Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013)
Umsetzung der Forderungen zum LEP 2013
Der Landesentwicklungsplan 2013 ist am 30. August 2013 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und trat am Folgetag in Kraft. Für ca. 10 Jahre soll sich die räumliche Ordnung und Entwicklung im Freistaat an den Zielen und Grundsätzen des LEP 2013 orientieren.
Der Entwurf des LEP wurde in zwei umfangreichen Beteiligungsverfahren breit diskutiert. Befragt wurden alle Städte und Gemeinden, die Landkreise, öffentliche Planungsträger, Vereine und Verbände, der Landtag sowie die Bürger. Insgesamt gingen über 2.000 Stellungnahmen mit ca. 10.000 Hinweisen ein. Über die Hälfte aller Stellungnahmen wurden dabei von Bürgern sowie Bürgerinitiativen abgegeben.
Der Landkreis Görlitz hat sich nachhaltig in das LEP- Verfahren eingebracht.
Von über 240 konkreten Hinweisen und Forderungen wurden ca. 60% direkt und indirekt berücksichtigt. Teilweise führten die Forderungen zu grundsätzlichen neuen, zukunftsgestaltenden Aussagen im LEP.
Staatsregierung beschließt am 12.07.2013 Landesentwicklungsplan 2013
Die Sächsische Staatsregierung hat den Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) als Rechtsverordnung beschlossen und somit den seit 2003 verbindlichen Landesentwicklungsplan (LEP 2003) abgelöst.
Der Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine flexible, zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land dar. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen. Der Plan ist auf einen Zeitraum von rund 10 Jahren ausgerichtet und durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen.
Der gesetzte Rahmen des Landesentwicklungsplans wird in den Regionalplänen für die Planungsregionen Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien und Region Chemnitz ausgestaltet und räumlich konkretisiert. Die Regionalpläne sind innerhalb der nächsten vier Jahre an den LEP 2013 anzupassen. Zuständig für die Regionalplanung sind die vier Regionalen Planungsverbände in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene wiederum muss die konkreten Ziele der Raumordnung beachten und die Grundsätze in der Abwägung berücksichtigen.
Der Landesentwicklungsplan 2013 wird Ende August im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht und kann ab diesem Zeitpunkt auch im Internet unter www.landesentwicklungs.sachsen.de/ eingesehen werden.
(Quelle: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/185894)
Neue Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Sachsen
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) legte das Sächsische Staatsministerium des Innern im November 2012 einen geänderten Entwurf vor. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) hatten bis zum 11. Januar erneut die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Der Landkreis Görlitz hat auch diesmal davon umfassend Gebrauch gemacht.
Der neue Entwurf unterscheidet sich nicht nur im Umfang von der ersten Fassung (24 Seiten mehr). Auch inhaltlich gab es Veränderungen, die wohl auf die erste Stellungnahme zurückzuführen sind. Leider konnten die Sachverhalte der ersten Stellungnahme vom März 2012 nicht direkt zugeordnet werden, da kein konkreter Abwägungsprozess stattgefunden hat. Der neue Entwurf ermöglicht zwar eine Prüfung der Forderungen und Hinweise des Landkreises. Es ist aber nicht erkennbar, ob dies nur Forderungen des Landkreises waren oder diese von mehreren TöB gestellt worden sind.
Die aktuelle Stellungnahme des Landkreises zum geänderten LEP-Entwurf besteht aus drei Teilen, die alle im Internet unter http://lep.landkreis.gr/ publiziert werden:
Teil 1 - Zusammenfassung (grundsätzliche Aussagen, Hinweise und Forderungen); A4 - 8 Seiten
Teil 2 - Abwägungstabelle zu unseren Forderungen des 1. Anhörungsverfahrens und deren Berücksichtigung in dem geänderten Entwurf; A3 - 35 Seiten
Teil 3 - Änderungstabelle zu den neuen/geänderten Teilen - Anmerkungen/Forderungen/Hinweise zu den neuen/gestrichenen Passagen; A3 - 17 Seiten
Insgesamt wurden ungefähr 370 einzelne Sachverhalte erneut bzw. neu geprüft und bewertet. Ungefähr 60 Prozent waren inhaltlich „in Ordnung", 10 Prozent der geänderten Passagen konnten dabei sogar ausdrücklich seitens des Landkreises begrüßt werden. Dennoch gab es zu zu einem Drittel der Sachverhalte erneut teilweise grundlegende und umfangreiche Forderungen. Das Thema erneuerbare Energien - hier vor allem Windkraft - gehört zu so einem Sachverhalt, aber auch der Verkehr, besonders in Bezug auf die (Nicht)Berücksichtigung der kreislichen Stellungnahme zum Landesverkehrsplan 2025. Die neue mögliche Rolle der Landkreise in Bezug auf strategische und konzeptionelle Prozesse und der Umgang mit Rohstoffen sind weitere Punkte, die der Landkreis erneut angesprochen hat.
