Führerscheinpflichtumtausch
Führerscheininhaber*innen aus dem Landkreis Görlitz, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Görlitz in Zittau oder Niesky umtauschen. Der Antrag kann auch im Bürgerbüro Löbau, Poststraße 20 oder im Servicebüro in Görlitz, Bahnhofstraße 24, abgegeben werden.
In der ersten Stufe werden alle Führerscheininhaber*innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, gebeten, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Daher wird von einem Umtausch ohne Termin dringend abgeraten. Ein Termin kann unter www.kreis-goerlitz.de > Fahrerlaubnis Online-Termin < gebucht werden (14 Tage im Voraus möglich).
Welche Dokumente müssen mitgebracht werden?
- gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
- Führerschein
- biometrisches Lichtbild
- wurde das Dokument in einem anderen Landkreis ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anzufordern
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürger*innen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen.
Ausblick:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtausch bis |
1953 bis 1958 | bis 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | bis 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später | bis 19. Januar 2025 |
Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Hierzu erfolgt rechtzeitig ein neuer Aufruf über die Landkreisbehörde.
Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.