SG Planung und Projekte

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Das SG ist höhere Verwaltungsbehörde für die Genehmigung von Bauleitplanungen  (FNP, Bebauungspläne) und gleichzeitig zuständig für die Koordinierung aller  fachlichen Stellungnahmen des Landratsamtes bei  der  Bauleitplanung (kommunale Bebauungs- und Flächennutzungspläne / städtebauliche Satzungen), den Planungen aus den Bereichen Bergbau, Verkehr und allen sonstigen Planungen. Perspektivisch erfolgt hier die Bündelung von Projekten aus dem Bereich Infrastruktur und Mobilität



Schwerpunkt Planung:

Das Amt für Kreisentwicklung ist höhere Verwaltungsbehörde für die Genehmigung von Bauleitplanungen  (FNP, Bebauungspläne) und gleichzeitig zuständig für die Koordinierung aller  fachlichen Stellungnahmen des Landratsamtes bei  der  Bauleitplanung (kommunale Bebauungs- und Flächennutzungspläne / städtebauliche Satzungen), den Planungen aus den Bereichen Bergbau, Verkehr, Infrastruktur und allen sonstigen Planungen.

Bauleitplanung

Innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert das AKE die einzelnen Stellungnahmen und bündelt so die facettenreichen fachlichen Kompetenzen. Das Sachgebiet prüft aus städtebaulicher und rechtlicher Sicht und formuliert die Gesamtstellungnahme. Das AKE ist Genehmigungsbehörde für die FNP und BLP sowie die dazu gehörenden Änderungsverfahren. In diesem Rahmen begleiten wir die Kommunen und die Planungsbüros  während des gesamten Planverfahrens. Das Sachgebiet trägt so maßgeblich dazu bei, dass Hindernisse, die einem BLP entgegen stehen könnten, rechtzeitig ausgeräumt werden und der einzelne Bauwunsch so rechtssicher und zeitnah wie möglich umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck können die Gemeinden / Planungsbüros bereits vor einer Planung Beratungs- und Koordinierungsgespräche in Anspruch nehmen. Und die Bürger des Landkreises erhalten auf Wunsch allgemeine Auskünfte zu Fragen, die das Verfahren zur Aufstellung von BLP betreffen bzw. bei Fragen zu konkreten Bauvorhaben innerhalb eines BLP. Direkte Auskünfte an Bürger zu Festsetzungen in einzelnen Bebauungsplänen an Grundstückseigentümer, Bauherren oder Investoren sollen die Gemeinden selbst erteilen. Dort sind die Pläne zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Die Gemeinden haben auf Verlangen über den Inhalt von Bauleitplänen, also von wirksamen Flächennutzungsplänen oder rechtskräftigen Bebauungsplänen, Auskunft zu erteilen und sie können über die gesetzlich normierte Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus zum Stand der in Aufstellung befindlichen Planungen informieren. 

Sonstige Planung

Analog zu der Verfahrensweise bei der Bauleitplanung erfolgt die Prüfung und Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu allen sonstigen Planungen mit Schwerpunkt Bergbau, Verkehr und Infrastruktur. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt hier in der Mitwirkung bei Raumordnungsverfahren bzw. raumbedeutsamen Planungen, Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungverfahren. Betriebsplänen und bei der Erteilung von Erlaubnissen (Bündelungsbehörde Landratsamt). Gleichzeitig ist unsere Mitarbeit und die Vertretung des Landkreises in verschiedenen regionalen u. überregionalen Arbeitsgruppen und Gremien in den Bereichen Bergbau und Verkehr für die planungsseitige Entwicklung in unserem Landkreis besonders wichtig. 



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