Allgemeinverfügung zum Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel um die Tagebaue Nochten und Reichwalde sowie das Kraftwerk Boxberg


Das Landratsamt Görlitz erlässt folgende Allgemeinverfügung:

1. In den Gebieten 1, 2, 3 und 5, die gemäß folgender Beschreibung begrenzt werden und auf den Karten (Anlagen 1, 2 und 3) dargestellt sind, ist es für jedermann in der Zeit von Freitag, 29. November 2019, 00:00 Uhr bis Sonntag, 1. Dezember 2019, 24 Uhr verboten, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zu veranstalten oder daran teilzunehmen.

Die Grenze des Gebietes 1 gemäß Anlage 1 um den Tagebau Nochten und das Kraftwerk Boxberg verläuft ausgehend vom nördlichsten Punkt (Knotenpunkt 1) am Randriegel Trebendorf 3 – RR TR 3- im Uhrzeigersinn

  • ab Knotenpunkt 1 9 km Richtung Südosten parallel zum Randriegel entlang des Waldsaumes des Hochwaldes bis zur Schranke auf der Straße „Schwerer Berg“ (Knotenpunkt 2),
  • ausgehend von der Schranke 50 m Richtung Nordosten entlang der nördlichen Straßenbegrenzung der Straße „Schwerer Berg“ - in diesem Bereich ist der Straßenkörper „Schwerer Berg“ Teil des Gebietes 1,
  • weiter entlang der südlichen Straßenbegrenzung „Schwerer Berg“ in Richtung Nordosten bis zur Kreuzung der Bundesstraße B 156 (Knotenpunkt 3) – in diesem Bereich ist der Straßenkörper  „Schwerer Berg“ nicht Teil des Gebietes 1,
  • ab Knotenpunkt 3 weiter 17,2 km in südöstliche Richtung,  südliche und südwestliche Richtung dem Verlauf der B 156 folgend über den Knotenpunkt 4,  über den Knotenpunkt 5 bis zur Kreuzung der B 156 mit der Kreisstraße K8481, sog. Spreestraße (weiter als Spreestraße bezeichnet), dem südlichsten Punkt des Gebietes (Knotenpunkt 6) – der Straßenkörper der B 156 ist Teil des Gebietes 1, 
  • ausgehend von Knotenpunkt 6  Richtung Nordwesten und Norden 10,8 km der Spreestraße folgend bis zur südlichen Schnittstelle Landkreisgrenze zwischen den Landkreisen Görlitz/Bautzen und Spreestraße (Knotenpunkt 7); ab Knotenpunkt 7 wird die K8481 als  K9281 fortgeführt - der Straßenkörper der Kreisstraße K8481 ist Teil des Gebietes 1,
  • ab Knotenpunkt 7 weiter der Landkreisgrenze folgend östlich der K9281 bis zur nördlichen Schnittstelle Landkreisgrenze zwischen den Landkreisen Görlitz/Bautzen und Spreestraße (Knotenpunkt 8),
  • ab Knotenpunkt 8 weiter 0,5 km der Kreisstraße K9281 entlang folgend bis zur Kreuzung Kreisstraße K 9281 und Ortsverbindungsstraße zwischen Mulkwitz und Neustadt/Spree (S 130) (Knotenpunkt 9) - der Straßenkörper der Kreisstraße K9281 ist Teil des Gebietes 1,
  • ab Knotenpunkt 9 der S 130 einen Kilometer in nordöstliche Richtung folgend bis diese nach dem Bahnübergang der Betriebsbahn der Energie Lausitz Bergbau Aktiengesellschaft (LEAG) die 110 kV-Freileitung kreuzt (Knotenpunkt 10) - der Straßenkörper der S 130 und die 110 kV-Freileitung sowie der Luftraum darunter sind Teil des Gebietes 1,
  • ab dem Knotenpunkt 10 weiter der Freileitung 3,6 km in Richtung Südosten folgend, entlang einer gedachten Linie senkrecht nach unten auf der nördlichen Seite der 110 kV-Freileitung bis zur Kreuzung mit einem am westlichen Rand mit Bäumen bepflanzten Weg (Flurstücke 395 und 396, Flur 1, Gemarkung Mühlrose) (Knotenpunkt 11) - die 110 kV-Freileitung sowie der Luftraum darunter sind Teil des Gebietes 1 – der Bahnkörper der Betriebsbahnlinie ist Teil des Gebietes 1,
  • ab Knotenpunkt 11 450 m in Richtung Nordosten dem Weg folgend bis zur Randriegelkante Mühlrose 4 (RR MR 4) und dort in Richtung Südosten abbiegen, dem Randriegel RR MR 4 100 m nach Südosten folgend bis zur Feldriegelkante (FR 143) (Knotenpunkt 12) – der Wegekörper des Sandweges ist Teil des Gebietes 1,
  • ab Knotenpunkt 12 weiter 3,8 km Richtung Nordosten den Feldriegelkanten 143 und weiter fortführend 144 (FR 143 und 144) folgend bis zum nördlichsten Ausgangspunkt (Knotenpunkt 1). Entlang der Feldriegelkanten sind Schilder mit der Bezeichnung „Betreten verboten Betriebsgelände“ aufgestellt.


Ausgenommen vom Gebiet 1 sind die Betriebsgelände der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) und Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) und das auf der Karte Anlage 1 gekennzeichnete Naturschutzgebiet 1.