Weitere Grundaussagen, Hinweise, Forderungen aber auch Sachverhalte, die positiv begrüßt wurden, können dem Teil 1 der Stellungnahme entnommen werden.
Ansprechpartner für fachliche Fragen sind: Holger Freymann, Amtsleiter Amt für Kreisentwicklung, Tel. 03581 663-3301, strategie@kreis-gr.de
Landesentwicklungsplans erneut für das Beteiligungsverfahren freigegeben
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf legt das Sächsische Staatsministerium des Innern einen geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 vor. Der geänderte Planentwurf wird jetzt erneut den Trägern öffentlicher Belange übermittelt und öffentlich vom 9. November 2012 bis zum 11. Januar 2013 auch im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky, Robert-Koch-Straße 1 Haus C Zimmer 206 ausgelegt. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger den Plan auch im Internet unter www.landesentwicklung.sachsen.de einsehen und Stellungnahmen im Online-Verfahren abgeben.
Im Internet können Sie auch Einblick in die geänderte Textfassung des LEP auf den Seiten der Landesentwicklung nehmen. Wir vom Amt für Kreisentwicklung des Landratsamtes Görlitz prüfen derzeit, inwieweit die Stellungnahme des Landkreises mit seinen Ergänzungen und Hinweisen im geänderten Entwurf Berücksichtigung gefunden hat. In diesen Prozess sind die Fachämter des Landratsamtes aber auch unsere Kommunen und weitere Partner eingebunden.
Das Landratsamt wird wie immer unter http://lep.landkreis.gr/ aktuell über den Prozess der Anhörung informieren.
Der 1. Entwurf 2012 wurde am 20.12.2011 durch die sächsische Staatsregierung zur Beteiligung freigegeben. Diese fand in der Zeit vom 27. Januar bis 23. März statt.
Der Landkreis Görlitz hatte am 23.03.2012 seine umfangreiche Stellungnahme zum 1. Entwurf abgegeben. Durch die nachfolgende Publikation unserer Stellungnahme + Anlagen möchten wir diesen Prozess auch weiterhin transparent und für die Region nachvollziehbar zu gestalten:
Stellungnahme des Landkreises Görlitz zum 1. Entwurf LEP 2012 (23.03.2012):
- Pressemeldung zur Abgabe der Stellungnahme (Kurzfassung der Stellungnahme)
- Teil 1 - Einleitung / Zusammenfassung (A4 - 12 Seiten)
- Teil 2 - konkrete Aussagen mit Bezug auf Kapitel/Seite (A3 - 26 Seiten)
- Anlagen: Übersicht-Einwohner-Fläche / Energiekennziffern
Hinweis: Da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt und um Fehlinterpretationen zu vermeiden, bitten wir bei weiterer Publikation und Veröffentlichung der Stellungnahme (bzw. bei Auszügen daraus) um eine kurze Abstimmung (siehe Ansprechpartner).
Der Landesentwicklungsplan 2013 ist am 30. August 2013 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und trat am Folgetag in Kraft. Für ca. 10 Jahre soll sich die räumliche Ordnung und Entwicklung im Freistaat an den Zielen und Grundsätzen des LEP 2013 orientieren.
Der Entwurf des LEP wurde in zwei umfangreichen Beteiligungsverfahren breit diskutiert. Befragt wurden alle Städte und Gemeinden, die Landkreise, öffentliche Planungsträger, Vereine und Verbände, der Landtag sowie die Bürger. Insgesamt gingen über 2.000 Stellungnahmen mit ca. 10.000 Hinweisen ein. Über die Hälfte aller Stellungnahmen wurden dabei von Bürgern sowie Bürgerinitiativen abgegeben.
