Landrat Dr. Stephan Meyer kritisiert Aussetzung der Entnahme von Wölfen im Wildgatter Krappe
Die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie korrigiert ihre bisherige Beurteilung zur Entnahme von Wölfen im Wildgatter Krappe und schätzt den zumutbaren Herdenschutz als nicht gegeben ein, da die Zaunhöhe an einer Stelle unter den geforderten 1,80 Meter liegt. Folglich muss das Verfahren gemäß Wolfsmanagementverordnung nach Errichten der erforderlichen Zaunhöhe erneut durchlaufen werden. Aufgrund der gerichtlichen Anordnung infolge einer rechtlichen Überprüfung der Entnahmeentscheidung durch einen Umweltverband muss die Entnahme bis auf weiteres ausgesetzt werden.
Landrat Dr. Stephan Meyer äußert sein Unverständnis über die Entscheidung wie folgt:
„Die jetzige Situation ist angesichts der erneuten Wolfsrisse von zwei Dammwildkälbern in der vergangenen Woche nicht mehr nachvollziehbar und weder gegenüber dem Tierhalter noch der Bevölkerung und den für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Jägern vermittelbar. Ich bleibe bei meiner Kritik, dass die jetzige Wolfsmanagementverordnung in der Praxis untauglich ist und die Konflikte mit dem Wolf eher verschärft. Im konkreten Fall erwarte ich eine kritische Selbstreflexion der Fachstelle Wolf und eine Entschuldigung gegenüber dem Tierhalter, da davon auszugehen ist, dass auch nach erweiterten Schutzmaßnahmen erneute Übergriffe erfolgen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), um einen rechtssicheren Abschuss zu ermöglichen. Als Landrat bin ich auf diese Rechtssicherheit angewiesen und kann nur handeln, wenn diese gegeben ist. Mit Blick auf die Bestandsentwicklung halte ich darüber hinaus eine Regulierung des Wolfsbestandes über das Jagdrecht für erforderlich, wie dies in anderen europäischen Ländern praktiziert wird. Der Wolf hat durchaus seinen Platz in unserer Kulturlandschaft. Ich setze mich aber dafür ein, die berechtigten Interessen im Hinblick auf andere Wildtierarten und die Tierhaltung auszugleichen und den Wolfsbestand zu regulieren.“