Ausschreibung Dienstleistungskonzession Mittagessen-/ Imbissversorgung am Beruflichen Schulzentrum Christoph Lüders Görlitz
Inhalt:
Leistungsverzeichnis (LV 17 Blatt), bestehend aus:
1. Ausschreibungsbedingungen
2. Leistungsbeschreibung
1. Ausschreibungsbedingungen
1.1 Vertragsgrundlagen
Für diese Ausschreibung, deren Vergabe, die Ausführung und Abrechnung gelten die folgenden Grundlagen in dieser Reihenfolge:
- das Leistungsverzeichnis
- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- weitere für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung relevante Vorschriften
1.2 Einzureichende Nachweise
1. Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister bzw. bei Nichteintragung die
Gewerbe-Anmeldung.
2. Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
3. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im
Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte.
4. Nachweis der Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Bescheinigungen.
5. Nachweis über bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz.
6. Eigenerklärung, dass über das Vermögen der Bieterfirma kein Insolvenzverfahren oder
Vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.
7. Eigenerklärung, dass sich die Bieterfirma nicht in Liquidation befindet.
8. Eigenerklärung, dass die Bieterfirma keine schweren Verfehlungen begangen hat, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind.
9. Eigenerklärung, dass die Bieterfirma ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
10. Eigenerklärung, dass die Bieterfirma die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
11. Eigenerklärungen, dass die Bieterfirma im Angebot vorsätzlich keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und sich bewusst ist, dass wissentlich falsche Erklärungen im Angebotsschreiben den Ausschluss von dieser und von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Die Eigenerklärungen der Punkte 6 bis 11 können in einer Erklärung erfolgen, mit Bezug auf den jeweiligen o. g. Punkt.
12. Referenzen der bisher erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen
Leistungsart mit Benennung von Ansprechpartnern mit Telefonnummer.
13. Benennung des, dem Leistungsort ,am nächsten gelegenen Firmensitzes/ Büros.
14. Angaben zum Standort der Küche, in der die Essenkomponenten hergestellt werden.
15. Versorgungskonzept entsprechend Pkt. 1.4.2 der Leistungsbeschreibung.
16. ein Speiseplan für den Zeitraum von vier bis sechs Wochen entsprechend Pkt. 2.2.1
der Leistungsbeschreibung.
17. Unternehmensdarstellung
18. Aussagen über die Ausbildung und Qualifikation des vorgesehenen Ausgabepersonals in der Schule
Die o. g. Unterlagen sind in der Reihenfolge der hier aufgezeigten Nummerierungen einzureichen.
2.0 Angebotsbedingungen
2.1 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Angebote mit unvollständig eingereichten Angaben und Erklärungen werden nicht gewertet.
Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.
2.2 Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse werden nicht akzeptiert und nicht gewertet.
2.3 Basis für die Angebotsabgabe ist in jedem Fall das Leistungsverzeichnis. Zusätze sind auf gesondertem Blatt vorzunehmen, abweichende Definitionen/ Ausführungen als im LV benannt sind positionsbezogen aufzuzeigen. Das LV ist mit Datum zu versehen, die geforderten Eintragungen sind vom Bieter vorzunehmen und mit dem Angebot zurückzusenden.
2.4 Die angebotenen Preise sind in EURO (EUR) anzugeben.
2.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Die Abgabe von Nebenangeboten/ Änderungsvorschlägen ist zugelassen.
Der Bieter (im Folgenden als AN bezeichnet) hat die in den Nebenangeboten/ Änderungsvor-
schlägen enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Nebenangebo-
te/ Änderungsvorschläge sind entsprechend der Leistungsbeschreibung zu gliedern und müs-
sen den Bezug zu dieser eindeutig herstellen. Die Unterschiede zum Hauptangebot sind aus-
reichend darzulegen.
Nebenangebote/ Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage eingereicht werden
und eindeutig vom Hauptangebot getrennt sein. Darüber hinaus sind Nebenangebote und
Änderungsvorschläge ebenfalls mit dem Stempel des Auftragnehmers zu versehen und müs-
sen mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Datum abgeschlossen werden.
2.6 Die Leistung ist nicht in Lose geteilt.
2.7 Im Falle der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist mit dem Angebot ein Nachunternehmerverzeichnis, mit Darstellung des Umfanges der weitergegeben Leistung einzureichen. Durch den AN dürfen gemäß § 3 Absatz 1 SächsVergabeG höchstens 50% der Leistungen des Gesamtauftragswertes an Nachunternehmer weitergegeben werden.
2.8. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der AN garantiert, dass bei Zuschlagserteilung die eingesetzten Arbeitskräfte grundsätzlich jede Konversation in deutscher Sprache durchführt.
2.9 Das Angebot und ist mit dem Stempel des Auftragnehmers zu versehen und muss mit Unterschrift und Datum abgeschlossen werden.
3.0 Anforderung der Ausschreibungsunterlagen und Zustellung an das Schul- und Sportamt
3.1 Die Anforderung der Ausschreibungsunterlagen mit dazugehörigem Aufkleber ist schriftlich per Brief oder Fax unter Angabe der genauen Firmenbezeichnung mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer an folgende Adresse zu richten:
Landkreis Görlitz, Landratsamt
Schul- und Sportamt
Sachgebiet II Innerer Schulbetrieb
Thomas Köhler, Fax 03581/ 66369338
Roswitha Wabnitz, Fax 03581/ 66369336
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
3.2 Das Angebot ist schriftlich in einfacher Ausfertigung einzureichen. Auf elektronischem Wege
übermittelte Angebote, wie z. B. mittels Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telefax, E-Mail und
Telex sind nicht zugelassen.
Das Angebot ist an folgende Adresse (Einreichungsstelle) zu richten:
Landkreis Görlitz, Landratsamt
Schul- und Sportamt
Sachgebiet II Innerer Schulbetrieb
Thomas Köhler/ Roswitha Wabnitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Das Angebot ist im verschlossenen fensterlosen Umschlag an die vorgenannte Einreichungsstelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen deutlich mit dem Bieternamen, der Anschrift und dem den Unterlagen beigefügten grünen Aufkleber zur Angebotskennung zu versehen.
4.0 Berichtigungen, Änderungen oder Zurückziehung des Angebots
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots bzw. die Zurückziehung des Angebots sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Die Zustellung der Berichtigung, Änderungen oder Zurückziehung hat gemäß Ziffer 3.0 zu erfolgen.
Der Umschlag ist außen mit dem Bieternamen, der Anschrift und der Angabe
"Änderung des Angebots vom................... zur Ausschreibung
- Schulversorgung mit Mittagessen -"
- Nicht öffnen -
zu kennzeichnen.
5.0 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird dem unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Die Preiskalkulation (inkl. Konzessionsabgabe) des Bieters (Gewichtung 40%)
Das vom Bieter aufzustellende Versorgungskonzept (Gewichtung 50%)
Ein Speiseplan für den Zeitraum von vier bis sechs Schulwochen (Gewichtung 10%)
6.0 Fristen:
Angebotsfrist: 29.05.2013, 12.00 Uhr. Die Frist wird nur gewahrt durch Eingang. Bis zum Ablauf dieser Frist kann ein abgegebenes Angebot geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
Ende der Zuschlagsfrist: 26.06.2013
Bei Bedarf steht Ihnen für Auskünfte zur Verfügung:
Landkreis Görlitz, Landratsamt
Schul- und Sportamt,
Sachgebiet II Innerer Schulbetrieb
Thomas Köhler, Telefon 03581 / 663 9338 und
Roswitha Wabnitz, Telefon: 03581 / 663 9336
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Kontaktdaten des BSZ Christoph Lüders Görlitz: Telefon 03581/ 485 200, Fax: 03581 / 485 2022
Es wird erwartet, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse informiert, die für die Ausführung der Leistung bedeutsam sein können. Vor einer Besichtigung der Räume der Küche/ Esseneinnahme an der Schule hat sich der Bieter bei der Schulleitung anzumelden und vorzustellen/ auszuweisen. Der Bieter stimmt sich telefonisch mit der Schulleitung über seinen geplanten Besichtigungstermin ab und bestätigt diesen im Anschluss per Fax der Schulleitung.
Leistungsbeschreibung für die Mittagessen-/Imbissversorgung von Auszubildenden und Bediensteten/ technischem Personalam Beruflichen Schulzentrum Christoph Lüders Görlitz
Gliederung
1. Vorbemerkungen
1.1 Angebotsbedingungen
1.2 Besondere Vorbemerkungen
1.3 Anzuwendende Vorschriften
1.4 Zuschlagskriterien
1.4.1 Bestandteile
1.4.2 Versorgungskonzept
2. Leistungsanforderungen und -bedingungen für den Auftragnehmer
2.1 Vertragsgegenstand
2.2 Spezielle Vertragsbedingungen
2.2.1 Leistungsangebot
2.2.2 Leistungsbedingungen
2.2.3 Ausstattungs- und sonstige Bedingungen
2.2.4 Konzessionsabgabe und Betriebskosten
2.2.5 Reinigung, Grundreinigung
2.2.6 Instandhaltung, Instandsetzungen
2.2.7 Bauliche Maßnahmen, Veränderungen
2.2.8 Haftung, Versicherung
3. Vertragsdauer und Kündigung
4. Zusatzvereinbarungen
4.1 Imbissversorgung
4.2 Sonderversorgung
4.3 Essenpreis, Konzessionsabgabe, Preisbindung und Preisanpassung
(Beachte: AN muss Essenpreis und Konzessionsabgabe unter 4.3 eintragen)
4.4 Pfandrechte
4.5 Rechte und Pflichten
4.6 Informationen
5. Konzessionsvertrag
6. Salvatorische Klausel
1. Vorbemerkungen
Das gesamte Leistungsverzeichnis (im Weiteren mit LV bezeichnet) besteht aus 17 Seiten plus 1 Seite Anlage.
1.1 Angebotsbedingungen
1.1.1 Soweit Erläuterungen erforderlich erscheinen, können diese vom AN dem Angebot, als besonders gekennzeichnete Anlagen, beigefügt werden.
1.1.2 Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
1.1.3 Es wird verlangt, dass sich der AN vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse informiert, die für die Ausführung der Leistung bedeutsam sein können. Vor einer Besichtigung der Räume der Essenausgabe/Esseneinnahme in der Schule hat sich der AN bei der Schulleiterin, Telefon- Nr.: 03581 / 485 200 anzumelden und vorzustellen/ auszuweisen (siehe Kontaktdaten im Punkt „6.0 Fristen" der Ausschreibungsbedingungen).
1.1.4 Inbetriebnahme der geforderten Leistung lt. LB:
Sicherung der Versorgung der Schüler/Bediensteten mit Imbiss/ Mittagessen ab Montag, den 26. August 2013. Vertragsbeginn ist der 22. Juli 2013. Ab diesem Zeitpunkt kann der AN den Bereich einrichten. Der AN hat am 22. Juli 2013 mit der Schulleiterin Kontakt aufzunehmen, um die Zeitschienen der Einräummöglichkeiten in den Schulferien abzustimmen. Für die Zeit vom 22. bis 31. Juli 2013 sind durch den AN aufgrund vorgenannter Vorbereitungsarbeiten keine Betriebskosten zu zahlen.
1.2 Besondere Vorbemerkungen
1.2.1 Durch den AN sind oder werden keine illegalen Arbeitskräfte im Unternehmen beschäftigt und es liegt kein Verstoß gegen die einschlägigen Paragraphen des Arbeitsförderungsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor.
1.2.2 Der AN ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser Ausschreibung zur Folge haben kann.
1.3 Anzuwendende Vorschriften
Die hier benannten Vorschriften sind vom AN zwingend einzuhalten.
1.3.1 Das Angebot muss vollwertige Ernährung, entsprechend der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (im Folgenden DGE genannt), Bereich Gemeinschaftsverpflegung, Postfach 930201, 60457 Frankfurt am Main, garantieren.
Es ist folgendes Grundsatzdokument anzuwenden: „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung" DGE, herausgegeben in der Broschüre des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 3. Auflage 2011. Information und kostenloser Download der Broschüre unter http://www.schuleplusessen.de/, anzuwenden in der jeweils aktuellen Fassung.
1.3.2 Der AN verpflichtet sich, alle geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere hinsichtlich des Schulbetriebes und Jugendschutzes, der Sicherheit, der Lebensmittelhygiene, des Umweltschutzes und des Gewerberechtes einzuhalten. Daraus resultierende behördliche Auflagen hat der AN auf eigene Kosten zu erfüllen.
1.3.3 Die Einhaltung aller zutreffenden Normen, Gesetze und GUV- Vorschriften in der z. Z. gültigen Fassung, sowie aller für Schulen zutreffenden Vorschriften (Lärmerzeugung, sonstige Unterrichtsstörungen) wird verlangt. Des Weiteren sind zu beachten:
- Hausordnung der Schule, in der der AN tätig wird/ ist
- Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Eigenunfallversicherung EU
1.4 Zuschlagskriterien
1.4.1 Folgende Bestandteile der Gebote werden als Zuschlagskriterien bestimmt:
1.4.1.1 Die Preiskalkulation des Bieters (40%)
1.4.1.2 Das vom Bieter aufzustellende Versorgungskonzept (50%)
1.4.1.3 Ein Speiseplan für den Zeitraum von vier bis sechs Schulwochen (10%)
- Zur Wertungsgrundlage hat der AN seinen vorgesehenen vier- bis sechswöchigen Speiseplan mit dem Angebot abzugeben. Auf diesem sind alle kennzeichnungspflichtigen Zusatz- und Inhaltsstoffe zu kennzeichnen.
- In Ergänzung des Punktes 4.2 ist eine Übersicht über das vorgesehene Imbissangebot dem Angebot beizulegen.
1.4.2 Versorgungskonzept
Der AN hat eine gesondert von ihm zu erstellende Anlage als Versorgungskonzept einzureichen. Dabei hat er sich auf die folgenden Punkte zu beziehen und muss in diesem Konzept mindestens zu diesen Punkten verbindliche und den Sachverhalt ausreichend darstellende Aussagen treffen. Weiterhin müssen in diesem Versorgungskonzept Aussagen zu den grundsätzlich geforderten Leistungsanforderungen lt. Punkt 2 getroffen werden.
Hinweis: Bei den Aussagen zum Versorgungskonzept sowie zu den entsprechenden Unterpunkten ist ausdrücklich darauf Bezug zu nehmen, ob die vorhandenen Räumlichkeiten der Küche am BSZ Christoph Lüders Görlitz als Produktionsstätte zur Herstellung der Essenkomponenten (= Betreiberküche) oder zur Herstellung der Essenkomponenten außerhalb des BSZ Christoph Lüders Görlitz (= Verteilerküche) genutzt werden sollen.
1.4.2.1 Informationen zum technischen Ausstattungsgrad der Produktionsstätte im Hinblick auf ein zeitgemäßes Herstellungsverfahren der Essenkomponenten (nährstoffschonende Verfahren).
1.4.2.2 Informationen zum Vorgehen bei der täglichen Abfüllung der Essenkomponenten und Benennung
- der Abfüllzeit,
- der Abfülltemperatur und
- des für den Abfüllvorgang verantwortlichen Mitarbeiters
1.4.2.3 Informationen zum Standort der Küche, in der die Essenkomponenten hergestellt werden
1.4.2.4.Informationen zur Anforderung einer ausgewogenen, abwechselungsreichen und gesunden Ernährung und bindende Aussagen zum täglichen Angebot von Kompott, Obst/Obstsäften.
1.4.2.5 Informationen zur logistischen Sicherstellung der seitens der Schulen/ Einrichtungen notwendigen Essenausgabezeiten (Fuhrpark).
1.4.2.6 Informationen zur Logistik der Essenbestellung und der dazu gehörenden Maßnahmen.
1.4.2.7 Informationen zur Entsorgung der Essenreste (bindende Aussagen wie, durch wen und zu welchem Zeitpunkt die täglich anfallenden Speisereste abgefahren werden).
1.4.2.8 Informationen zur Unterstützung von Schulfesten/ Projekttagen u. d. gl.
1.4.2.9 Informationen zur Betreuung des Ausgabepersonals (wann/ wie/ ob überhaupt/ wird das Personal seitens des AN geschult, kontrolliert, beraten).
1.4.2.10 Informationen, wie die Essenteilnehmer Mitteilungen zum Angebot machen können (Qualitätsbuch für Lob und Veränderungen, Vorschläge usw.).
1.4.2.11 Informationen, wie der AN organisiert, dass die Essenteilnehmer ihr Mitspracherecht bei der Menügestaltung in Anspruch nehmen können.
1.4.2.12 Information, wie die Imbissversorgung gestaltet wird, einschließlich Angebotspalette
2. Leistungsanforderungen und -bedingungen für den AN
2.1 Vertragsgegenstand
Der Vertrag zur Essenversorgung der Schüler/ Bediensteten der öffentlichen Schule des Landkreises Görlitz - BSZ Christoph Lüders Görlitz - welches eine Mittagessen- und Imbissversorgung im Rahmen dieser Vergabe anbietet, läuft zum Endes des Schuljahres 2012/13 aus. Somit ist die Leistung neu zu vergeben. Seitens des AG wird die Bewirtschaftung der Küche an der Schule als Betreiberküche präferiert. Die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten als Verteilerküche ist als Konzept zur Essenversorgung im Rahmen der Angebotsabgabe ausdrücklich möglich und wird in der Wertung entsprechend berücksichtigt.
2.2 Spezielle Vertragsbedingungen
2.2.1 Leistungsangebot
Es wird verlangt, dass der AN in seinem Versorgungskonzept lt. Pkt. 1.4.2 auf die hier folgenden grundsätzlichen Festlegungen Bezug nimmt.
2.2.1.1 Preise
Das Leistungsangebot soll zu realistischen Preisen (der/ die Preis/e sollen so gestaltet sein, dass sie kontinuierlich das Angebot einer vollständigen Speisenkomponente ermöglichen, kein Weglassen von Kompott/ Salaten/ Frischobst) und unter Berücksichtigung einer gesunden Ernährung erfolgen. Dessert und ev. Zugaben zum Mittagessen sind aus dem Essenpreis herauszurechnen und separat anzubieten.
2.2.1.2 Speiseplan
Zur Vorauswahl ist den Essenteilnehmern ein Speiseplan zur Verfügung zu stellen.
Auf diesem müssen Grundinformationen vorhanden sein wie:
- Ansprechpartner, Telefonnummer, Zeiten für An- und Abmeldungen.
- Hinweise zur Klärung von Tagesproblemen
- Bestell- und Zahlungsmodalitäten
- Darstellung und Vermerk von kennzeichungspflichtigen Stoffen im jeweiligen Essen
Der AN erstellt zwei Wochen vor Ablauf des laufenden Monats einen vier- bis sechswöchigen Speiseplan des darauffolgenden Monats. Dieser ist Bestellgrundlage und Bestandteil des Abrechungssystems. Der Speiseplan der aktuellen Woche sowie der darauffolgenden Woche ist deutlich sichtbar auszuhängen.
2.2.1.3 Inhaltliche Gestaltung der Essenversorgung
Der Schule, als Beauftragter der AG, wird ein generelles Mitspracherecht hinsichtlich des Essenangebotes, des zeitlichen Ablaufs sowie dem Imbissangebot eingeräumt.
Die angebotene Mittagessenverpflegung besteht mindestens aus:
- Optional einer Vorspeise, z. B. Rohkost oder Suppe (separate Ausweisung und Bestellmöglichkeit)
- Hauptgericht aus zwei bis drei einzelnen Speisekomponenten
- Dessert oder Obst (separate Ausweisung und Bestellmöglichkeit)
Es sind täglich mindestens zwei Menüs anzubieten. Der Menüwechselrhythmus soll 4 bis 5 Wochen betragen.
Die Essenversorgung ist in Bezug auf Menge und Qualität nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen aufzustellen. Der Bieter orientiert das Speisen- und Getränkeangebot an den Empfehlungen der Optimierten Mischkost. Dabei handelt es sich um ein lebensmittel- und mahlzeitenbezogenes Konzept, das die praktische Umsetzung der Nährstoffempfehlungen der DGE erleichtert.
Allgemein gilt:
- Pflanzliche Lebensmittel und Getränke reichlich
- Tierische Lebensmittel mäßig
- Fettreiche Lebensmittel sparsam
Die durch den AN zu erbringende Leistung umfasst auch die Speise- und Getränkeversorgung für Veranstaltungen am BSZ Christoph Lüders Görlitz, sofern diese von der Schulleitung jeweils gesondert angefordert wird.
2.2.1.4 Zubereitung und Einkauf
Bei Obst und Gemüse soll vorzugsweise frische Ware aus saisonalem Angebot berücksichtigt werden. Bio-Produkte sollten bevorzugt werden. Beim verwendeten Fleisch bzw. Fleischprodukten soll auf qualitativ hochwertige Ware geachtet werden. Auf die Verarbeitung von Innereien und Formfleisch soll verzichtet werden.
2.2.1.5 Verarbeitungen
Auf den Einsatz von Fertiggerichten, Fertigsuppen oder -soßen mit kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen sowie auf vorgearbeitete Produkte mit hoher Conveniencestufe soll weitgehend verzichtet werden. Geschmacksverstärker und künstliche Farbstoffe werden nicht verwendet. Forderung an den AN: Essen aus Assietten wird in der Schule nicht zugelassen.
2.2.2 Leistungsbedingungen
2.2.2.1 Essenportionen, Schülerzahlen
Zurzeit sind an der Schule ca. 114 Beschäftigte und Personal sowie ca. 1.600 Schüler, wobei von den Schülern - aufgrund entsprechender Ausbildungsinhalte außerhalb der Schuleinrichtung - täglich ca. 500 bis 600 Schüler tatsächlich am Beruflichen Schulzentrum vor Ort anwesend sind. Derzeit ist täglich von ca. 150 Essenteilnehmern auszugehen. Die Essenteilnehmerzahl kann je nach Qualität des angebotenen Essen variieren. Der AG übernimmt keine Mengengarantie hinsichtlich der Essenteilnehmerzahlen.
2.2.2.2 Küche des AG (nur bei Konzept „Betreiberküche"*)
- *Nutzung der vorhandenen Küche am BSZ Christoph Lüders Görlitz als Produktionsstandort -
Zur Herstellung der Essenkomponenten steht eine Küche am BSZ Christoph Lüders Görlitz zur Verfügung. Der AN ist verpflichtet, bei geplanter Produktion der benötigten Essenkomponenten in den vorgehaltenen Räumen des BSZ Christoph Lüders Görlitz ein entsprechendes Konzept zur Bewirtschaftung dieser Küche vorzulegen.
2.2.2.3 Transport und Ausgabe (insbesondere bei Konzept „Verteilerküche"*)
- *ohne Nutzung der vorhandenen Küche am BSZ Christoph Lüders Görlitz als Produktionsstandort -
Moderne Essentransportbehälter und einen den Leistungsanforderungen entsprechenden Fuhrpark stellt der AN. Die pünktliche Anlieferung der Verpflegung erfolgt durch den AN mit eigenem Fuhrpark.
Die Warmhaltezeit der Mahlzeiten von der Zubereitung (Abfüllung Zentralküche) bis zur Ausgabe des letzten Essen darf 3 Stunden nicht überschreiten. Der Zeitpunkt der Abfüllung ist zu dokumentieren und der Warmverpflegung beizufügen. Die Verzehrtemperatur von mindestens 65°C ist einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, entsprechendes Gerät für die fachgerechte Warmhaltung beim Transport und Ausgabe bereitzustellen und zu benutzen.
Die einzelnen Menübestandteile sind getrennt in eigenen Behältnissen zu transportieren. (z. B. Kartoffeln extra, Soße extra, Gemüsebeilagen extra und je nach Gericht Fleischbeilagen extra). Das Menü ist erst bei der Ausgabe zusammen zu stellen.
2.2.2.4 Personal des AN
Der AN stellt ausreichend Ausgabepersonal für die zügige und fachgerechte Essenausgabe zur Verfügung. Das Ausgabepersonal ist durch den AN regelmäßig im Bereich Lebensmittelhygiene und Infektionsschutzgesetz zu schulen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Lebensmittelhygieneverordnung, sind einzuhalten. Der AG behält sich vor, stichprobenartig unangekündigte Kontrollen durchzuführen.
2.2.2.5 Bestell- und Abrechnungssystem
AG, als dessen Beauftragter die Schulleitung, und AN einigen sich gemeinsam über die Einführung eines geeigneten Bestell- und Abrechungssystems. Im vorzulegenden Konzept der Bestellung, Abrechnung u. a. ist ein geeignetes Meldesystem für Essenausfälle (Krankheit eines Essenteilnehmers oder dgl.) zu berücksichtigen. Über das Ergebnis dieser Einigung fertigt der AN ein Protokoll an. Dieses ist von beiden Seiten zu unterzeichnen und gilt nachträglich als Vertragsbestandteil. Darüber hinaus ist eine Essenteilnahme ohne Vorbestellung zu gewährleisten.
Für Hilfeleistungen stehen Angestellte bzw. technisches Personal des Landkreises Görlitz nicht zur Verfügung
Der Versorgungsvertrag wird grundsätzlich auf privatrechtlicher Basis zwischen dem AN und den Eltern der minderjährigen Essenteilnehmer bzw. den erwachsenen Essenteilnehmern selbst abgeschlossen. Der AG ist dabei nicht eingebunden.
2.2.2.6 Qualitätsmonitoring
AG, als dessen Beauftragter die Schulleitung, und AN führen jährlich eine Befragung unter den Essenteilnehmern durch. Inhalte und Fragestellungen im Fragebogen werden unter Federführung der Schulleitung festgelegt. Organisation und Durchführung der Befragung obliegt dem AN. Die Auswertung führen Schulleitung und AN gemeinsam durch. Abgeleitete Maßnahmen und Veränderungen werden protokollarisch durch die Schulleitung erfasst, vom AN unterzeichnet und zeitnah umgesetzt. Der AN benennt der Schulleitung einen hygieneverantwortlichen Mitarbeiter.
2.2.2.7 Essenausgabezeiten
Flexibilität auf räumliche, sachliche und zeitliche Veränderungen wird vorausgesetzt. Die täglichen Essenausgabezeiten sind selbstständig mit der Schulleitung zu beraten bzw. abzustimmen und den Essenteilnehmern in geeigneter Form mitzuteilen. Die Ausgabezeiten sind im Ausgabebereich in Form eines Aushangs darzustellen. Es ist derzeitig von folgender Nutzung von jeweils Montag bis Freitag für die Zeit von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr (inkl. Frühstück) auszugehen.
2.2.2.8 Der Landkreis Görlitz zahlt keine Zuschüsse zur Stützung des Portionspreises.
2.2.3 Ausstattungs- und sonstige Bedingungen
In der Schule stehen dem AN folgende Geräte/ Ausstattungen zur Verfügung:
2.2.3.1 Geschirr
Das benötigte Geschirr ist durch den AN zu stellen.
2.2.3.2 Ausrüstung mit Möbel und technischer Konfiguration
Die benötigten Möbel und deren technische Konfiguration sind durch den AN zu stellen.
2.2.3.3 Geräteausrüstung
Die benötigten Geräte sind durch den AN zu stellen.
2.2.3.4 Ausgabebestecke
Kellen, Schöpflöffel, Fleischgabeln u. d. gl. sind durch den AN zu stellen.
2.2.3.5 Reinigungshilfen
Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte, Abfallsammelbehältnisse, Handtücher sind durch den AN zustellen.
2.2.3.6 Ausstattungsergänzungen
Der AN sorgt bei Bedarf nach vorheriger Absprache mit dem AN eigenständig und auf seine Kosten für die Ergänzung und Erweiterung der vorhandenen Küchenausstattung. Diese sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses und Auszug durch den AN auf dessen Kosten zu entfernen.
2.2.3.7 Genehmigungen
Der AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Nutzungsobjekt den technischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften entspricht. Die Beschaffung der notwendigen behördlichen Genehmigungen liegt im Verantwortungsbereich des AN.
2.2.3.8 Medienversorgung
Es stehen Warm- und Kaltwasseranschlüsse zur Verfügung. Die Warmwasserversorgung erfolgt über den Warmwasserkreislauf der Schule. Es sind weder Elektroboiler noch Gasdurchlauferhitzer vorhanden. Es sind Unterzähler für Warm- und Kaltwasser, Wärmeenergie sowie ein Stromzähler vorhanden, die eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch ermöglichen.
2.2.3.9 Bedingungen zur Nutzung des Essenausgaberaumes/Speiseraumes
Die Räume sind vom AN nur im Sinne der Vertragserfüllung zu nutzen. Das Dienstpersonal ist verpflichtet, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln sowie die technischen Anlagen ordnungsgemäß zu bedienen. Schäden und Mängel sind der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.
2.2.3.10 Reinigung siehe Festlegungen unter Punkt 2.2.5.
2.2.3.11 Lärm und Fahrzeuge
Durch den AN ist jeder, den Unterricht störender, Lärm zu vermeiden. Fahrzeuge des AN oder von ihm beauftragter Firmen dürfen sich nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf dem Grundstück aufhalten. Die Anlieferung und die Essenausgabe müssen in Abstimmung mit dem Pausenplan und ohne Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebes erfolgen.
Das Dienstpersonal des AN hat Strom und Wasser sparsam zu verwenden. Die Räume der Essenausgabe sind täglich zu lüften. Die Fenster sind anschließend wieder zu schließen.
Parkmöglichkeiten im Schulgelände bestehen nicht.
2.2.3.12 Telefon
Telefonanschluss ist vorhanden. Bei Bedarf muss dieser durch den AN selbst angemeldet werden. Die Kosten für den Anschluss sowie für die Telefonate trägt der AN.
2.2.3.13 Getränke- und sonstige Automaten
Automatenaufstellung und -betrieb ist nur nach Abstimmung mit der Schulleitung möglich.
2.2.3.14 Schlüssel
Das Dienstpersonal des AN ist für das Verschließen der Einrichtung und der Fenster in den von ihm genutzten Räumen verantwortlich. Dem AN werden durch die Schulleitung die benötigten Schlüssel übergeben.
Die bei Verlust der Schlüssel bzw. der Wiederbeschaffung dieser entstehenden Kosten trägt der AN in vollem Umfange. Der AN ist nicht berechtigt, zusätzliche Schlüssel ohne vorherige Information und Zustimmung des AG fertigen zu lassen.
Bei Wechsel des Personals bzw. bei Ablauf des Vertrages sind die Schlüssel unaufgefordert zurückzugeben.
2.2.3.15 Aufzug
Der AN ist berechtigt, den an den Küchenbereich anliegenden Aufzug mitzubenutzen. Der AN hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistung, falls Betriebsstörungen eintreten oder der Aufzug im Rahmen der Unterrichtsdurchführung in der Lehrküche benötigt wird. Die Lehrküche befindet sich direkt über der Kantine. In diesem Fall sind Abstimmungen mit der Schulleitung vorzunehmen. Der AN verpflichtet sich, die Aufzugsbestimmungen in allen Punkten zu erfüllen. Eine Bedienung findet nicht statt. Betriebsstörungen sind dem AG oder seinem Beauftragten sofort mitzuteilen. Die Kosten für die Wartung werden anteilig umgelegt. Vorgesehene Aufteilung: 33% Berufsschule und 67% für Kantinenbetrieb. Entsprechend der sich aufgezeigten Nutzung im praktischen Betrieb kann dieser Schlüssel, in Abstimmung mit dem AN, geändert werden. Die Festlegung der Höhe der Kosten erfolgt nach dem ersten Nutzungsjahr und wird dem AN jährlich rückwirkend berechnet
2.2.4 Konzessionsabgabe und Betriebskosten
2.2.4.1 Konzessionsabgabe, Bewirtschaftung
Die Lage der Räumlichkeiten ergibt sich aus dem in der Anlage 1 beigefügtem Lageplan.
Sämtliche anfallende Bewirtschaftungskosten trägt der AN.
Von den Bietern ist anzugeben, welche Konzessionsabgabe sie bereit sind, jährlich für die Nutzung der Räumlichkeiten am BSZ Christoph Lüders Görlitz zu zahlen.
Der AN meldet sich für Strom, Restmüll und gelbe Tonne direkt bei den Versorgungsträgern bzw. Medienträgern an.
Der AN verpflichtet sich, die Gewinn- und Verlustrechnung für ein Jahr der Betreibung der Essenversorgung in dieser Schule dem AG vorzulegen. Als Terminfestlegung der Vorlage gilt:
- 6 Monate nach Abschluss des Schuljahres.
Die Gewinn- und Verlustrechung bezieht sich auf jeweils das vergangene Schuljahr.
2.2.4.2 Betriebs-und Nebenkosten
Der AN trägt alle Betriebs- und Nebenkosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung, so u. a. für Energie, Fernwärme, Warm- und Kaltwasser, Abwasser, Müll, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung und Winterdienst. Für Fernwärme, Warm- und Kaltwasser sowie Abwasser leistet der AN eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung. Die Kostenvorauszahlung kann jährlich nach Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten neu festgelegt werden. Für Gebäudeversicherung, Straßenreinigung und Winterdienst erhebt der AG anteilig eine monatliche Pauschale. Für die vorbereitenden Arbeiten im Monat Juli 2013 wird keine Betriebs- und Nebenkostenerhebung vorgenommen.
2.2.5 Reinigung, Grundreinigung
2.2.5.1 Essenreste, Verpackungen, Kartons und Kisten sind durch den AN täglich in dafür von ihm extra bereitgehaltenen Behältnissen auf eigene Kosten zu entsorgen. Essenreste dürfen grundsätzlich nicht in Ausguss- oder Toilettenbecken geschüttet werden. Für daraus entstandene Schäden haftet der AN in voller Höhe. Essenreste sind täglich zu entsorgen und so zu sammeln/ aufzubewahren, dass kein Ungeziefer/ unbefugte Personen Zugang haben. Der AN ist für die, den Vorschriften entsprechende Entsorgung sämtlicher, bei der Abwicklung seiner Tätigkeit anfallender Abfall-, Müll- und Essensreste verantwortlich.
2.2.5.2 Die Reinigung des Nutzungsobjektes erfolgt durch den AN selbst. Die Essenausgabebereiche und die Tische im Speiseraum sind täglich zu säubern.
2.2.5.3 Es wird festgelegt, dass der AN jeweils in den Sommerferien (zu Schuljahresbeginn) und zum Ende einer Vertragslaufzeit eine Grundreinigung durchführt. Die Kosten trägt der AN.
2.2.5.4 Die Reinigung des verschmutzten Geschirrs, der Geräte und Einrichtungsgegenstände in den genutzten Bereichen obliegt dem AN und hat täglich und zeitnah nach den Mahlzeiten zu erfolgen.
2.2.5.5 Die Reinigung, Entleerung und Entsorgung der Fettabscheideranlage hat durch den AN auf seine Kosten zu erfolgen. Dabei sind die Intervalle sowie die rechtlichen Vorschriften der Reinigung zu beachten und einzuhalten.
2.2.6 Instandhaltung, Instandsetzungen (Kleinreparaturen) des Nutzungsobjektes
2.2.6.1 Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung (Kleinreparaturen) trägt der AN bis zu 50,00 EUR im Einzelfall, jedoch nicht mehr als 400,00 EUR pro Jahr.
2.2.6.2 Die Instandsetzungspflicht des AN nach Punkt 2.2.6.1 besteht nicht bezüglich solcher Schäden, gegen die der AG versichert ist. Die Instandsetzungspflicht des AN besteht auch nicht für Arbeiten, die nach einer Substanzschädigung der Nutzungssache durch Dritte, die nicht dem Risikobereich des AN zuzuordnen sind, vorgenommen werden.
2.2.6.3 Der AN ist verpflichtet, die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.
2.2.6.4 Der AN haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen der ihm obliegenden Sorgfalts- und Schutzpflichten entstehen. Der AN haftet hierbei auch für das Verschulden von Angestellten, Familienangehörigen, Besuchern und sonstigen Personen seiner Firma, die sich mit seinem Wissen in dem Nutzungsobjekt aufhalten oder es aufsuchen.
