Hinweise zur Erstellung von Hygienekonzepten
Im Rahmen der sächsischen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind neben Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie der Schließung von Einrichtungen und Angeboten im Übrigen Hygienekonzepte aufzustellen und umzusetzen. Sie müssen in schriftlicher Form vorgehalten werden. Deren Aufstellung und Einhaltung kann vom Landratsamt kontrolliert werden. Einen generelle Vorlage- und Genehmigungspflicht besteht nicht.
Für Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften von Flüchtlingen sind einrichtungs- und objektbezogene Regelungen der Unterbringungsbehörden mit den Gesundheitsämtern abzustimmen.
Für Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften von Flüchtlingen sind einrichtungs- und objektbezogene Regelungen der Unterbringungsbehörden mit den Gesundheitsämtern abzustimmen.
Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen
Das nachfolgende Dokument soll eine Art Handreichung und Checkliste darstellen, damit die Betriebe, Einrichtungen und Angebote eine Orientierung für den Inhalt ihres Hygienekonzeptes haben. Das Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist eine Hilfestellung.
Checkliste-Hygienekonzept des Landkreises Görlitz
Hygienetipps_Bundesministerium für Gesundheit