Fahrzeugpapier mit und ohne Bindestrich gültig

In den letzten Tagen häufen sich in der Kfz-Zulassung Anfragen nach der Schreibweise des Kfz-Kennzeichens in der Zulassung. Angeblich wurden in Österreich, Italien und Polen  dafür Bußgelder kassiert, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen fehlt.

Die Kfz-Zulassungsbehörde weist auf die eindeutige Rechtslage hin: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig". Das Bundesverkehrsministerium hat das Auswärtige Amt zudem gebeten, die EU- und EWR-Staaten darüber zu informieren, dass das Kennzeichen in der Zulassung mit und ohne Trennungsstrich aufgeführt sein kann.  Sie brauchen sich in dieser Hinsicht also keine Sorgen machen und können entspannt in den Urlaub fahren. Die Fahrzeugpapiere sind mit oder ohne Bindestrich gültig.

Unabhängig davon gilt in Sachsen seit dem 27. August, dass bei einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung (z.B. Neuzulassung, Umschreibung wegen Verlust oder Anschriftenänderung) auf den Trennungsstrich verzichtet wird. Hat der Halter, abweichend davon im Einzelfall, noch ein Kennzeichen mit Trennungsstrich, ist dieser in die Zulassungsbescheinigung einzudrucken.
Auf Antrag kann aber auch die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung, außerhalb einer erforderlichen Neuausstellung, erfolgen. Die vom Fahrzeughalter gewünschte Änderung ist gebührenpflichtig. In einem solchen Fall werden Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzscheins in Höhe von 11,70 Euro erhoben.