Schwangerschaftsberatung/Schwangerschaftskonfliktberatung

Zielgruppe

  • Schwangere und Familien
  • Schwangere im Schwangerschaftskonflikt

Angebot/Leistungsangebot

Schwangerschaftsberatung und Familienhilfe

  • Beratung von Schwangeren und deren Familien sowie von Frauen und Männern 
    zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft (Erstausstattung, Mutterschutz, Kündigungsschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld, Adoption usw.)
  • Informationen zu familienfördernden Leistungen, sozialen und wirtschaftlichen Hilfen


Hilfen für Schwangere und Familien in Notsituationen

  • Unterstützung der Schwangeren bei der Geltendmachung von Ansprüchen (Unterbringung des Kindes, Wohnraumbeschaffung, Fortsetzung der Ausbildung)
  • psychosoziale Beratung und Hilfe für Schwangere und Frauen in Not- oder Konfliktsituationen
  • Beantragung zweckgebundener finanzieller Unterstützung aus Stiftungsmitteln „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ (Erstausstattung), Antragstellung bis zur Entbindung möglich. 


Beratungen im Schwangerschaftskonflikt

  • ergebnisoffene Beratung mit Informationen zu medizinischen, sozialen oder juristischen Fragen und Darlegung von Rechtsansprüchen und Hilfsangeboten
  • kostenfreie Beratung, die der Schweigepflicht unterliegt
  • Gesprächs- und Unterstützungsangebote zum Treffen einer tragfähigen Entscheidung für die Frau
  • psychosoziale Beratung nach Abbruch
  • Die Kostenübernahme zum Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkasse ist abhängig vom Einkommen der Frau.
  • Über das Hilfetelefon Schwangere in Not 08004040020 können Sie sich rund um die Uhr in Fragen zu einem Schwangerschaftsabbruch oder auch bei anderen schwierigen Situationen während der Schwangerschaft anonym und kostenlos beraten lassen. Die Mitarbeitenden sprechen viele Sprachen. 

benötigte Unterlagen

  • Mutterpass
  • Bei Beratung zu Elterngeld Einkommensnachweise (z.B. Lohnzettel der letzten 3 Monate) sowie bei Antragstellung Elterngeld zusätzlich internationale Bankverbindung (BIC und IBAN) und Steueridentitätsnummer
  • Bei Antragstellung von finanzieller Unterstützung aus Stiftungsmitteln "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" (Erstausstattung) Nachweise über monatliche Einnahmen (außer Kindergeld) und Ausgaben (außer Privatkredite, Telefon etc.)
  • Bei Antragstellung von Landeserziehungsgeld beginnend im 2. Lebensjahr des Kindes Einkommensnachweise aus dem Jahr der Geburt. Bei Antragstellung von Landeserziehungsgeld beginnend im 3. Lebensjahr Einkommensnachweise aus dem Jahr nach der Geburt.

Gebühren

  • Angebote sind vertraulich und kostenfrei

Hinweise

  • Terminvereinbarung erforderlich

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