Die Grenze des Gebietes 2 gemäß Anlage 2 um den Tagebau Reichwalde verläuft ausgehend vom nördlichsten Punkt Kreuzung Feldriegel 50 (FR 50) mit dem Randriegel Ost (RR Ost) (Knotenpunkt 1). im Uhrzeigersinn

  • ab (Knotenpunkt 1) 2,6 km entlang der Linie 50 m rechtsseitig des aktuellen äußeren Entwässerungsriegels in südöstliche Richtung bis zur Dichtwandtrasse, wo diese die Flächen des ehemaligen Weißen Schöps quert (Knotenpunkt 2),
  • ab Knotenpunkt 2 der rechtsseitigen Dichtwandtrasse 4,1 km nach Süden  bis zum Fledermausturm (Knotenpunkt 3) folgend,
  • ab dem Knotenpunkt 3 700 m dem  Altliebeler Weg folgend in Richtung Südosten bis auf die Kreuzung Altliebeler Weg – Ortsverbindungsstraße  S131 (Knotenpunkt 4) – der Altliebeler Weg ist Bestandteil des Gebietes 2,
  • ab Knotenpunkt 4 Richtung Westen der S131 folgend bis zur Kreuzung S131/ Ortsverbindungsstraße S153 (Knotenpunkt 5) – der Straßenkörper der Ortsverbindungsstraße S 131 ist Bestandteil des Gebietes 2,
  • ab Knotenpunkt 5 der S 131 4 km weiter in Richtung Westen in die Ortslage Kringelsdorf folgend  bis zur Kreuzung Rietschener Straße - Schadendorfer Straße (Knotenpunkt 6) – der Straßenkörper der Ortsverbindungsstraße S 131 ist Bestandteil des Gebietes 2,
  • in Kringelsdorf ab Knotenpunkt 6 in Richtung Nordosten in die Schadendorfer Straße einbiegend und dieser 600 m bis zum Ortsausgang Kringelsdorf folgend (Knotenpunkt 7) – der Straßenkörper der Schadendorfer Straße ist Bestandteil des Gebietes 2. Ab Knotenpunkt 7 geht die Schadendorfer Straße in die  Betriebsstraße der Lausitz Energie Bergbau AG über –  die Schadendorfer Straße und die Betriebsstraße sind Bestandteil des Gebietes 2,
  • ab Knotenpunkt 7 weiter der vorgenannten Betriebsstraße 1,6 km folgend Richtung Norden/ Nordosten bis zur Kreuzung der Betriebsstraße mit der Betriebsbahnlinie (Knotenpunkt 8) – die Betriebsstraße ist weiter Bestandteil des Gebietes 2,
  • ab Knotenpunkt 8 weiter der vorgenannten Betriebsstraße 2,1 km folgend bis zur Unterquerung der Kohlebandanlage (Knotenpunkt 9) - die Betriebsstraße ist weiter Bestandteil des Gebietes 2,
  • ab Knotenpunkt 9 weiter der vorgenannten Betriebsstraße 1 km folgend bis zum Flurstück 1/4, Flur 10 der Gemarkung Kringelsdorf, wo die Betriebsstraße einen Waldweg  kreuzt (Knotenpunkt 10) - die Betriebsstraße ist weiter Bestandteil des Gebietes 2,
  • ab Knotenpunkt 10 auf dem Waldweg 400 m nach Osten in den Wald einbiegend (dieser ist mit einer Schranke gesperrt, es sind Schilder mit der Bezeichnung „Betreten verboten Betriebsgelände“ aufgestellt) bis zum Beginn des Riegels FR 52 (Knotenpunkt 11) - der Waldweg ist Bestandteil des Gebietes 2,
  • ab Knotenpunkt 11 weiter entlang der nordwestliche Seite der Feldriegel (FR) in dieser Folge FR 52, FR 48 und FR 50 5,3 km bis zum Ausgangspunkt (Knotenpunkt 1). Entlang der Feldriegelkante sind Schilder mit der Bezeichnung „Betreten verboten Betriebsgelände“ aufgestellt.


Ausgenommen vom Gebiet 2 sind die Betriebsgelände der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) und Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) mit Ausnahme der ausdrücklich einbezogenen Betriebsstraße der LEAG.

Das Gebiet 3 gemäß Anlage 3 umfasst einen Streifen von 50 m beiderseits des Bahnkörpers entlang der Betriebsbahnlinie der Lausitz Energie Bergbau AG auf einer Länge von ca. 10 km ausgehend von der Kreuzung S 130/Betriebsbahnlinie (angrenzend an Gebiet 1 in nordwestliche/westliche Richtung bis zur Grenze Landkreise Görlitz/Bautzen. Ausgenommen vom Gebiet 2 sind die Betriebsgelände der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) und Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG).

Das Gebiet 5 gemäß Anlage 2 umfasst einen Streifen von 50 m beiderseits entlang des äußeren Randes des Bahnkörpers der Betriebsbahnlinie der Lausitz Energie Bergbau AG ausgehend von Knotenpunkt 5 des Gebietes 1 in südöstliche/östliche Richtung auf einer Länge von 4,6 km bis zur Knotenpunkt 8 des Gebietes 2. Ausgenommen vom Gebiet 5 ist der Bahnkörper der Betriebsbahn als Betriebsgelände der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG).
 

 2. Für die Verfügung nach Ziffer 1 wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

 3. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 29.11.2019, 00:00 Uhr als bekannt gegeben.


Alle Anlagen sind Bestandteil der Allgemeinverfügung.


Hinweise:
Die Bekanntmachung des verfügenden Teils erfolgt als Pressemitteilung an alle örtlichen Tageszeitungen, Rundfunksender in Sachsen und Fernsehsender in Sachsen.

Die Allgemeinverfügung einschließlich seiner Begründung und aller Anlagen kann zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes in seiner Außenstelle in 02826 Görlitz, Otto-Müller Straße 7, Zimmer 108 eingesehen werden.



Gesamter Wortlaut der Allgemeinverfügung und Begründung


Anlagen der Allgemeinverfügung: