Coronavirus – aktuelle Lage
Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick - Stand 19.04.2021, 0 Uhr
Aktuell | Veränderung zum Vortag | |
---|---|---|
7-Tage-Inzidenz (Landkreis) | 250,07 | + 0,79 |
Coronafälle (gesamt) | 17.873 | + 6 |
davon Fälle mit britischer Variante B.1.1.7 (gesamt) | 655 | + 4 |
Positiv PCR-getestete Personen in Quarantäne | 894 | - 71 |
Personen in stationärer Behandlung | 121 | + 3 |
Todesfälle | 1.033 | 0 |
zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen (Gemeindetabelle)
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz sechs neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Bei den positiv getesteten Personen handelt sich ausschließlich um Erwachsene.
Weiterhin wurden, unter bereits bekannt gewordenen positiven Fällen, vier Coronavirus-Mutationen gemeldet. Bei ihnen wurde die britische Variante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 bestätigt. Im Landkreis Görlitz sind bislang 655 Fälle dieser Virusmutation nachgewiesen worden, 195 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 250,07 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 121 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 19 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 17.873 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 894 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
In Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion sind im Landkreis Görlitz bislang 1.033 Menschen verstorben.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
13.04. | 14.04. | 15.04. | 16.04. | 17.04. | 18.04. | 19.04. | |
193,1 | 189,1 | 208,5 | 216,8 | 240,6 | 247,3 | 248,1 | Inzidenzwert |
*bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI, Stand: 19.04.2021, RKI-Dashboard
RKI-Inzidenz/ Bettenbelegung in sächsischen Krankenhäusern
Maßgebend für die Entscheidung zu weiteren Lockerungen bzw. Einschränkungen durch den Landkreis sind laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die veröffentlichten Daten des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts (RKI). Aus diesem Grund wird neben der durch den Landkreis selbst ermittelten Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz des RKIs mit bekannt gegeben.
Ebenso schreibt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 für den Fall, dass in Sachsen mehr als 1.300 Betten auf Normalstationen mit COVID-19-Patienten belegt sind, eine Rückkehr zum Lockdown vor. Die Aufhebung bestehender Lockerungen erfolgt mit dem dritten Werktag ab dem Erreichen der festgelegten Bettengrenze.
Derzeitige Bettenbelegung durch COVID 19-Patienten in den sächsischen Krankenhäusern auf der Normalstation (Stand: 19.04.2021): 1.179 (72,1 % Auslastung).
Corona-Schutz-Verordnung ab 19. April
Mit Bekanntmachung des Freistaats Sachsen gelten die bestehenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung nun bis 9. Mai 2021 weiter. Parallel dazu laufen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern über eine bundeseinheitliche »Notbremse« für Regionen im Infektionsschutzgesetz, aus der sich gegebenenfalls weitere Änderungen ergeben können. Unabhängig davon muss bereits jetzt ab Erreichen der festgelegten Bettengrenze der Landkreis die zugelassenen Lockerungen mit dem dritten Werktag wieder aufheben.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Infektionsgeschehen in Schulen und Kitas
Gegenwärtig gibt es im Landkreis Görlitz in 44 Schulen und 20 Kindertageseinrichtungen bzw. Horten Coronavirus-Infektionen zu verzeichnen. Das betrifft Einrichtungen in Bernstadt a.D. Eigen, Ebersbach-Neugersdorf, Görlitz, Großschönau, Herrnhut, Hohendubrau, Kodersdorf, Kottmar, Krauschwitz, Löbau, Mittelherwigsdorf, Neißeaue, Neusalza-Spremberg, Niesky, Oderwitz, Reichenbach/O.L., Rietschen, Rosenbach, Rothenburg/O.L., Schönau-Berzdorf, Schöpstal, Weißwasser und Zittau. In den Schulen sind 76 positive Fälle (davon zehn Mutationen) festgestellt worden, in den Kitas und Horten 24 (davon sieben Mutationen). In diesem Zusammenhang befinden sich derzeit 343 Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne.
Termine im Impfzentrum Löbau verfügbar
Das Impfzentrum in Löbau verfügt derzeit über freie Termine mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. Der Landkreis Görlitz weist auf das Impfangebot für die berechtigten Personengruppen hin und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, diese Chance zu nutzen, um gemeinsam die Corona-Pandemie zu überwinden und in ein normales Leben zurückzufinden. Termine sollten aufgrund der hohen Auslastung der Hotline vorrangig über das Onlinebuchungssystem unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Corona-Schutz-Impfung: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html
Überblick zu freien Impfterminen in Sachsen: https://www.countee.ch/app/de/counter/impfee/_iz_sachsen
Stand der Impfungen im Landkreis Görlitz, 18. April 2021:
- 43.148 Erstimpfungen
- 17.514 Zweitimpfungen
Die Daten enthalten die Impfungen im Impfzentrum, durch die teilnehmenden Hausärzte und durch die zugehörigen mobilen Teams. Die Daten enthalten nicht die Impfungen in den Krankenhäusern.