Der Landkreis Görlitz hat sich nachhaltig in das LEP- Verfahren eingebracht.
Von über 240 konkreten Hinweisen und Forderungen wurden ca. 60% direkt und indirekt berücksichtigt. Teilweise führten die Forderungen zu grundsätzlichen neuen, zukunftsgestaltenden Aussagen im LEP.
Staatsregierung beschließt am 12.07.2013 Landesentwicklungsplan 2013
Die Sächsische Staatsregierung hat den Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) als Rechtsverordnung beschlossen und somit den seit 2003 verbindlichen Landesentwicklungsplan (LEP 2003) abgelöst.
Der Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine flexible, zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land dar. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen. Der Plan ist auf einen Zeitraum von rund 10 Jahren ausgerichtet und durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen.
Der gesetzte Rahmen des Landesentwicklungsplans wird in den Regionalplänen für die Planungsregionen Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien und Region Chemnitz ausgestaltet und räumlich konkretisiert. Die Regionalpläne sind innerhalb der nächsten vier Jahre an den LEP 2013 anzupassen. Zuständig für die Regionalplanung sind die vier Regionalen Planungsverbände in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene wiederum muss die konkreten Ziele der Raumordnung beachten und die Grundsätze in der Abwägung berücksichtigen.
Der Landesentwicklungsplan 2013 wird Ende August im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht und kann ab diesem Zeitpunkt auch im Internet unter www.landesentwicklungs.sachsen.de/ eingesehen werden.
(Quelle: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/185894)
Neue Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Sachsen
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) legte das Sächsische Staatsministerium des Innern im November 2012 einen geänderten Entwurf vor. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) hatten bis zum 11. Januar erneut die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Der Landkreis Görlitz hat auch diesmal davon umfassend Gebrauch gemacht.
Der neue Entwurf unterscheidet sich nicht nur im Umfang von der ersten Fassung (24 Seiten mehr). Auch inhaltlich gab es Veränderungen, die wohl auf die erste Stellungnahme zurückzuführen sind. Leider konnten die Sachverhalte der ersten Stellungnahme vom März 2012 nicht direkt zugeordnet werden, da kein konkreter Abwägungsprozess stattgefunden hat. Der neue Entwurf ermöglicht zwar eine Prüfung der Forderungen und Hinweise des Landkreises. Es ist aber nicht erkennbar, ob dies nur Forderungen des Landkreises waren oder diese von mehreren TöB gestellt worden sind.
Die aktuelle Stellungnahme des Landkreises zum geänderten LEP-Entwurf besteht aus drei Teilen, die alle im Internet unter http://lep.landkreis.gr/ publiziert werden:
Teil 1 - Zusammenfassung (grundsätzliche Aussagen, Hinweise und Forderungen); A4 - 8 Seiten
Teil 2 - Abwägungstabelle zu unseren Forderungen des 1. Anhörungsverfahrens und deren Berücksichtigung in dem geänderten Entwurf; A3 - 35 Seiten
Teil 3 - Änderungstabelle zu den neuen/geänderten Teilen - Anmerkungen/Forderungen/Hinweise zu den neuen/gestrichenen Passagen; A3 - 17 Seiten
Insgesamt wurden ungefähr 370 einzelne Sachverhalte erneut bzw. neu geprüft und bewertet. Ungefähr 60 Prozent waren inhaltlich „in Ordnung", 10 Prozent der geänderten Passagen konnten dabei sogar ausdrücklich seitens des Landkreises begrüßt werden. Dennoch gab es zu zu einem Drittel der Sachverhalte erneut teilweise grundlegende und umfangreiche Forderungen. Das Thema erneuerbare Energien - hier vor allem Windkraft - gehört zu so einem Sachverhalt, aber auch der Verkehr, besonders in Bezug auf die (Nicht)Berücksichtigung der kreislichen Stellungnahme zum Landesverkehrsplan 2025. Die neue mögliche Rolle der Landkreise in Bezug auf strategische und konzeptionelle Prozesse und der Umgang mit Rohstoffen sind weitere Punkte, die der Landkreis erneut angesprochen hat.
