Die Heizkostenabrechnung – kompliziert, teuer, fehlerhaft?

 

Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen prüfen Plausibilität und helfen bei der Kostenkontrolle

 

Auch für die vergangene Heizsaison müssen viele Mieter wieder mit einer Nachzahlung rechnen, da der Winter lang und kalt war und es zudem einen leichten Preisanstieg bei Heizöl und Erdgas gegeben hat. Liegt der Brief mit der Heizkostenabrechnung im Kasten, wird manch einem daher mulmig zumute. Die Nachzahlung und der neue monatliche Abschlag sind für die meisten Verbraucher noch klar ersichtlich. Mit den Details der Abrechnung tun sich dagegen viele Leute sehr schwer, oftmals zum eigenen Nachteil: Wie eine frühere Erhebung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt, können Verbraucher nicht automatisch davon ausgehen, dass ihre Abrechnung korrekt ist und den Vorgaben der Heizkostenverordnung entspricht. „Das bedeutet, dass es bei den Heizkostenabrechnungen noch vieles zu beanstanden gibt“, so Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie fordert: „Hausverwaltungen und Vermieter müssen hier deutlich nachbessern. Mieter haben einen Anspruch auf eine transparente und vor allem korrekte Abrechnung.“

 

Allen Mieterinnen und Mietern rät die Energieberaterin daher, die eigene Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Bei Unklarheiten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich unabhängigen Rat bei der Verbraucherzentrale holen. Hier prüfen die Energieberater, ob die Energieverbrauchswerte plausibel sind und können zudem den Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewerten. Dadurch erfährt der Mieter, ob er in einem Haus mit tendenziell hohen oder niedrigen Betriebskosten wohnt. Schließlich helfen die Energieberater auch dabei, die Heizkosten durch das eigene Verhalten günstig zu beeinflussen, zum Beispiel durch richtiges Lüften oder den Umgang mit der Heizungsregelung. In einer Energieberatung nicht enthalten sind rechtliche Fragen zur Heizkostenabrechnung. Für diesen Teil der Abrechnung hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen weiter. Hier wird die richtige Anwendung der Heizkostenverordnung überprüft, also ob dieser oder jener Paragraph zutrifft.

 

Unterstützung und anbieterunabhängige Hilfe bei Fragen zur Heizkostenabrechnung, zum richtigen Heizen und Lüften und vielen weiteren Fragen der Energieeinsparung und -effizienz bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem Eigenanteil von 5 Euro pro halbe Stunde. Mehr Informationen gibt es unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für einkommensschwache Haushalte ist sie kostenf