Aufgrund vermehrter Nachfragen, weist die Landkreisverwaltung darauf hin, dass geimpfte Personen nicht von der Testpflicht sowie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind.
Verlängerung der Allgemeinverfügung zu Quarantäne-Regelungen
Die bisher geltende Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen des Landkreises Görlitz wird bis zum 21. April 2021 verlängert. Anschließend wird die Allgemeinverfügung zur Absonderung an die aktualisierten RKI-Empfehlungen angepasst.
http://bekanntmachungen.landkreis.gr/
Neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz gilt ab 6. April
Mit dem Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) regelt eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Görlitz die nunmehr inzidenzunabhängigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 SächsCoronaSchVO:
- die Öffnungen von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäften (Click & Meet) mit Kundenverkehr für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung,
- den Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, zulässig auch auf Außensportanlagen,
- die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung,
- die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie
- die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen (Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen, Beschäftigte müssen sich zweimal wöchentlich testen oder testen lassen.)
Für die Öffnungen von Nr. 1, 3, 4 und 5 (Einzel- und Großhandel/ botanische und zoologische Gärten, Tierparks / Museen, Galerien und Gedenkstätten) sind nur unter Erlass und Anwendung eines Hygiene- und Testkonzeptes zulässig, das zusätzlich von den sonstigen Hygieneregeln nach § 5 SächsCoronaSchVO vorsieht, dass Nutzer, Besucher und Kunden dieser Angebote der Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests gewährt wird.
Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April 2021, 0 Uhr in Kraft.
Hinweise zum Grenzübertritt nach Polen und Tschechien
Aufgrund einer Anpassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung unterliegen Grenzgänger/Grenzpendler bei Fahrten nach Polen (Hochinzidenzgebiet) fortan einer dreimal wöchentlichen Testpflicht. Mit Wirkung vom 28. März 2021 hat die Bundesrepublik Deutschland die Tschechische Republik in die Kategorie der „Hochrisikogebiete“ aufgenommen. Nach dem 6. April 2021 gelten dort dann ebenfalls die Regelungen für Grenzgänger analog den Regelungen für die Einreise aus Polen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html
Kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz
Die Durchführung der kostenfreien wöchentlichen Testungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz kann beispielsweise durch Apotheken oder Testeinrichtungen erfolgen.
Die Übersicht der derzeit bestätigten Testmöglichkeiten im Landkreis wird stetig erweitert:
http://schnelltest.landkreis.gr/
Sachsenweit bestehende Angebote können hier eingesehen werden:
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatests-in-sachsen-9448.html
Meldepflicht bei Schnelltests
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Schnelltests weist das Gesundheitsamt auf die Verfahrensweise bei einem positiven Testergebnis hin. Dieses muss durch die testende Stelle dem Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz gemeldet werden. Hierfür steht auf der Internetseite des Landkreises ein entsprechendes Formular zur Verfügung: www.meldebogen-schnelltest.landkreis.gr
Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz gelten die Regelungen zur Absonderung.
http://coronaabsonderung.landkreis.gr/
Dauer der Befundübermittlung
Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass sich die Fristen der Befundübermittlung in manchen Fällen über die 72 Stunden hinaus verzögern können. Um die positiven Befunde schneller vorliegen zu haben, wird empfohlen, sich die Corona-Warn-App des Bundesgesundheitsministeriums herunterzuladen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.
Für Fragen erreichen Sie das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 8 bis 13 Uhr unter:
anfragen-corona@kreis-gr.de
Einreisende aus Risikogebieten
www.einreiseanmeldung.de
aktuelle News
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Allgemeinverfügung ab 6. April (inzidenzunabhängig)
Schnelltest-Angebote
Verfahrensweise Schnelltests
Grenzpendler und Reiserückkehrer
Regelungen zur Absonderung
Hygienekonzepte
Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
www.inklusion.sachsen.de
Wichtige Telefonnummern:
- Hotline Corona-Schutzimpfung:
0800 0899 089
- Bürgertelefon des Sozialministeriums:
0800 100 0214
- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
116 117
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
0800 011 77 22
- Bürgertelefon des Bundesgesundheits-
ministeriums:
030 346 465 100
Corona-App des Bundes
Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Bestellung von Mund-Nasen-Masken
http://masken.landkreis.gr
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste
Weitere Infos unter:
www.rki.de/ncov
www.coronavirus.sachsen.de
www.kvs-sachsen.de/aktuelle-info-zu-coronavirus/
www.infektionsschutz.de
Lokale Infos der einzelnen Kommunen im Landkreis Görlitz
Wichtige Formulare:
Bescheinigung Selbsttest
Tätigkeitsbescheinigung Grenzpendler
Umgang mit Erkältungssymptomen
bei Kindern
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
SodEG Antrag Gesundheitsamt
SodEG Antrag Jugendamt
SodEG Antrag Sozialamt
SodEG Anlage 1 zum Antrag
SodEG Antrag Jobcenter
Warn-App BIWAPP

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