Anmeldung Prostituiertenschutzgesetz
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Informationen zum Verfahren Anmeldung nach §§ 3 – 9 ProstSchG
- Prostituiertenschutzgesetz
- Prostituiertenschutzausführungsgesetz
- Prostitutionsanmeldeverordnung
Wenn Sie eine eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben wollen, haben Sie dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde anzumelden, in der Sie hauptsächlich Ihre Tätigkeit ausüben werden. Möchten Sie vorwiegend in Görlitz tätig sein, müssen Sie sich beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landkreises Görlitz anmelden.
Vor der persönlichen Anmeldung müssen Sie eine gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz wahrnehmen, über die Sie eine Bescheinigung nach § 10 ProstSchG erhalten.
Die Anmeldung im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt beinhaltet ein Informationsgespräch über Rechte und Pflichten für Prostituierte und bietet bei Bedarf Hilfsangebote.
Als Nachweis über die erfolgte Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt, welche Sie zusammen mit der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gem. § 10 ProstSchG bei der Arbeit mitführen müssen.
Zur Anmeldung müssen Sie vorlegen:
- zwei aktuelle Lichtbilder (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Personalausweis oder Reisepass oder Passersatz oder Ausweisersatz
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (außer bei Personalausweis)
- Nachweis einer Gesundheitsberatung (§ 10 ProstSchG). Bei Erstanmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als 3 Monate sein.
- nur für Nicht-EU-Bürger: Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Weiter müssen Sie folgende Angaben machen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Adresse der Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise eine Zustellanschrift (z. B. Adresse eines nahen Verwandten oder einer Hilfseinrichtung)
- Bundesländer oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
Die Anmeldebescheinigung ist gültig
für Personen unter 21 Jahre: 1 Jahr
für Personen über 21 Jahre: 2 Jahre
Kosten der Anmeldung: 35,00 €
Möchten Sie Ihre Tätigkeit nach Ablauf dieses Zeitraumes fortsetzen, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung verlängern lassen. Hierfür ist die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG erneut nachzuweisen.
Kosten der Verlängerung der Anmeldung: 15,00 €
Die Anmeldebescheinigung kann zusätzlich auf einen Aliasnamen (Arbeitsname) ausgestellt werden. Dieser muss mit dem Aliasnamen auf der Gesundheitsbescheinigung übereinstimmen.
Sollten Sie Ihre Daten ändern, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt mitteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen zu Namen oder Adresse sowie der Staatsangehörigkeit oder der Tätigkeitsorte.