Bekanntmachung über die Auslegung des Beteiligungsberichtes für das Geschäftsjahr 2023 vom Landkreis Görlitz
Gemäß § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, ist dem Kreistag des Landkreises Görlitz jeweils bis zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr folgenden Jahres der Beteiligungsbericht vorzulegen. Entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO wird informiert, dass der Beteiligungsbericht vom Landkreis Görlitz zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Der Beteiligungsbericht kann während der allgemeinen Dienstzeiten im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Bürgerbüro Zimmer 0.29, eingesehen werden.
Dr. Stephan Meyer
Landrat