Hochwasserüberschwemmungsgebiet Weißer Schöps, Raklitza

Als Überschwemmungsgebiete gelten kraft Gesetzes, ohne das es einer Rechtsverordnung gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 72 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) bedarf, Gebiete die bis zu einem Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in einhundert Jahren zu erwarten ist, überschwemmt werden, soweit diese Gebiete in Karten der Wasserbehörden dargestellt werden (vergl. § 72 Abs. 2 Punkt 2 SächsWG).

Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind nach § 75 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) Gebiete die bei Überschreiten eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, oder bei Versagen von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem Hochwasserereignis schützen sollen, wie es statistisch einmal in 100 Jahren oder mehr zu erwarten ist, überschwemmt werden.

Für die Gewässer Weißer Schöps und Raklitza (Abschnitt zwischen B115 in Rietschen und  Mündung in den Schwarzen Schöps) liegen aktualisierte Arbeitskarten mit flurstücksgenauer Darstellung der Überschwemmungsgebiete sowie der überschwemmungsgefährdeten Gebiete mit Stand vom Oktober 2019 im folgenden Umfang vor:
 

  • 1 Übersichtskarte Maßstab 1 : 15.000 mit Darstellung der Blattschnitte
  • 14 Detailkarten Maßstab 1 : 2.000 mit Darstellung der Überschwemmungsgebietsgrenzen, Überschwemmungsgefährdungsgebietsgrenzen, Flurstücke und Gebäude



Besondere Schutzvorschriften, Verbote und Beschränkungen in Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten sind in den §§ 76 ff. WHG i. V. m. §§ 72 ff. SächsWG  kraft Gesetzes geregelt.

Die Arbeitskarten sowie die genannten Gesetzestexte werden in der Zeit vom 18.11.2019 bis 02.12.2019 zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann an zwei Standorten ausgelegt:

  • Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde, Standort Löbau, Georgewitzer Straße 52, Zimmer 2008
  • Gemeindeverwaltung Rietschen Forsthausweg 2, 02956 Rietschen


Nach Ablauf der Auslegungsfrist verlieren die bisher geltenden, mit Veröffentlichung vom 16. Oktober 2015 bekannt gemachten Karten für die oben genannten Abschnitte des Weißen Schöps und der Raklitza ihre Gültigkeit.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die Karten und der Gesetzestext zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten bei der Unteren Wasserbehörde am Standort in Löbau, Georgewitzer Str. 52 aufbewahrt.

Gesetzliche Grundlagen:
WHG – Wasserhaushaltsgesetz v. 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 04.12.2018 (BGBl. I, S. 2254)
SächsWG – Sächsisches Wassergesetz erlassen durch Artikel 1 des Gesetzes Änderung wasserrechtlicher Vorschriften v. 12. Juli 2013 (SächsGVBl. 2013, S. 503) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.07.2016 (SächsGVBl. S 287)