Gutachtliche Stellungnahme zum Zustand der Vegetation im Wald
Das Kreisforstamt gibt auf Grund von § 24 Abs.2 Satz 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992, in der Fassung vom 19.08.2022 und § 21 Abs.1 Satz 4 des Jagdgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsJagdG) vom 08. Juni 2012, in der Fassung vom 18.02.2018 bekannt, dass in der Zeit vom 01. April 2025 bis 30 Juni 2025 die Außenaufnahmen für die in diesem Jahr durchzuführenden gutachtlichen Stellungnahmen zur Einschätzung der Verjüngungs-, Verbiss- und Schälschadenssituation und des Zustandes der sonstigen Waldvegetation in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken durchgeführt werden.
Die Außenaufnahmen erfolgen im gesamten Landkreis Görlitz über alle Waldeigentumsarten hinweg jedoch ausschließlich in gemeinschaftlichen Jagdbezirken.
Die Aufnahmen erfolgen durch die zuständigen Revierleiter und Mitarbeiter des Kreisforstamtes Görlitz.