Weitere Grundaussagen, Hinweise, Forderungen aber auch Sachverhalte, die positiv begrüßt wurden, können dem Teil 1 der Stellungnahme entnommen werden.
Ansprechpartner für fachliche Fragen sind: Holger Freymann, Amtsleiter Amt für Kreisentwicklung, Tel. 03581 663-3301, strategie@kreis-gr.de
Landesentwicklungsplans erneut für das Beteiligungsverfahren freigegeben
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf legt das Sächsische Staatsministerium des Innern einen geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 vor. Der geänderte Planentwurf wird jetzt erneut den Trägern öffentlicher Belange übermittelt und öffentlich vom 9. November 2012 bis zum 11. Januar 2013 auch im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky, Robert-Koch-Straße 1 Haus C Zimmer 206 ausgelegt. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger den Plan auch im Internet unter www.landesentwicklung.sachsen.de einsehen und Stellungnahmen im Online-Verfahren abgeben.
Im Internet können Sie auch Einblick in die geänderte Textfassung des LEP auf den Seiten der Landesentwicklung nehmen. Wir vom Amt für Kreisentwicklung des Landratsamtes Görlitz prüfen derzeit, inwieweit die Stellungnahme des Landkreises mit seinen Ergänzungen und Hinweisen im geänderten Entwurf Berücksichtigung gefunden hat. In diesen Prozess sind die Fachämter des Landratsamtes aber auch unsere Kommunen und weitere Partner eingebunden.
Das Landratsamt wird wie immer unter http://lep.landkreis.gr/ aktuell über den Prozess der Anhörung informieren.
Der 1. Entwurf 2012 wurde am 20.12.2011 durch die sächsische Staatsregierung zur Beteiligung freigegeben. Diese fand in der Zeit vom 27. Januar bis 23. März statt.
Der Landkreis Görlitz hatte am 23.03.2012 seine umfangreiche Stellungnahme zum 1. Entwurf abgegeben. Durch die nachfolgende Publikation unserer Stellungnahme + Anlagen möchten wir diesen Prozess auch weiterhin transparent und für die Region nachvollziehbar zu gestalten:
Stellungnahme des Landkreises Görlitz zum 1. Entwurf LEP 2012 (23.03.2012):
- Pressemeldung zur Abgabe der Stellungnahme (Kurzfassung der Stellungnahme)
- Teil 1 - Einleitung / Zusammenfassung (A4 - 12 Seiten)
- Teil 2 - konkrete Aussagen mit Bezug auf Kapitel/Seite (A3 - 26 Seiten)
- Anlagen: Übersicht-Einwohner-Fläche / Energiekennziffern
Hinweis: Da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt und um Fehlinterpretationen zu vermeiden, bitten wir bei weiterer Publikation und Veröffentlichung der Stellungnahme (bzw. bei Auszügen daraus) um eine kurze Abstimmung (siehe Ansprechpartner).
Ansprechpartner:
Herr Holger Freymann
(Amtsleiter)
Hausanschrift:
Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Etage:
4. Obergeschoss
Zimmer:
4.38
Frau Sandy Marschke
(Sb. Kreisplanung / Strategie)
Hausanschrift:
Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Etage:
4. Obergeschoss
Zimmer:
4.16
Dokumente
Dezember 2013
abschließende Beurteilung zum LEP 2013 als pdf
JANUAR 2013
Stellungnahme Landkreis Görlitz zum 2. Entwurf LEP 2012:
Teil 1 - Zusammenfassung
(A4, 8 Seiten)
Teil 2 - Abwägungstabelle
(A3, 35 Seiten)
Teil 3 - Änderungstabelle
(A3, 17 Seiten)
MÄRZ 2012:
Stellungnahme Landkreis Görlitz zum 1. Entwurf LEP 2012:
Teil 1 - Zusammenfassung
(A4 - 12 Seiten)
Teil 2 - konkrete Aussagen mit Bezug auf Kapitel/Seite (A3 - 26 Seiten)
Anlagen:
Übersicht-Einwohner-Fläche
Energiekennziffern
wichtige Links
Landesplanung
Regionalplanung
lep.landkreis.gr