Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zur Umstufung einer öffentlichen Straße in der Großen Kreisstadt Görlitz vom 02.10.2018

Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993, rechtsbereinigt mit Stand vom 24.03.2016, erlässt das Landratsamt Görlitz als zuständige Untere Straßenaufsichtsbehörde folgende Allgemeinverfügung:

Die im Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Görlitz als Ortsstraße geführte Berliner Straße, wird im Bereich zwischen der Einmündung Schulstraße und dem Postplatz zu einem beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft.
Es werden folgende Widmungsbeschränkungen festgelegt:
„Fußgänger und Radverkehr frei, Lieferverkehr von 20.00 Uhr bis 11.00 Uhr frei“.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Görlitz. Die Verfügung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, PF 30 01 52, 02806 Görlitz oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.
 

Dieter Peschel, Amtsleiter Amt für Hoch- und Tiefbau

Plan zur Umstufung einer öffentlichen Straße in der Großen Kreisstadt Görlitz