16. Diebstahl/Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller (3 Monate Gültigkeit) Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei zugelassenen Fahrzeug - Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
- Versicherung an Eides statt (Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erfolgt [1.] persönlich [Sie bringen Ihr Formular mit!] oder
[2.] gegen eine entsprechende Gebühr vor einem Notar oder gegen [3.] eine Gebühr von 30,70 € in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift) - ggf. Vollmacht (nicht bei Abgabe der Versicherung an Eides statt zur Niederschrift)
Hinweise:
- Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 2,5 Wochen nach Einleitung des Aufbietungsverfahrens)
- eine Außerbetriebsetzung kann während dieser Frist erfolgen
- andere Vorgänge werden erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist bearbeitet
Link zum Formular: