Geflügelpest - Hoch Pathogene Aviäre Influenza (HPAI)
Hohes Risiko des Eintrages der Geflügelpest (HPAI) durch Zugvögel
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreis Görlitz ordnet ab dem 15.01.2021 die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten an. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung und die Karte zur Darstellung der von der Stallpflicht betroffenen Risikogebiete sind unten verlinkt.
In Deutschland sind seit September 2020 über 500 Fälle von Geflügelpest (HPAI-hochpathogener aviärer Influenza) aufgetreten. Über 300 000 Tiere aus Nutzgeflügelbeständen mussten bereits getötet werden.
Am 19.11.2020 wurde das erste Mal Geflügelpest in Sachsen bei Wildenten in Torgau/Nordsachsen nachgewiesen. Am 24.12.2020 wurde der Ausbruch der Gefügelpest in einer Gänsehaltung mit 9000 Zuchtgänsen bei Grimma festgestellt und am 28.12.2020 ein weiterer Ausbruch in einer Hühner-Haltung bei Grimma.
Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch ein und empfiehlt die Überwachungsmaßnahmen und die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen zu intensivieren. Der Kontakt von gehaltenen Vögeln zu Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreis Görlitz weist nochmals dringend auf die Einhaltung des Biosicherheitsmaßnahmen und der gesetzlichen Verpflichtungen für Geflügelhalter hin. Diese sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen, auch Hobbyhalthaltungen. Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als 3 Tiere oder mehr als 2% des Bestandes sterben, so ist der Tierhalter verpflichtet, unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen und die Geflügelpest durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sächsischen Sozialministeriums und des Friedrich-Löffler-Institutes oder erhalten diese auch direkt beim LÜVA Görlitz unter der Telefonnummer 03581 663 2331 oder per Email tiergesundheit@kreis-gr.de.“
Allgemeinverfügung vom 12.01.2021 zur Aufstallung von Geflügel
Übersichtskarte zur Allgemeinverfügung vom 12.01.2021
Pressemitteilung des FLI vom 05. Oktober 2020