Beschlüsse der Ausschüsse des Kreistages Görlitz
Beschluss der 15. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 27.02.2023
Beschluss Nr.: 026/2023
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt den Zuschuss für den Bereich Schuldnerberatung für den Landkreis Görlitz in nachstehender Höhe für das Jahr 2023
Caritasverband Görlitz e.V. 47.421,- Euro
DRK Kreisverband Weißwasser 62.179,- Euro
ASB Regionalverband Zittau/Görlitz 47.421,- Euro
Diakonie Löbau-Zittau 91.690,- Euro
Beschlüsse der 15. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28.02.2023
Beschluss Nr.: 098/2023
Der Technische Ausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für die Dauer von 49 Jahren, unter Anwendung eines Erbbauzins von 3 Prozent, mit der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH mit Sitz in 02708 Löbau, Poststraße 8 für die Liegenschaft Weißwasser, Jahnstraße 50 (Volkshochschule), Flurstück 192/45, Flur 4 in einer Größe von 1.379 m² der Gemarkung Weißwasser.
Beschluss Nr.: 099/2023
Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 9-N Baugrube am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort Landratsamt Görlitz an die Firma Köhler & Sohn GmbH, Markersdorf in Höhe von 1.282.641,81 Euro.
Beschluss Nr.: 100/2023
Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 51-B Gebäudeautomation Berliner Straße am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort Landratsamt Görlitz an die Firma Sauter-Cumulus GmbH, Dresden in Höhe von 381.392,64 Euro.
Beschluss Nr.: 101/2023
Der Technische Ausschuss bestätigt die Prioritätenliste der Baumaßnahmen des Landkreises Görlitz zum Kommunalbudget Straßenbau entsprechend § 20b Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG).
Beschlüsse der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.03.2023
Beschluss Nr.: 089/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt ab 01.01.2024:
- die Kriterien entsprechend Anlage 1, mit der die nach der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit beantragten Schulen priorisiert werden,
- die vorrangige Förderung von Personalkosten zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit,
- die Festsetzung der max. Sachkosten pro 1,0 VzÄ entsprechend der Regelung in der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit und
- die verpflichtende Erbringung von Eigenleistungen durch den umsetzenden Träger der freien Jugendhilfe, entsprechend den Vorgaben des § 74 SGB VIII.
Anlage 1 KRITERIEN
- Schulart und deren Wichtung – der Schulartfaktor beträgt für
- Oberschulen: 10
- Grundschulen, freie Schulen und Förderschulen: 2
- Gymnasien: 1
- Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Standort
1 + Anzahl Schülerinnen und Schüler
1000 - Der jeweils aktuelle Indikator aus dem Sozialstrukturatlas
Dieser setzt sich aus folgenden Daten der Jugendhilfeplanung zum Planungsraum zusammen:
- Fläche
- Bevölkerung
- Alleinerziehende SGB II
- Arbeitslosigkeit U25
- Daten der Schulaufnahmeuntersuchungen
- Versorgungsquote Kindertagesbetreuung
- Quote der Hilfe zur Erziehung
- Nutzung Ganztagsangebote
- Schulabschlüsse
- Daten der Suchtberatungsstellen
- Vereinsmitgliedschaften und
- Frühförderung
- Kontinuität: Anzahl der aufeinander folgenden Jahre mit Schulsozialarbeit
- Neuanträge: Faktor 1
- Schulen mit Schulsozialarbeit mind. 1 Jahr: Faktor 1,1
- Schulen mit Schulsozialarbeit länger als 08/2017: Faktor 1,2
Beschluss Nr.: 090/2023
Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die ,,Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz -Jugendamt" vom 03.06.2016 in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der Jugendhilfe zu überarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss bis zum 31.12.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen, so dass das Antragsverfahren für 2025 nach der neu gefassten Richtlinie umgesetzt werden kann.
Dabei sollen die Stellungnahmen der Freien Träger berücksichtigt und dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Während des Erarbeitungs- und Beteiligungsprozesses ist dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig Bericht zu erstatten.
Beschluss Nr.: 091/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beauftragt den Unterausschuss Jugendhilfeplanung, bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Zeitplan aufzustellen für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung (Teilfachplan V.A - Leistungen nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII) unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrags von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses 005/2023.
Dr. Stephan Meyer
Landrat