Coronavirus – aktuelle Lage
Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick - Stand 01.03.2021, 0 Uhr
Aktuell | Veränderung zum Vortag | |
---|---|---|
7-Tage-Inzidenz (Landkreis) | 72,81 | + 0,4 |
Coronafälle (gesamt) | 14.870 | + 1 |
davon Fälle mit britischer Variante B.1.1.7 (gesamt) | 18 | 0 |
Positiv PCR-getestete Personen in Quarantäne | 151 | - 30 |
Personen in stationärer Behandlung | 61 | - 8 |
Todesfälle | 944 | + 8 |
zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen (Gemeindetabelle)
Aktuell wurde im Landkreis Görlitz eine neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Bei der positiv getesteten Person handelt es sich um einen Erwachsenen.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 72,81 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
61 Menschen werden aktuell stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, neun davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 14.870 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 151 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Für den Zeitraum vom 17. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 wurden acht weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Es handelt sich dabei um sechs Frauen und zwei Männer im Alter von 59 bis 92 Jahren. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Verstorbenen im Landkreis Görlitz auf 944.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
23.02. | 24.02. | 25.02. | 26.02. | 27.02. | 28.02. | 01.03. | |
57,8 | 62,1 | 64,5 | 65,3 | 65,7 | 66,1 | 72,0 | Inzidenzwert |
*bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI, Stand: 01.03.2021, RKI-Dashboard
Hinweis zur RKI-Inzidenz
Maßgebend für die Entscheidung zu weiteren Lockerungen bzw. Einschränkungen durch den Landkreis sind laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die veröffentlichten Daten des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts (RKI). Aus diesem Grund wird neben der durch den Landkreis selbst ermittelten Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz des RKIs mit bekannt gegeben.
Verteilung von Schnelltests an Friseure
Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung dürfen Friseure seit heute, 1. März 2021, unter Bedingung einer wöchentlichen Testung von Betriebsinhabern und Beschäftigten sowie dem Tragen medizinischer Masken, wieder öffnen. Der Landkreis Görlitz hat daher im Rahmen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Friseurinnung Ostsachsen am vergangenen Donnerstag erste Schnelltests übermittelt.
Weitere Schnelltests, auch für Nichtinnungs-Betriebe, können am morgigen Dienstag, 2. März 2021, von 8 bis 10 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 03581 877450) bei der Kreishandwerkerschaft Görlitz, Melanchthonstraße 19, abgeholt werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass lediglich eine begrenzte Stückzahl an Schnelltests ausgeteilt werden kann.
Sachsen eröffnet Impfmöglichkeit für Angehörige der nächsten Priorisierungsstufe:
Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Seit 25. Februar 2021 werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind (gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission für den Impfstoff AstraZeneca). Dazu zählen nach einer Änderung der Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca.
Die Termine können online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden.
Stand der Impfungen im Landkreis Görlitz
Seit Beginn der Corona-Schutzimpfung am 27. Dezember 2020 wurden, nach Angaben des Sächsischen Sozialministeriums (Stand: 25. Februar), im Landkreis Görlitz bislang 10.528 Erstimpfungen und 4.606 Zweitimpfungen durchgeführt. Die Daten enthalten nicht die Impfungen in den Krankenhäusern.
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html
Tätigkeitsbescheinigung zur Einreise aus Tschechien:
Seit 17. Februar 2021 gelten weitere Ausnahmen für Grenzpendler aus Tschechien. Die neue Quarantäne-Verordnung des Freistaates ist auf der Internetseite des Sozialministeriums unter zu finden.
Mit der Einstufung eines Landes zum Virusvarianten-Gebiet gemäß Corona-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Personen bei Einreise einen negativen Corona-Test mitführen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Zudem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne gelten bei Einreisenden aus einem Virusvarianten-Gebiet in Sachsen künftig für nachfolgend genannte Personengruppen:
- Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens,
- in Betrieben der Nutztierhaltung,
- Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz und einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren,
- Beschäftigte in der Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen, im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft sowie in der Informationstechnik, im Telekommunikationswesen und in Laboren medizinischer Einrichtungen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Betriebs unverzichtbar ist
Die in Nr. 4 genannten Beschäftigten dieser Branchen müssen – zusätzlich zum täglich aktuellen Testnachweis - eine amtliche Bescheinigung des Landratsamtes als weiteren Nachweis mitführen. Das ausgefüllte Formular ist anschließend per E-Mail an berufspendler@kreis-gr.de zu senden. Es wird dann durch das Landratsamt bei Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt und zurückgesandt, und ist nachher bei sich zu führen.
Corona-Hotspots:
Mit Stand 26. Februar 2021 stehen im Landkreis Görlitz keine gesamten Pflegeeinrichtungen mehr unter Quarantäne. Bei zwei Altenhilfe-Einrichtungen in Niesky und Löbau sind lediglich noch einzelne Wohnbereiche unter Quarantäne gestellt.
Meldepflicht bei Schnelltests
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Schnelltests weist das Gesundheitsamt auf die Verfahrensweise bei einem positiven Testergebnis hin. Dieses muss durch die testende Stelle dem Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz gemeldet werden. Hierfür steht auf der Internetseite des Landkreises ein entsprechendes Formular zur Verfügung: www.meldebogen-schnelltest.landkreis.gr
Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz gelten die Regelungen zur Absonderung.
http://coronaabsonderung.landkreis.gr/
Dauer der Befundübermittlung
Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass sich die Fristen der Befundübermittlung in manchen Fällen über die 72 Stunden hinaus verzögern können. Um die positiven Befunde schneller vorliegen zu haben, wird empfohlen, sich die Corona-Warn-App des Bundesgesundheitsministeriums herunterzuladen. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.
Für Fragen erreichen Sie das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes Mo - Fr von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 8 bis 13 Uhr unter:
anfragen-corona@kreis-gr.de
Einreisende aus Risikogebieten
www.einreiseanmeldung.de
aktuelle News
Videobotschaft Landrat Bernd Lange
Verfahrensweise Schnelltests
Grenzpendler und Reiserückkehrer
Regelungen zur Absonderung
Alkoholverbotszonen
Hygienekonzepte
Coronaschutzimpfung
Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
www.inklusion.sachsen.de
Wichtige Telefonnummern:
- Hotline Corona-Schutzimpfung:
0800 0899 089
- Bürgertelefon des Sozialministeriums:
0800 10008 0214
- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
116 117
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
0800 011 77 22
- Bürgertelefon des Bundesgesundheits-
ministeriums:
030 346 465 100
Corona-App des Bundes
Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Bestellung von Mund-Nasen-Masken
http://masken.landkreis.gr
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste
Weitere Infos unter:
www.rki.de/ncov
www.coronavirus.sachsen.de
www.kvs-sachsen.de/aktuelle-info-zu-coronavirus/
www.infektionsschutz.de
Lokale Infos der einzelnen Kommunen im Landkreis Görlitz
Wichtige Formulare:
Bescheinigung zur Befreiung Quarantänepflicht
Umgang mit Erkältungssymptomen
bei Kindern
Formular Notbetreuung
Gesundheitsbestätigung für Kitas
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
SodEG Antrag Gesundheitsamt
SodEG Antrag Jugendamt
SodEG Antrag Sozialamt
SodEG Anlage 1 zum Antrag
SodEG Antrag Jobcenter
Warn-App BIWAPP

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