Sozialamt
Sozialhilfe: Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Lebens zu ermöglichen, ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken, sie zur Selbsthilfe zu befähigen und ihnen die Integration ins gesellschaftliche Leben zu ermöglichen. Die Sozialhilfe dient nach wie vor der Überwindung einer Notlage mit der Verpflichtung, dass der Leistungsberechtigte im Rahmen seiner Möglichkeiten mitwirkt.
Das Sozialamt arbeitet mit allen Trägern der Sozialhilfe zusammen, insbesondere den Freien Trägern, der Wohlfahrtspflege einschließlich der Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Grundlage für diese Leistungen ist das Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII). Eine Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich unter der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Sie ist darauf ausgerichtet, die Grundbedürfnisse und damit die Führung eines menschenwürdigen Lebens nach dem Grundgesetz zu sichern.
Verbände - Vereine
Verstärkt bearbeiten Vereine allgemeine soziale Probleme mit Randgruppen. Oft wird der gleiche Personenkreis betreut, der auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hierfür werden Zuwendungen auf Antrag entsprechend der Förderrichtlinien bewilligt. Die Dienste haben sich besonders in der Betreuung und Beratung für existenzgefährdete Menschen bewährt.
Wohngeld ist die Unterstützung von Bund und Land an Bürger, die auf Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
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SG Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung
- Grundsicherung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
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- Hilfe zur Pflege
- Hilfen in anderen Lebenslagen
- Pflegeberatung
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Das Sachgebiet Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist Ansprechpartner in allen Fragen der sozialen Rehabilitation behinderter Menschen im Landkreis Görlitz. Im Rahmen ihrer wird umfassend zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) beraten und bei Bedarf konkrete Hilfe eingeleitet.
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Menschen sind behindert, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Seit dem 01.08.2008 ist für diese Feststellung des Grades einer Behinderung (GdB) der Landkreis zuständig.
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Sachgebiet Erziehungs- und Elterngeld
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- Elternzeit
- Anrechnung auf andere Leistungen
- Sächsisches Landeserziehungsgeld
- Hotline Erziehungs- und Elterngeld