Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Veröffentlichung des Zeitplanes und des Arbeitsprogramms zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Oder

Am 22.12.2027 beginnt der vierte Bewirtschaftungszyklus zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 200Q zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik). Derzeit wird der Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Oder aktualisiert.

§ 83 Absatz 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes regelt dazu ein dreistufiges Anhörungsverfahren, an dem sich jedermann aktiv beteiligen kann:

Vom 22. Dezember 2023 bis zum 22. Juni 2024 haben Sie die Möglichkeit, zunächst zum Zeitplan und zum Arbeitsprogramm für die Aktualisierung des internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Oder Stellung zu nehmen.

Vom 22. Dezember 2025 bis zum 22. Juni 2026 wird Ihnen in Folge die Gelegenheit gegeben, sich zu den für die internationale Flussgebietseinheit Oder festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zu äußern.

Schließlich können Sie vom 22. Dezember 2026 bis zum 22. Juni 2027 zum Entwurf des aktualisierten Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Oder Stellung nehmen.

Der aktualisierte Bewirtschaftungsplan wird Auskunft über den Zustand der Gewässer des gesamten Einzugsgebietes der Oder geben und die Fortschritte im Hinblick auf die Zielerreichung gegenüber dem ersten Bewirtschaftungsplan darstellen.

Sie können sämtliche Anhörungsdokumente auf der Internetseite https://www.wasser.sachsen.de/wrrl-anhoerung-zeitplaene-20904.html abrufen.

Ab. 2. Januar 2024 können die Anhörungsdokumente im genannten Zeitraum zu den üblichen Sprechzeiten auch in der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz, in 02708 Löbau, Georgewitzer Str. 52, Zimmer 2008 eingesehen werden.

Sie haben die Gelegenheit, Ihre Stellungnahme bis spätestens zum 22. Juni 2024 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Postfach 54 01 37, 01311 Dresden beziehungsweise an abt4.lfulq@smekul.sachsen.de zu richten.

Darüber hinaus besteht im genannten Zeitraum die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme bei der Unteren Wasserbehörde zur Weiterleitung an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abzugeben.


Peter Müller
Amtsleiter Umweltamt