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Der Landkreis Görlitz stellt mit Bezug auf die „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz“ (Schülerbeförderungssatzung) die satzungskonforme Beförderung aller Schüler zur nächstgelegenen Schule laut der Satzung entweder im Rahmen des Linienverkehrs oder im freigestellten Schülerverkehr sicher. Aus der Anlage 1 zur Schülerbeförderungssatzung (Wegebeziehungen) ergeben sich die entsprechenden, festgeschriebenen, nächstgelegenen Schulen. Wenn Kinder nicht auf die nächstgelegene Schule gehen, sondern auf eine andere Schule ihrer Wahl, besteht leider auch kein Anspruch auf Beförderung im Sinne der Schülerbeförderungssatzung. Die Organisation der Beförderung dieser Kinder ist durch die Eltern selbst sicherzustellen und bei Inanspruchnahme des ÖPNV-Angebotes entstehen daher auch keine weiteren Ansprüche, da die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr bzw. die Erstattung von Kosten für die Nutzung des privaten Pkw nur dann möglich ist, wenn die Nutzung öffentlicher Verbindungen zur verkehrsmäßig am günstigsten gelegenen Schule (aus Sicht des ÖPNV) nicht zumutbar ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich an diese vom Kreistag beschlossenen Planungsgrundlagen gebunden sind.
Aktuell bereitet die Landkreisverwaltung gemeinsam mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien (ZVON) intensiv die Kommunikation der Angebotsänderungen vor, so dass auch in Abhängigkeit von der Erteilung der Liniengenehmigungen, im Dezember 2022 alle Bürgerinnen und Bürger über die konkreten Linienführungen und die geänderten Fahrpläne informiert werden können. Aktuelle Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit den Fahrplanänderungen sind auch auf der Internetseite www.gutvernetzt-landkreis-gr.de zu finden. Hier werden über die Online-Fahrplanauskunft auch die neuen Fahrpläne abrufbar sein. Außerdem stehen die neuen Fahrpläne inkl. Angebotsänderungen auch auf der Webseite des ZVON zum Download bereit (https://www.zvon.de/de/fahrplanseiten/) und sind in der offiziellen Fahrplanauskunft des ZVON enthalten (https://www.zvon.de/de/fahrplanauskunft/).
Die Einführung des neu getakteten Busnetzes, in welches auch der Schülerverkehr integriert ist, musste um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben werden. Hintergrund für diese unerwartet erforderliche Verschiebung war, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Genehmigung der neuen Linien gegenüber der Landkreisverwaltung nicht in einem für die betriebstechnische Umsetzung erforderlichen Zeitraum in Aussicht gestellt hatte. Erforderlich wäre spätestens der 1. Dezember 2021 gewesen. Wegen dieser Verzögerung im Genehmigungsverfahren musste der Landkreis Görlitz die „Notbremse“ ziehen und mit den Verkehrsunternehmen die Fortsetzung der bis dahin gültigen Pläne realisieren.