Schwangerschaftsberatung/Schwangerschaftskonfliktberatung
Zielgruppe
- Schwangere und Familien
- Schwangere im Schwangerschaftskonflikt
Angebot/Leistungsangebot
Schwangerschaftsberatung und Familienhilfe
- Beratung von Schwangeren und deren Familien sowie von Frauen und Männern
zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft (Erstausstattung, Mutterschutz, Kündigungsschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld, Adoption usw.) - Informationen zu familienfördernden Leistungen, sozialen und wirtschaftlichen Hilfen
Hilfen für Schwangere und Familien in Notsituationen
- Unterstützung der Schwangeren bei der Geltendmachung von Ansprüchen (Unterbringung des Kindes, Wohnraumbeschaffung, Fortsetzung der Ausbildung)
- psychosoziale Beratung und Hilfe für Schwangere und Frauen in Not- oder Konfliktsituationen
- Beantragung zweckgebundener finanzieller Unterstützung aus Stiftungsmitteln „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ (Erstausstattung), Antragstellung bis zur Entbindung möglich.
Beratungen im Schwangerschaftskonflikt
- ergebnisoffene Beratung mit Informationen zu medizinischen, sozialen oder juristischen Fragen und Darlegung von Rechtsansprüchen und Hilfsangeboten
- kostenfreie Beratung, die der Schweigepflicht unterliegt
- Gesprächs- und Unterstützungsangebote zum Treffen einer tragfähigen Entscheidung für die Frau
- psychosoziale Beratung nach Abbruch
- Die Kostenübernahme zum Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkasse ist abhängig vom Einkommen der Frau.
- Über das Hilfetelefon Schwangere in Not 08004040020 können Sie sich rund um die Uhr in Fragen zu einem Schwangerschaftsabbruch oder auch bei anderen schwierigen Situationen während der Schwangerschaft anonym und kostenlos beraten lassen. Die Mitarbeitenden sprechen viele Sprachen.
benötigte Unterlagen
- Mutterpass
- Bei Beratung zu Elterngeld Einkommensnachweise (z.B. Lohnzettel der letzten 3 Monate) sowie bei Antragstellung Elterngeld zusätzlich internationale Bankverbindung (BIC und IBAN) und Steueridentitätsnummer
- Bei Antragstellung von finanzieller Unterstützung aus Stiftungsmitteln "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" (Erstausstattung) Nachweise über monatliche Einnahmen (außer Kindergeld) und Ausgaben (außer Privatkredite, Telefon etc.)
- Bei Antragstellung von Landeserziehungsgeld beginnend im 2. Lebensjahr des Kindes Einkommensnachweise aus dem Jahr der Geburt. Bei Antragstellung von Landeserziehungsgeld beginnend im 3. Lebensjahr Einkommensnachweise aus dem Jahr nach der Geburt.
Gebühren
- Angebote sind vertraulich und kostenfrei
Hinweise
- Terminvereinbarung erforderlich
Ansprechpartner
Görlitz: Reichertstr. 112
Frau Pursche
Sprechzeiten Schwangerenberatung
Antragsunterlagen
Antrag + Merkblatt Landeserziehungsgeld
Antrag Elterngeld (in der Regel wird die Arbeitgeber- bescheinigung mit benötigt)
Arbeitgeberbescheinigung für Elterngeldantrag
Anlage Kind zum Antrag Kindergeld
Links
Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (ehem. Familienhebammen)