Allgemeinverfügung zu Quarantäne-Regelungen
Der Landkreis Görlitz hat eine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Die Regelungen entsprechen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen. Die Allgemeinverfügung regelt die Maßnahmen zur Absonderung, Hygieneregeln während der Absonderung sowie Vorschriften zur Beendigung der Absonderung.
Die geänderte Allgemeinverfügung tritt am 18. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.
Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zu Absonderungsmaßnahmen ab 18. Januar 2021
Die bisherige Allgemeinverfügung vom 25. November 2020 (Az. 11.1.2.03-7798-83-2) tritt zeitgleich zum 18. Januar 2021 außer Kraft.
Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zu Absonderungsmaßnahmen bis 18. Januar 2021
Merkblatt häusliche Quarantäne
Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger des RKI: Bin ich betroffen und was ist zu tun?
Häusliche Quarantäne: Flyer des RKI für Kontaktpersonen
Zum besseren Verständnis der Regelungen der Allgemeinverfügung zu Absonderungsmaßnahmen, hat der Landkreis Görlitz folgende Schemata für drei verschiedene Fallkonstellationen erarbeitet: