Leistungen für Bildung und Teilhabe
Anträge auf Bildung und Teilhabe des Jobcenter bei Bezug von ALG II
- Zusatzblatt BuT (gilt für alle BuT Leistungen außer Lernförderung) FO-582
- Antrag auf Leistungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung
Anträge auf Bildung und Teilhabe des Jobcenter bei Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag
- Antrag BuT (gilt für alle BuT Leistungen außer Lernförderung)
- Antrag auf Leistungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung
Anträge auf Bildung und Teilhabe des Sozialamtes für Empfänger nach SGB XII nach dem 3. Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
- Antrag auf Gewährung einer Einmaligen Beihilfe für die Durchführung einer Klassenfahrt oder eines Schul- oder Kindertagestättenausfluges
- Antrag auf Leistungen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Antrag auf Leistungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schülerbeförderung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schulbedarf
Anträge auf Bildung und Teilhabe des Sozialamtes für Empfänger nach SGB XII nach dem 4. Kapitel Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Bildung und Teilhabe
Leistungen zur Bildung und Teilhabe können beantragt werden:
für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Kinder, deren Eltern Wohngeld (WoGG) oder Kinderzuschlag (BKGG) erhalten:
im Jobcenter Landkreis Görlitz
PLZ 02806 Görlitz, Postschließfach 300126
Und für Kinder bzw. deren Eltern, die Sozialhilfe (SGB XII) erhalten:
im Sozialamt :
PLZ 02806 Görlitz, Postschließfach 300152
Inhalte des Bildungs- und Teilhabepaketes:
Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder in Kindertagestätten voll übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
Für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt 15,00 € monatlich berücksichtigt z.B. für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, für die Musikschule, Teilnahme an Freizeiten. Der Teilhabebetrag kann im gesamten Bewilligungszeitraum, auch rückwirkend ab dessen Beginn, angespart werden, z.B. für eine Ferienfreizeit.
Kosten für Ausflüge/Klassenfahrten:
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden Aufwendungen für ein- und mehrtägige Ausflüge übernommen.
Schulbedarf:
Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Hefte), wird den Schüler/-innen zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. Die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf werden für den Monat, in dem der erste Schultag eines Schuljahres liegt und für den Monat, in dem das zweite Schulhalbjahr eines Schuljahres beginnt, gewährt.
Lernförderung:
Angemessene Lernförderung kann in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Die Lernziele ergeben sich je nach Schulform und Klassenstufe aus den schulrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes (also des Freistaates Sachsen); das wesentliche Lernziel in der jeweiligen Klassenstufe ist regelmäßig, ein ausreichendes Leistungsniveau. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt.
Schülerbeförderung:
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung zwingend angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
Art der Leistungserbringung für das Bildungs- und Teilhabepaket
Der Landkreis Görlitz erbringt die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung sowie Lernförderung grundsätzlich als Sachleistung. Hierfür wird die Bildungskarte des Landkreises Görlitz eingesetzt.
Leitfaden zur Registrierung für die Sodexo Bildungs Karte - Leistungsanbieter
Leitfaden zur Web-Anwendung der Sodexo Bildungs Karte
Die Leistungen für den Schulbedarf, die Schülerbeförderung sowie die Klassenfahrten und Ausflüge als Geldleistung erbracht.
Erhalten die Eltern Leistungen von Dritten (z.B. Zuschüsse zum Mittagessen etc.) ist dies anzugeben und mit Nachweisen zu belegen.