Landratsamt Görlitz erklärt Stadtratswahl in Seifhennersdorf für ungültig
Mit Wahlprüfungsbescheid vom 27.06.2014 hat das Landratsamt Görlitz die Wahl zum Stadtrat in Seifhennersdorf am 25.05.2014 für ungültig erklärt. Grund der Ungültigkeit ist folgender Wahlfehler: Der Wahlvorschlag der Wählervereinigung UBS war vom Gemeindewahlausschuss entgegen der gesetzlichen Bestimmungen ohne die erforderlichen 40 Unterstützungsunterschriften zugelassen worden.
Zwar war die Wählervereinigung bereits in der Wahlperiode 2009 bis 2014 im Stadtrat vertreten. Erforderlich für eine Zulassung ohne Unterstützungsunterschriften wäre aber gewesen, dass der Vorschlag von der Mehrheit der in den Stadtrat für die UBS Gewählten unterschrieben ist.
Tatsächlich hat ihn jedoch keiner der neun Gewählten unterschrieben. Die fehlerhafte Zulassung des Wahlvorschlages der UBS hat auch die Wahl beeinflusst. Bei der jetzigen Wahl wären auf den Vorschlag der UBS 5 Sitze entfallen, die ohne deren Zulassung anderweitig zu verteilen gewesen wären.
Durch die Ungültigkeit der Stadtratswahl muss die Stadt Seifhennersdorf nun unverzüglich die Wahl erneut durchführen. Aufgrund der dazu einzuhaltenden Fristen kann dies erst nach der Landtagswahl am 31.08.2014 geschehen.