Sterbefälle
„Gesundheitsaufsicht bei Sterbefällen“
Zielgruppe
- Bürger
Angebot/Leistungsangebot
- Bearbeitung und Archivierung von Todesbescheinigungen der im Landkreis Görlitz Verstorbenen
- Auskünfte über Todesbescheinigung an Angehörige bei Nachweis von berechtigtem Interesse
- Auskünfte über Todesbescheinigungen für Versorgungs- und Versicherungsfälle an Versorgungsämter, Berufsgenossen-
schaften, Versicherungen u. a. - Unbedenklichkeitserklärung bei Feuerbestattung
- Genehmigungen bei Bestattungsfristveränderungen
- Genehmigung bei Umbettung und Exhumierungen
- Leichenpass
benötigte Unterlagen
- bei Einsichtnahme in Todesbescheinigungen Angehöriger: Personalausweis, Sterbeurkunde zur Vorlage
- bei Leichenpass: Angaben zur Beförderung der Leiche, Sterbeurkunde, Kopie Pass oder Personalausweis
- bei Sargumbettung: schriftlicher Nachweis der neuen Grabstelle
- Schweigepflichtentbindung des Versicherungsscheines
Gebühren
- Leichenpass: 30,00 €
- Bestattungsfristverlängerung/Bestattungsfristverkürzung: 10,00 €
- Genehmigung Sargumbettung 10,00 €
Hinweise
- Die Einsichtnahme in Todesbescheinigungen durch Angehörige bedarf der schriftlichen Beantragung an das Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Frau Milde
Frau Kaßner
Link
www.krematorium-meissen.de/downloads/gesetz/Saechsisches_Bestattungsgesetz_13_05_2009.pdf