Beschlüsse der 17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 14. Juni 2023
Beschluss-Nr. 222/2023
1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt der Abberufung des Geschäftsführers der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH Herrn Peter Hesse zum 31. Dezember 2023, 24.00 Uhr und der Berufung von Herrn Stefan Möbus als Geschäftsführer Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH zum 1. Januar 2024 zu.
2. Der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH wird angewiesen, auf eine entsprechende Umsetzung des Kreistagsbeschlusses hinzuwirken.
Beschluss-Nr. 223/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Eintragung einer sofort vollstreckbaren Grundschuld ohne Brief in Höhe von 1.600.000,00 Euro zugunsten des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, in das Grundbuch von Weißwasser Blatt 5547 und 423.
Beschluss-Nr. 224/2023
1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Verschmelzung der Beteiligungs-gesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH mit der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH in Form einer Aufnahme der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH in die Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH rückwirkend zum 1. Januar 2023.
2. Der Kreistag stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Beteiligungs-gesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH Frau Martina Weber, zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung zwischen der Beteiligungs-gesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH mit der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH in das Handelsregister als Geschäftsführerin der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheits-zentren des Landkreises Görlitz mbH abberuft.
3. Zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung zwischen der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH mit der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH abberufen.
Beschluss-Nr. 225/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt folgende sieben Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Görlitz: Matthias Urban, Annegret Oberndorfer, Thorben Fritz, Hajo Exner, Lutz Jankus, Thomas Knack, Enrico Deege.
Beschluss-Nr. 226/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt folgende sieben Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Zittau: Günter Vallentin, Markus Kranich, Cornelia Donath, Benjamin Oehme, Andrea Binder, Matthias Ressel, Matthias Böhm.
Beschluss-Nr. 227/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt folgende sieben Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Weißwasser: Dirk Beck, Matthias Jainsch, Mandy Köhler, Helmut-Andreas Spengler, Kati Struck, Felix Hundt, Horst Brückner.
Beschluss-Nr. 228/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz legt die Anzahl der Beisitzer für den Kreiswahlausschuss des Landkreises Görlitz zur Kreistagswahl 2024 mit sechs fest.
Beschluss-Nr. 229/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt Herrn Karl Ilg zum Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahl 2024.
Beschluss-Nr. 230/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt Frau Barbara Liedtke zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahl 2024.
Beschluss-Nr. 231/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als Beisitzer und Stellvertreter im Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl 2024:
Beisitzer Stellvertreter
Zippel, Kathrin Holtzsch, Ulrike
Urban, Matthias Hiltscher, Michael
Tews, Frank Brocksch, Helmar
Püschel, Gunter Brocksch, Monika
Dr. Linke, Christian Hollain, Anke
Kreutziger, Gerhild Stoffers, Jörn
Beschluss-Nr. 232/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt:
1. Die Zahl der Wahlkreise für die Kreistagswahl 2024 wird auf neun festgelegt.
2. Die Wahlkreise werden wie folgt abgegrenzt:
Wahlkreis Nr. Der Wahlkreis umfasst das Gebiet der
1. Gemeinden Groß Düben, Schleife, Trebendorf, Gablenz und Weißkeißel,
Stadt Bad Muskau und Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.
2. Gemeinden Krauschwitz i.d.O.L., Boxberg/O.L., Rietschen, Kreba-
Neudorf und Hähnichen, Stadt Rothenburg/O.L. und
Große Kreisstadt Niesky
3. Gemeinden Mücka, Hohendubrau, Quitzdorf am See, Waldhufen, Horka,
Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal, Vierkirchen, Königshain, Markersdorf
und Stadt Reichenbach/O.L.
4. Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Ludwigsdorf,
Ober-Neundorf, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt,
Historische Altstadt und Innenstadt
5. Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Rauschwalde,
Biesnitz, Südstadt, Weinhübel, Deutsch Ossig, Hagenwerder, Tauchritz,
Schlauroth, Klein Neundorf und Kunnerwitz
6. Gemeinden Oppach, Beiersdorf, Lawalde, Großschweidnitz,
Schönau-Berzdorf a.d.Eigen und Rosenbach, Große Kreisstadt Löbau und
Städte Bernstadt a.d.Eigen und Ostritz
7. Gemeinden Schönbach, Dürrhennersdorf und Kottmar,
Stadt Neusalza-Spremberg, Herrnhut und Stadt Ebersbach-Neugersdorf
8. Gemeinden Leutersdorf, Hainewalde, Großschönau, Oderwitz,
Bertsdorf-Hörnitz, Jonsdorf, Olbersdorf und Oybin, Stadt Seifhennersdorf
9. Gemeinde Mittelherwigsdorf und Große Kreisstadt Zittau
Beschluss-Nr. 233/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Dresden. (Die Tabelle kann im Kreistagsbüro eingesehen werden.)
Beschluss-Nr. 234/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt, die Landkreisverwaltung mit der Prüfung des Für und Widers einer Re-Kommunalisierung des nicht schienengebundenen ÖPNV im Landkreis Görlitz zu beauftragen. Hierbei sollen die vergebenen Leistungslose einzeln wie auch gesamt betrachtet werden. Der Kreistag bzw. die zuständigen Ausschüsse sind über Zwischenergebnisse regelmäßig zu unterrichten.
Nachfolgende Vorteile sollen sich aus der Re-Kommunalisierung ergeben:
- Einsparung von Kosten durch geringere Verwaltungskosten und Gewinne. Dabei muss die Effizienz des Betreibers beachtet werden.
- Mehr Kontrolle über den Betrieb und die Qualität des Dienstes, wenn diese über das
- Maß der Verkehrsverträge hinaus erforderlich ist.
- Möglichkeit für regionale Unternehmen zur flexiblen Übernahme von kleinen
- Leistungslosen
- Möglichkeit zur umfassenden Angebotsgestaltung rund um das Thema Mobilität. Dabei kann der Fokus bei Bedarf stärker auf Nachhaltigkeit gerichtet werden, wenn dies über die Regelungen der Verkehrsverträge hinaus geboten ist.
In einer möglichen Re-Kommunalisierungsstrategie ist auf eine auskömmliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu achten. Weiterhin sollte auf eine flexible Verbundlösung, welche sich über den gesamten Freistaat Sachsen erstrecken könnte, abgestellt werden.
Dr. Stephan Meyer
Landrat