Geänderter Fassung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans ab 9.11.2012 erneut für das Beteiligungsverfahren freigegeben
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf legt das Sächsische Staatsministerium des Innern einen geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 vor.
Zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit wird der geänderte Planentwurf mit dem zugehörigen Umweltbericht vom 9. November 2012 bis zum 11. Januar 2013 auch im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky, Robert-Koch-Straße 1 Haus C Zimmer 206 ausgelegt.
Zu dem ersten Entwurf, bei dem erstmals auch eine Online-Beteiligung möglich war, sind über 1200 Stellungnahmen eingegangen. Über 6.000, zum Teil sehr komplexe und umfangreiche Einzelhinweise sowie die Stellungnahme des Landtages wurden ausgewertet. Der erste Entwurf hat viel Zustimmung erfahren, aber es gab durchaus auch berechtigte Anregungen und Bedenken, die zu dem geänderten Entwurf geführt haben. Einige Festlegungen wurden geändert, andere wurden ergänzt und einige Begründungen zu Festlegungen bedurften klarstellender Formulierungen. Die Pressemeldung des SMI, die einige Änderungen erläutert, lässt uns optimistisch in den neuen Entwurf schauen, sind doch nach dem ersten Eindruck bestimmte Sachverhalte unserer Stellungnahme berücksichtigt worden. Der Landkreis Görlitz wird wie immer unter http://lep.landkreis.gr/ aktuell über den Prozess der Anhörung informieren.
Nach dem Beschluss der Staatsregierung zu dem geänderten Planentwurf wird dieser jetzt erneut den Trägern öffentlicher Belange übermittelt und öffentlich ausgelegt. Zudem werden auch die Bürgerinnen und Bürger den Plan im Internet einsehen und Stellungnahmen im Online-Verfahren abgeben können.
http://landesentwicklungsplan.sachsen.de
Beispiele für Veränderungen (Quelle:http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/177509?page=2)
Der Zusammenhang der Festlegungen mit den einzelnen Fachplanungen wurde stärker verdeutlicht. In Abstimmung mit dem kürzlich vorgelegten Landesverkehrsplan wurde die raumordnerische Sicherung der Verkehrsvorhaben aktualisiert. Nach verschiedenen Missverständnissen gibt es nunmehr klarstellende Formulierungen zur Orientierung der Schularten an dem System der Zentralen Orte und zum Zusammenhang mit der Schulnetzplanung.
Der ländliche Raum mit seinen vielfältigen Teilräumen und seinen wichtigen Funktionen wurde noch stärker berücksichtigt und räumlich differenziert. Insgesamt wird auf die Bewahrung lokaler und regionaler Identität und dabei auch auf das sorbische Siedlungsgebiet stärker eingegangen. Ebenso werden die Entwicklungspotenziale des Oberzentrums Plauen und des Oberzentralen Städteverbundes Bautzen, Hoyerswerda und Görlitz deutlicher herausgestellt. Die Mittelzentren werden in ihrer Funktionalität als wichtige Zentren in Sachsen künftig gleich behandelt.
Die Abgrenzung der grenznahen Räume als Räume mit besonderem Handlungsbedarf wurde erweitert. Wichtige Handlungsfelder der grenzübergreifenden Zusammenarbeit über Länder- und Staatengrenzen wurden präzisiert.
Auch finden sich im vorliegenden Planentwurf stärkere Vorgaben zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen beim Ausbau der Windenergienutzung.