Hinweise zur Erstellung von Hygienekonzepten
Im Rahmen der sächsischen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und mit Bezug auf die Infektionszahlen für Einrichtungen und Angebote Hygienekonzepte aufzustellen und die Hygieneregeln umzusetzen. Sie müssen in schriftlicher Form vorgehalten werden. Deren Aufstellung und Einhaltung kann vom Landratsamt kontrolliert werden. Einen generelle Vorlage- und Genehmigungspflicht besteht nicht.
Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen des Freistaates Sachsen
Das nachfolgende Dokument soll eine Art Handreichung und Checkliste darstellen, damit Betriebe, Einrichtungen, Veranstalter und Angebote eine Orientierung für den Inhalt ihres Hygienekonzeptes haben. Das Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist eine Hilfestellung.
Checkliste für Veranstaltungen_Hygiene Sachsen
Hygienetipps_Bundesministerium für Gesundheit
Wichtige Hinweise für die Kontaktnachverfolgung von Einrichtungen:
Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen des Freistaates Sachsen
Das nachfolgende Dokument soll eine Art Handreichung und Checkliste darstellen, damit Betriebe, Einrichtungen, Veranstalter und Angebote eine Orientierung für den Inhalt ihres Hygienekonzeptes haben. Das Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist eine Hilfestellung.
Checkliste für Veranstaltungen_Hygiene Sachsen
Hygienetipps_Bundesministerium für Gesundheit
Wichtige Hinweise für die Kontaktnachverfolgung von Einrichtungen:
- In Umsetzung der SächsCoronaSchutzVO sind vorrangig digitale Systeme zu nutzen, zusätzlich ist eine analoge Form anzubieten.
- Der Landkreis hat sich hier auf keine Anwendung festgelegt.
- Grundsätzlich spricht nichts dagegen verschiedene Apps zu nutzen, ein Export/eine Übermittlung sollte auf Anforderung des Gesundheitsamtes im xlsx oder csv-Format sichergestellt sein.