17. Ersatzkennzeichen aufgrund Beschädigung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller (3 Monate Gültigkeit) Meldebestätigung (Ausnahme: Kopie auf Vollmacht)
- ggf. Vollmacht
- Kennzeichenschild/er (im Einzelfall muss die Zulassungsplakette auf dem unbeschädigten Kennzeichen auch erneuert werden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
Link zum Formular: