Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs zur Festsetzung des Biosphärenreservates und des Naturschutzgebietes „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Festsetzung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (Biosferowy rezerwat „Hornjołužiska hola a haty“) und der Schutzzonen I und II dieses Biosphärenreservates als Naturschutzgebiet vom 18. Dezember 1997 (SächsGVBl. 1998 S. 27) soll novelliert werden. Zuständige Behörde ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) gemäß § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 46 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG).
Seit der Unterschutzstellung im Jahr 1997 wurden lediglich redaktionelle Anpassungen am Text der Verordnung vorgenommen. Da einzelne Gemeinden den Wunsch geäußert haben, weitere Flächen in das Biosphärenreservat einzubringen, um das vom Biosphärenreservat ausgehende Entwicklungspotential für den sekundären und tertiären Wirtschaftssektor besser zu nutzen und besonders die touristische Anziehungskraft zu steigern, wird mit der vorgelegten Verordnung der Flächenumgriff maßvoll vergrößert. Das betrifft insbesondere die Spreeniederung um Malschwitz mit ihren Teichlandschaften. Hinzu kommen Flächen in den ehemals vom Bergbau beanspruchten Teilen der Gemeinden Lohsa und Spreetal um den Speicher Lohsa II. Insgesamt ergibt sich eine Erweiterung der Fläche um rund 5 000 Hektar auf rund 35 000 Hektar. Zugleich wird der Verordnungstext von 1997 überarbeitet und modernisiert.
Die Unterschutzstellung des Biosphärenreservates dient auch dem Schutz des bereits bestehenden Europäischen Vogelschutzgebietes „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“. Weiterhin ist vorgesehen, die Kern- und die Pflegezone des Biosphärenreservates erneut zugleich als Naturschutzgebiet festzusetzen. Mit dem Ziel, einheitliche materielle Regelungen und einheitliche Vollzugszuständigkeiten zu schaffen, sollen zudem in dem Gebiet bestehende Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Flächennaturdenkmale aufgehoben werden. Da die Festsetzung des Naturschutzgebietes ebenso wie die Aufhebung der genannten Schutzgebiete in die originäre Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Bautzen und Görlitz fallen, werden die für diese Zwecke erforderlichen Zuständigkeiten zum SMEKUL verschoben. Dies erfolgt mit der OHT-Biosphärenreservatszuständigkeitsverordnung.
Das Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft umfasst Flächen in den Gemeinden Großdubrau, Königswartha, Lohsa, Malschwitz, Radibor und Spreetal im Landkreis Bautzen sowie in den Gemeinden Hohendubrau, Kreba-Neudorf, Mücka, Quitzdorf am See, Rietschen und Boxberg/Oberlausitz im Landkreis Görlitz. Daher erfolgt die Auslegung in den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Bautzen und Görlitz parallel (§ 20 Absatz 2 Satz 2 SächsNatSchG). Zusätzlich erfolgt die Auslegung auch in der Biosphärenreservatsverwaltung in Malschwitz, Ortsteil Wartha.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen den Verordnungsentwurf der OHT-Biosphärenreservatsverordnung inklusive der sechs Anlagen, wozu auch eine Übersichtskarte (Anlage 2) und 107 Detailkarten (Anlage 3) gehören. Diese liegen bei den nachfolgend aufgeführten Stellen
vom 24. Juni 2024 bis 24. Juli 2024
zur kostenlosen Einsichtnahme während der angegebenen Sprechzeiten aus:
Landratsamt Bautzen | Montag | Keine Sprechzeit |
Landratsamt Görlitz | Montag | Keine Sprechzeit |
Biosphärenreservatsverwaltung | Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Die Verordnung sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie zusätzlich als PDF-Dateien unter folgendem Link: Novellierung_BR-Verordnung
Zum Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich an das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Postfach 10 05 10 in 01075 Dresden, per E-Mail an Referat57.GZ@smekul.sachsen.de oder bei den angegebenen Stellen zur Niederschrift zu den angegebenen Sprechzeiten vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden vom SMEKUL geprüft und das Ergebnis den Betroffenen mitgeteilt.
Staatsministerium
für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft