Aufruf zur Interessenbekundung als Naturschutzstation im Landkreis Görlitz für die Jahre 2025 und 2026

Seit vielen Jahren wird im Freistaat Sachsen die Naturschutzarbeit wesentlich durch ehrenamtliches Engagement und die Arbeit von Naturschutzstationen geprägt. Naturschutzstationen sind wesentliche Träger der Naturschutzarbeit und Umweltbildung in der jeweiligen Region. Der Freistaat Sachsen plant auch in den Jahren 2025 und 2026 über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) Fördergeld für Naturschutzstationen auszureichen.

Auf Grundlage der aktualisierten Verpflichtungsermächtigungsfreigabe des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist es aktuell möglich, Mittel für die Finanzierung im Jahr 2025 und 2026 verbindlich zuzusagen. Antragsprüfung und Mittelbewirtschaftung werden dabei wiederum den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Für eine Unterstützung der Naturschutzstation müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein:

1. Es findet eine kontinuierliche, ganzjährige Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten statt (dieses Mindestkriterium gilt auch als erfüllt, wenn die Räumlichkeiten dauerhaft angemietet sind).

2. Fest angestelltes, fachkompetentes Personal dient als Ansprechpartner bzw. arbeitet in der Projektleitung (dieses Mindestkriterium gilt auch als erfüllt, wenn erst mit Hilfe der finanziellen Unterstützung festangestelltes Personal (auch befristet) bei der Naturschutzstation beschäftigt wird).

3. Die Naturschutzstation ist in ihrer Arbeit landkreisorientiert, regional vernetzt und arbeitet mit der Unteren Naturschutzbehörde eng zusammen. Sofern durch einen gemeinsamen Naturraum geboten, kann die Unterstützung auch die kreisübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzstationen umfassen.

4. Die Naturschutzstation übt Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit und Umweltbildung aus.

Ergänzend zu den von dem Freistaat Sachsen vorgegebenen Kriterien:

5. Die Naturschutzstation setzt in ihrem Territorium das JuNa-Programm um.

6. Durch die Naturschutzstation erfolgt die Betreuung des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes in ihrem Wirkungsbereich.

Dementsprechend werden alle Einrichtungen auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz, die diese Kriterien erfüllen, gebeten, ihr Interesse an der Teilnahme am Förderverfahren  bis zum 15.09.2024 beim Landratsamt Görlitz – Untere Naturschutzbehörde zu bekunden.

Ansprechpartner: Klaus Hertweck; Tel.: 03581 – 663 3106
E-Mail: naturschutzbehoerde@kreis-gr.de