Herzlich willkommen im Naturschutzgebiet "Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen"
Das Naturschutzgebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.014 ha und schließt ein 214 ha großes Totalreservat ein.
Teile des Gebietes sind bereits seit 1961 als Naturschutzgebiet (NSG) unter Schutz gestellt. Im Jahr 2011 wurden
weitere Flächen einbezogen und durch das Landratsamt Görlitz die aktuell gültige Schutzgebietsverordnung erlassen.
Mit Ihrem Verhalten können auch Sie zum Erhalt dieses Gebietes für nachfolgende Generationen beitragen.
Die wichtigsten Regelungen der Schutzgebietsverordnung sind nachfolgend dargestellt.
Weitere Informationen zum Gebiet finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Görlitz.
Datenschutzhinweise:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Anfragen bezüglich der Datenverarbeitung richten Sie bitte an forstamt@kreis-gr.de.
Ihr Anliegen wird zeitnah bearbeitet.
Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen
Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter:
Landkreis Görlitz
Landratsamt
Bahnhofstr. 24
02826 Görlitz
E-Mail: datenschutz@kreis-gr.de
Zwecke der Datenverarbeitung (Videoüberwachung)
Das Kreisforstamt führt an Zuwegungen des Totalreservats des NSG „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen“ die Videoüberwachung zur Aufklärung der Entwendung von Verbotsschildern, zur Beweissicherung und zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen durch.
Rechtsgrundlage (Videoüberwachung)
Das Kreisforstamt hat im Einklang mit Art. 6 (1) lit. f DSGVO sowie § 13 (1) und (2) SächsDSDG ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung der Kenntlichmachung des Betretungs- und Befahrungsverbots an Zuwegungen des betreffenden Totalreservats zum Schutz und Erhalt eigendynamischer Prozesse von Flora und Fauna.
Empfänger/innen
Das Kreisforstamt legt im Einzelfall die bei der Videoüberwachung verarbeiteten Daten ausschließlich zu den Zwecken dieser Verarbeitungstätigkeit und nach vorheriger Genehmigung durch den Verantwortlichen gegenüber den folgenden Empfängern offen:
- Staatsanwaltschaft
- Polizei
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.
Speicherdauer (Videoüberwachung)
Die reguläre Speicherdauer des aufgezeichneten Videomaterials beträgt 10 Werktage. Wird einzelnes Videomaterial zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, wird die Löschung gemäß Art. 17 (3) lit. e DSGVO für diese Dauer ausgesetzt.
Rechte der Betroffenen
Als von der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Person stehen Ihnen beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu.
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sie haben das Recht auf Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO).
- Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO).
- Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
- Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).
- Sie haben ein Beschwerderecht beim sächsischen Datenschutzbeauftragten
(Kontaktdaten siehe unter https://www.saechsdsb.de/n-kontakt).
Bereitstellung der Personendaten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 13 (2) lit. e DSGVO nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Entscheidungsfindung und Profiling
In der Verarbeitungstätigkeit "Videoüberwachung" sowie „Drohnenbeflug“ wird keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling gemäß der Art. 22 (1) und 22 (4) DSGVO durchgeführt.






