Antragsfenster für die Kommunalrichtlinie schließt bald: Jetzt Förderanträge einreichen

Noch bis zum 31. März 2017 können Kommunen und kommunale Akteure eine Förderung des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Kommunalrichtlinie beantragen und von der Fördervielfalt profitieren.

Förderanträge, beispielsweise für den Austausch weißer Ware in Schul- und Kitaküchen oder die Sanierung der Sporthallenbeleuchtung, sind bis zum 31. März 2017 beim Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen. Vom 1. Juli bis 30. September 2017 öffnet ein zweites Antragsfenster. Ganzjährig können Kommunen Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement sowie Energiesparmodelle in Schulen und Kitas einreichen. Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) auch persönlich unter 030 39001 170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen, kommunale Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Vereine beim Klimaschutz - vom energieeffizienten Rechenzentrum über Klimaschutzinvestitionen in Sportvereinen bis zum neuen LED-beleuchteten Radweg. Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium im Rahmen der Kommunalrichtlinie bereits über 10.000 Projekte in mehr als 3.500 Kommunen gefördert.

http://www.klimaschutz.de/de/meldung/meldung-antragsfenster-fuer-die-kommunalrichtlinie-schliesst-bald-jetzt-foerderantraege-einreichen