Bekanntmachung zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Görlitz Wahlperiode 2024 - 2029
Am 9. Juni 2024 wird der Kreistag für den Landkreis Görlitz für die Wahlperiode 2024 - 2029 gewählt. In der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistages soll die Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses für die neue Wahlperiode erfolgen.
Entsprechend § 4 Sächsisches Landesjugendhilfegesetz (SächsLJHG) beträgt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 15. Davon sind gem. § 71 SGB VIII drei Fünftel zugleich Mitglieder des Kreistages bzw. von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind und zwei Fünftel werden auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewählt. Für jedes Mitglied ist eine persönliche Stellvertreterin oder ein persönlicher Stellvertreter zu wählen. Vorschläge der Jugend- und der Wohlfahrtsverbände sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
Gemäß § 4 Abs. 4 Sächs. Landesjugendhilfegesetz sollen die vorschlagsberechtigten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter vorschlagen. Ehrenamtlich Tätige sollen angemessen enthalten sein. Bei der Auswahl der Personen ist auf die Vorschriften des § 18 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) – Ausschluss wegen Befangenheit – zu achten. Die vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen für die Wählbarkeit gem. § 27 SächsLKrO besitzen.
Die Vorschläge sowohl für die stimmberechtigten Mitglieder als auch für deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind bis zum 30. Juni 2024 an:
Landratsamt
Landrat des Landkreises Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
mit dem Vermerk „Vorschläge für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Görlitz“ einzureichen.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Name, Anschrift des vorschlagenden Trägers sowie die Begründung für den Vorschlag,
- Kurze Vorstellung des Bewerbers (persönlich Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit, Telefonnummer, E-Mailadresse)
- Versicherung des Trägers, dass keine Hinderungsgründe für die Wahl der vorgeschlagenen Person vorliegen (z.B. Erklärung zu § 72 a SGB VIII; Erklärung, dass keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit vorliegen).
- Nachweis des einreichenden Trägers über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, zur Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz anwesend zu sein, damit sie ggf. auf Anfragen der Kreisräte eingehen können. Über den Termin der konstituierenden Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz wird im Amtsblatt informiert.
Als Ansprechpartner für evtl. Fragen steht Ihnen das Jugendamt, Tel. 03581 663-2999, zur Verfügung.