Förderung für Kleinprojekte kultureller Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 2021 beantragen
Wer ein kulturelles Bildungsprojekt in den Landkreisen Bautzen oder Görlitz plant, kann dafür ab sofort eine Förderung beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien beantragen. Mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung des hiesigen Kulturraumes wird die 2020 neu etablierte Förderrichtlinie Kleinprojekte kultureller Bildung damit fortgeführt.
Die Corona-Pandemie hat den Alltag und die Kultur nach wie vor fest im Griff. Da aktuell weder Bildungs- noch Kultureinrichtungen geöffnet haben, sind neue Ansätze und kreative Konzepte gefragt, um kulturelle Bildungsarbeit trotzdem zu ermöglichen. Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt daher auch im aktuellen Jahr Projekte mit dem Schwerpunkt auf kultureller Bildung. Ideen können ab sofort über die Förderrichtlinie Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2021 beantragt werden.
Im Sinne des lebenslangen Lernens sollen mit der Förderrichtlinie Projekte unterstützt werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche, an Menschen mit Behinderung, Migrations- oder Flüchtlingshintergrund sowie der Generation 55+ richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Auch wenn der intensive Austausch durch den persönlichen Kontakt zur Zielgruppe kaum ersetzbar ist, werden angesichts der anhaltenden Kontaktbeschränkungen ausdrücklich auch wieder digitale Formate gefördert.
Gefördert werden kleine und kurzfristige Kooperationsprojekte, denen eine Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern zugrunde liegt: zum einen aus dem Bereich Kunst/Kultur und zum anderen aus den Bereichen Bildung oder Jugend/Soziales mit Zugang zur Zielgruppe. Konzepte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc. sowie spartenübergreifende Projektideen können beantragt werden. Projektkosten von bis zu 500 Euro können mit der neuen Förderrichtlinie voll finanziert werden. Bei höheren Gesamtkosten bis max. 2.000 Euro wird eine Eigenbeteiligung von mind. 15 Prozent vorausgesetzt.
Eine Antragstellung kann ganzjährig bis spätestens 1. Oktober 2021 erfolgen, jedoch mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn.
Weitere Informationen sowie Antragsformular:
https://www.kulturraum-on.de/de_DE/foerdermoeglichkeiten#kleinprojekte-kulturelle-bildung