2.2.6.5 Der AN hat von ihm verursachte Schäden sofort zu beseitigen.
2.2.7 Bauliche Maßnahmen, Veränderungen
2.2.7.1 Bauliche Maßnahmen, die durch den AN vorgenommen werden, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Der AN trägt die hierbei anfallenden Kosten selbst.
2.2.7.2 Soweit für bauliche Maßnahmen behördliche Genehmigungen erforderlich sind, ist dies Sache des AN, vorausgesetzt, die Lage und Beschaffenheit des Nutzungsobjektes erfordern dies.
2.2.8 Haftung, Versicherung
2.2.8.1 Für alle vom AN eingebrachten Gegenstände haftet er selbst. Der AN haftet für Schäden an der Nutzungssache, die er, seine Erfüllungsgehilfen, Lieferanten, Beauftragte und Besucher schuldhaft verursachen. Der AN tritt jeweils die Beweislast an, dass ein Verschulden nicht vorlag. Der AN hat für ihn zutreffende Versicherungen selbst abzuschließen.
2.2.8.2 Der AN haftete für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der ihm vorgenommenen Baumaßnahmen entstehen und stellt den Vermieter diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.
3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Das Vertragsverhältnis beginnt am 22. Juli 2013, die Sicherung der Versorgung mit Mittagessen am BSZ Christoph Lüders Görlitz ab Montag, den 26. August 2013.
3.2 Das Vertragsverhältnis wird einschließlich einem Jahr Probezeit auf fünf Jahre festgesetzt und ist unter Berücksichtigung einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Schuljahres durch beide Vertragspartner kündbar. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Ohne Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um weitere fünf Jahre, beginnend vom ersten Tag der Vertragslaufzeit.
3.3. Der AG ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt wenn:
der AN seine vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Verwarnung des AG verletzt. Schwerpunkte stellen dabei Mängel bei der Realisierung seines eingereichten Versorgungskonzeptes und mangelhafte Essenqualität dar.
- der AN das Vertragsverhältnis in vertragswidriger Weise untervermietet bzw. einem Dritten überlässt.
- sich der AN in Zahlungsverzug befindet. Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigter Zahlungsverzug, Konzessionsabgabe und Betriebs-/ Nebenkosten, liegt vor, wenn der AN sich mehr als zwei Monate im Rückstand befindet.
- dem AG steht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass das Vertragsobjekt durch den AN zweckentfremdet genutzt wird.
Frist einer außerordentlichen Kündigung: zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
3.4 Jegliche Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen.
3.5 Das Objekt ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses geräumt und gesäubert zu übergeben.
3.6 Der AN hat bei Ende des Vertragsverhältnisses das Nutzungsobjekt in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, sofern zwischen AN und AG nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3.7 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses fertigen die Vertragsparteien ein gemeinschaftliches Feststellungsprotokoll. Federführend ist hier der AN.
3.8 Sämtliche Schlüssel, auch vom AN lt. Punkt 2.2.3.14 selbst beschaffte, sind dem AG oder seinem Beauftragten auszuhändigen.
3.9 Angebrachte Beschilderung/Aufsteller sind vom AN zu entfernen.
4. Zusatzvereinbarungen
4.1 Imbissversorgung
Ergänzend zum Mittagessen sollen Lebensmittel als Zwischenverpflegung (Imbiss) angeboten werden. Das konkret anzubietende Sortiment ist über die Schulleitung mit der Schulkonferenz abzustimmen (Lebensmittelliste)
4.2 Sonderversorgung
Eine Ferienversorgung oder Sonderversorgung bei Veranstaltungen erfolgt nach Bedarf und Vereinbarung mit der Schule.
4.3 Essenpreis, Konzessionsabgabe, Preisbindung und Preisanpassung
Beachte: der AN hat hier seinen gebotenen Essenpreis pro Essen einzutragen.
Der Preis pro Essen (ohne Dessert) beträgt: EUR inkl. Mwst
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und gelten verbindlich für die Dauer von einem Jahr.
Jede Veränderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Die Konzessionsabgabe beträgt: % vom Nettoumsatz
Nach Ablauf der ersten drei Monate Vertragslaufzeit wird sich der AG mit dem AN über die Festsetzung der Konzessionsabgabe ins Benehmen setzen.
4.4 Pfandrechte
Der AN erklärt mit Unterschrift zu seinem Angebot, dass die bei Einzug in das Nutzungsobjekt von ihm eingebrachten Gegenstände sein Eigentum sind.
4.5 Rechte und Pflichten
Der AN tritt in die Rechte und Pflichten des AG ein, die sich aus der Nutzung der Nutzungsobjektes ergeben und dem AN bekannt sind.
4.6 Informationen
Der AN ist berechtigt, Beschilderung bzw. Aufsteller an mit der Schulleitung vereinbarten Plätzen anzubringen.
5. Konzessionsvertrag
Bei Zuschlagserteilung an den AN gelten die Bestimmungen dieser LB und des abgegebenen Angebotes des AN als Vertragbedingungen. Es wird ein separater Konzessionsvertrag abgeschlossen.
Mündlicher Abreden zum Konzessionsvertrag werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind von AG und AN zu unterzeichnen.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll eine angemessene Regelung vereinbart werden, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertragswerkes gewollt haben würden, falls sie den Punkt bedacht hätten.