Informationen zur Förderung des Feuerwehrwesens

Hinweise für die Kommunen im Landkreis Görlitz zur Beantragung von Fördermitteln nach Richtlinie Feuerwehrförderung über das Internetportal

zur Förderung des Feuerwehrwesens durch den Freistaat Sachsen

für die folgenden Fördertatbestände besteht die Möglichkeit eine Förderung nach RLFw Ziffer II zu erhalten:

  • Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen nach den einschlägigen Einzelnormen sowie von Notsignalgebern für Atemschutzgeräteträger oder Atemschutzgeräteträgerinnen gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7,
  • Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, einschließlich der Erstausstattung mit Löschmitteln, nach DIN EN 1846 und DIN 14 502 sowie nach den für Feuerwehrfahrzeuge einschlägigen Einzelnormen oder der Technischen Richtlinie Mannschaftstransportwagen MTW, die nach Anlage 1 zugelassen sind,
  • Beschaffung gebrauchter Feuerwehrfahrzeuge, die nicht älter als fünf Jahre sind und zumindest über einen dem Fahrzeugalter angemessenen und funktionsfähigen Aufbau verfügen,
  • Beschaffung von Dienstkleidung, Schutzkleidung und persönlicher Schutzaus-rüstung gemäß der Sächsischen Feuerwehrverordnung – SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl S. 291), zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 532) geändert worden ist, einschließlich der notwendigen Ersatzbeschaffung von Bekleidung und Ausrüstung für Mitglieder der Jugendfeuerwehr,
  • Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen nach DIN 14 092, einschließlich Erwerb, Um- und Anbau sowie technische Anpassungen von Gebäuden für Feuerwehrzwecke,
  • Beschaffung und Einbau von Funk- und Alarmierungseinrichtungen sowie einsatzunterstützender Hard- und Software,
  • Errichtung und Einrichtung feuerwehrtechnischer Zentren, insbesondere Werkstätten und Pflegeeinrichtungen nach DIN 14 092 sowie zentrale Atemschutzübungsanlagen nach DIN 14 093 für den überörtlichen Übungsbetrieb,
  • Neuerrichtung oder Herstellung der DIN-Konformität bereits bestehender künstlich angelegter Löschwasserentnahmestellen nach DIN 14 210, DIN 14 220 und DIN 14 230,
  • Umbau, Erweiterung oder Neubau (Errichtung) von Integrierten Regionalleitstellen im Sinne des § 11 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, wenn die in der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung vom 5. Dezember 2006 (SächsGVBl. 2015 S. 532), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, festgelegten Anforderungen erfüllt werden; jedoch höchstens in Höhe von 75 von Hundert des den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Brandschutz entstehenden Kostenanteils nach § 34 Abs. 2 SächsBRKG.
  • Instandsetzung, Unterhaltung, Wartung und Betrieb der in Buchstabe a bis i genannten Fördergegenständen, soweit es sich dabei um die Beseitigung von Schäden als Folge von Katastrophen oder Elementarschadenshilfen vom 18. Dezember 2020 (SächsABl. 2021 S. 26), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321), handelt,
  • bei Maßnahmen nach Buchstabe i einmalig die technische Erst- und Anpassungsausstattung, soweit sie nicht den Kosten des Rettungsdienstes zuzuordnen sind.
  • Mitgliedschaft in der Kinder-, Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie Jugendfeuerwehr,
  • Kommunale Modellprojekte im Brandschutz, die der Verbesserung der Tageseinsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren dienen. Dazu gehört insbesondere die Ermittlung der Einsatzbereitschaft durch sachverständige externe Dritte, die unter Berücksichtigung der von der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ im Abschlussbericht unter II. Bemessungsgrundlagen festgelegten Kriterien für die Einsatzbereitschaft durchgeführt werden. Derartige Untersuchungen können durch den Landkreis für sein Kreisgebiet oder von der Gemeinde für ihr Gebiet erfolgen. Gemeinden können zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft vor einem Neubau oder einem wesentlichen Umbau eines Feuerwehrhauses eine Standortuntersuchung zu den Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft durchführen lassen. Die Untersuchungen sind grundsätzlich auf der Basis softwaregestützter, wissenschaftlicher Berechnungsmodelle durchzuführen,
  • Angehörigkeit in der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr,
  • Erwerb des Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Was ist zu tun?

  1. Registrieren oder bereits bestehenden Zugang nutzen.
    Über das Förderportal des Landkreises Görlitz können Sie sich selbst registrieren. Dazu brauchen Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort.

    Sollten Sie / Ihre Organisation bereits über einen Nutzerzugang verfügen, können durch Sie Ergänzungen vorgenommen werden. Dafür gibt es für Sie 2 Varianten. Es wird ein zusätzlicher   Nutzerzugang für Ihre Organisation erstellt oder es wird der neue Nutzer nur als Ansprechpartner zu einem bestehenden Nutzerzugang ergänzt. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zum Förderportal.
  2. Zugang zum Förderportal des Landkreises Görlitz
  3. Im Förderportal anmelden und alle Angaben zum Fördervorhaben angeben und einreichen.

    Login_FoeMi_kommunal

Das Abschlussschreiben, welches durch das Förderportal generiert wurde, muss mit Siegel und Unterschrift der vertretungsberechtigten Person versehen und im Portal hochgeladen werden.

Weitere Informationen rund um die Nutzung des Förderportals finden Sie hier

Was ist zu beachten?

Antragsfristen:

  1. Anträge für Baumaßnahmen, Fahrzeuge, Löschwasserversorgung und Ausrüstung sind vom 01.09. bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das folgende Haushaltsjahr digital über das Förderportal einzureichen.
  2. Anträge für die Förderung der aktiven Kameraden, der Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie der Führerscheinunterstützung sind vom 01.01. bis zum 31.03. des laufenden Jahres für das laufende Haushaltsjahr auf der Datenbasis des 31.12. des Vorjahres digital über das Förderportal einzureichen.

Einzureichende Unterlagen für Baumaßnahmen, Fahrzeuge, Löschwasserversorgung und Ausrüstung:

  • Anlage 1 – Auflistung Ausrüstung (Download über Homepage Landkreis)
  • Beladeliste Fahrzeug (Bereitstellung auf Anforderung)
  • bei Baumaßnahmen
    • Lageplan und Baupläne, die die Art und den Umfang der Maßnahme eindeutig darlegen;
    • Eigentumsnachweis gemäß Ziffer IV Nr. 5 RLFw (unbeglaubigter Grundbuchauszug; Abschrift Baulastenverzeichnis; Kopie Nutzungsvereinbarung);
    • detaillierte Kostenermittlung nach DIN 276;
    • Flächenübersicht nach DIN 277;
    • Angaben zum Bauablauf (Rohbau, Fertigstellung);
    • Stellungnahme der Unfallkasse Sachsen bei Rekonstruktion, Um- und Ausbau

Ausgaben / Kosten:

Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass die Kostengruppen 100 und 200 nicht förderfähig sind!

Finanzierung:

Antragsberechtigt: 

Städte und Gemeinden im Landkreis Görlitz  

Finanzierungsart:

Projektförderung mit Anteilsfinanzierung bei Ausrüstungsgegenständen

Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung bei Feuerwehrgerätehäusern und Fahrzeugen nach DIN

Finanzierungsanteil:

grundsätzlich ist von einer Förderung mit 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bei der Anteilsfinanzierung auszugehen

Eigenmittel:

sind Bestandteil der Finanzierung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung über das Portal ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. 

Auszahlung für Baumaßnahmen, Fahrzeuge, Löschwasserversorgung und Ausrüstung:

Die Auszahlung erfolgt wie im Bescheid festgelegt. Mit Einreichung des Formulars 2 (Beginnanzeige und Auszahlungsantrag – Download siehe weiter unten)) wird eine Auszahlung i.H.v. 40% der bewilligten Fördermittel veranlasst.

Weitere Auszahlungen erfolgen mit Einreichung des Verwendungsnachweises (50% der bewilligten Fördermittel) und Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung (10% der bewilligten Mittel) insofern die geprüften Gesamtausgaben nicht geringer ausfallen.

Auszahlung für aktiven Kameraden, der Kinder- und Jugendfeuerwehr und der Führerscheinunterstützung:

Die Auszahlung erfolgt nach Rechtswirksamkeit des Bescheides.

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis erfolgt wie im Bescheid festgelegt. Dazu verwenden Sie die nachfolgenden Formulare.

  • Formular 3 – Verwendungsnachweis (Download siehe unten)
  • Formular 4 – Belegliste zu VWN Ausrüstung und Fahrzeuge LK Görlitz
  • Formular 5 – Belegliste zu VWN Baumaßnahmen LK Görlitz

Ihre Ansprechpartner

Herr Mario Schurmann (Sb. Fördermittel)
Telefon 03581 663-5644
Fax 03581 663-65644

Herr Gerd Preußing (Sb. Brandschutz)
Telefon 03581 663-5635
Fax 03581 663-65635