Formulare für Jagdausübungsberechtigte
Probenbegleitschein gesund erlegtes Wildschwein
Probenbegleitschein Wildschwein (FUK)
Nachweis über die Rückverfolgbarkeit von Wild
Bescheinigung für die Abgabe von erlegtem Wild (außer Schwarzwild)
Diese Bescheinigung gilt als:
1. Begleitschein bei der Abgabe von Wild in Decke (ohne Kopf und Eingeweide) durch kundige Person an zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb
2. Nachweisführung für Wildgehege bei Abschuss von Farmwild durch kundige Person innerhalb 28 Tage nach Lebendbeschau durch den amtlichen Tierarzt
3. Beleg für lückenlose Rückverfolgbarkeit bei Abgabe von Wild durch eine ausreichend geschulte Person an einen Einzelhandelsbetrieb
Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung von Trichinen
Registrierung als Direktvermarkter Wildfleisch
Registrierung als Direktvermarkter Meldung nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene - elektronisch ausfüllbar