Politik
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Kreistag und zu Vertretern des Landkreises im Sächsischen Landtag und dem Deutschen Bundestag.
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag wurde erstmalig im Juni 2008 und für die neue Legislaturperiode im Mai 2014 gewählt und besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 92 Kreisräten.
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit der Landrat nicht Kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.