Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die Erhebung gewässerkundlicher Daten an Gewässern im Landkreis Görlitz

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist gemäß Sächsischer Wasserzuständigkeitsverordnung (SächsWasser ZuVO) vom 12. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, zuständig für  die Aufgaben nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten nach § 89 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG). Die dafür erforderliche Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in den Wassermessnetzen erfolgt durch die BfUL im Auftrag des LfULG.

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten im Jahr 2023 regelmäßig Probenahmen u. a. an folgenden Messstellen des Messnetzes Oberflächenwasser durch:

- Lausitzer Neiße (Dreiländereck)
- Lausitzer Neiße (Neißetal Hirschfelde/ Marienthal)
- Lausitzer Neiße (oberhalb Kloster Marienthal)
- Lausitzer Neiße (oberhalb Görlitz)
- Lausitzer Neiße (Pechern)

Alle Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigte, soweit erforderlich, werden gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten den Zugang zu den Messstellen für die BfUL-Bediensteten zu ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine näheren zeitlichen Angaben zu den Arbeiten vor Ort machen können.

Die BfUL-Bediensteten sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die BfUL unter der Tel.-Nr.: 035242 632 5001.