FAQ - Busnetz Nord / Mitte
Ausgangslage & Rahmenbedingungen:
Der Landkreis und auch die Verkehrsunternehmen sind an den jeweiligen Verkehrsvertrag und dessen Rahmen gebunden, alle Fraktionen und der Kreistag waren in diesen Prozess fortlaufend eingebunden / die grundsätzlichen Entscheidungen hat der Kreistag getroffen.
Die Netzgestaltung (Bustaktung, Fahrplan, Haltestellen) ist dabei zudem an Vorgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden – diese sind Grundlage für Planung, Vergabe und letztlich für alle Genehmigungen:
Nahverkehrsplan ZVON 2018 (dessen Fortschreibung geplant ansteht – siehe auch Beschluss vom 22.06.2022 )
Beschluss des Technischen Ausschusses Nr. 017/2020 - Bedienstandards und Qualitätskriterien für den Linienverkehr mit Omnibussen (Entsprechend dem Nahverkehrsplan des ZVON vom 22.03.2018 und der durch den Landkreis Görlitz abgeschlossenen Verkehrsverträge, sind bei der Vergabe künftiger Leistungen und Genehmigungen im ÖPNV des Landkreises Görlitz zusätzlich mindestens die am 17.11.2020 mit Beschluss 017/2020 durch den Technischen Ausschuss ergänzend beschlossenen Bedienstandards und Qualitätskriterien einzuhalten)
Alle aktuellen Planungen und deren Umsetzung unterliegt den Rahmenbedingungen der jeweiligen Netzelemente (PlusBus / TaktBus / StadtBus / LandBus / FlexBus / SchulBus) >> https://www.gutvernetzt-landkreis-gr.de/de/angebots-und-netzelemente/
Für diese Netzelemente gibt es einen vorgegeben Rechts- und Finanzierungsrahmen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs – hier besonders die Anlage 5 /Mitfinanzierung der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes nach konkreten Linien und km und Anlage 06 / mindestens einzuhaltende Kriterien der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes (mit minimalen Abweichmöglichkeiten)
FAQ - Angebotsänderung im Norden des Landkreises Görlitz ab 01. 01. 2023
Stand: 15.12.2022
- Ziele/Gründe für die Fahrplanänderungen (im Süden und) Norden des LK
- Planungsgrundlagen (Schülerbeförderungssatzung und Taktfahrpläne)
- Beteiligung der Schulen und Kommunen
- Was regelt die Schülerbeförderungspflicht gemäß Sächsischem Schulgesetz und welche Rolle spielt das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB?
- Wenn die neuen Fahrzeiten nicht mit den bisherigen Unterrichtszeiten zusammen passen
- Wenn Kinder nicht die nächstgelegenen Schulen besuchen
- Öffentlichkeitsarbeit zu den neuen Fahrplänen
- Verschiebung der Einführung der Taktfahrpläne im Norden des LK von 2022 auf 2023
- Notfahrplan
- Warum wird die Fahrplanänderung im Norden des Landkreises notwendig?
- Der neue Taktfahrplan im Norden des Kreises Görlitz sollte ursprünglich schon zu Beginn dieses Jahres eingeführt werden. Warum wurde die Einführung verschoben?
- Ab dem 1. Januar 2023 werden nun auch im Norden des Landkreises Görlitz neue Buslinien und Fahrpläne eingeführt. Wie sieht die Umsetzung ab 1. Januar 2023 konkret aus und wie wurde sie vorbereitet?
Wie bereits im Süden des Landkreises Görlitz zum Beginn des Jahres 2021 erfolgt, werden die Bus-Fahrpläne auf die Zug-Fahrpläne abgestimmt, flächendeckende Taktfahrpläne eingeführt und diese deutlich um neue Plus- und Taktbuslinien ergänzt. Die Busse fahren dann in einem festen Rhythmus, den Takt dafür geben die Regionalzüge vor, die in einem Abstand von 60 Minuten verkehren. Die neuen Fahrpläne sollen auch das Busfahren am Wochenende und in den Ferien erleichtern und attraktiver machen, weil sich die Fahrzeiten in die Städte oder in die Ausflugs- und Wandergebiete verkürzen und mehr Fahrten als zuvor angeboten werden. Ziel im ÖPNV ist es dabei, dass die Busfahrpläne einfach und verständlich sind, das Angebot verbessert und verstetigt wird und die Busse vor der Bahn am Bahnhof ankommen und nach der Bahn den Bahnhof verlassen. Ziel war es ebenfalls, dass möglichst viele Nutzergruppen, insbesondere auch die Schüler, in den ÖPNV integriert werden. Insgesamt ergibt das ein Paket, welches eine grundsätzliche Veränderung und eine deutliche Ergänzung zum bisherigen Angebot beinhaltet.
Wir möchten grundsätzlich noch einmal um Verständnis dafür bitten, dass wir bei der Erstellung der neuen Fahrpläne an Rahmenbedingungen gebunden sind, die wir berücksichtigen müssen. Dazu zählt neben der Schülerbeförderungssatzung auch die Einführung der Taktfahrpläne als solche. Dies bedeutet, dass die Bus-Fahrpläne auf die Zug-Fahrpläne abgestimmt werden müssen. Die Busse fahren dann in einem festen Rhythmus, den Takt dafür geben die Regionalzüge vor, die in einem Abstand von 60 Minuten verkehren.
Der Landkreis Görlitz hat die von der Fahrplanänderung betroffenen Kommunen und Schulen bereits 2021 über die geplanten Fahrplanänderungen informiert und ihnen aufgrund der zwischenzeitig nötig gewordenen Verschiebung der Einführung auf den Jahresbeginn 2023 im 1. Halbjahr 2022 erneut Gespräche zur Umsetzung der Angebotsänderungen angeboten. In den vergangenen 1,5 Jahren wurden insbesondere durch die mit der Fahrplanänderung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes (u.a. Linienplanung) sowie des Schul- und Sportamtes (u.a. freigestellter Schülerverkehr) zahlreiche Gespräche und Vor-Ort-Termine durchgeführt.
Dabei sind in Vorbereitung der Fahrplanänderung einige infrastrukturelle Änderungen notwendig geworden, wie z.B. die Verbesserungen an Haltepunkten oder die Entschärfung von Verkehrssituationen. Zum Teil wurden in den Schulen die Unterrichtszeiten und die außerschulischen Angebote zeitlich an die neuen Fahrpläne angepasst. Für diese getroffenen Vereinbarungen, die schließlich den Nutzern des ÖPNV zugutekommen, ist der Landkreis den betroffenen Kommunen und Schulen sehr dankbar.
Die Schülerbeförderungspflicht ist nicht „uferlos“ gewährleistet, sondern beschränkt sich nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SchulG auf die nächstgelegene aufnahmefähige Schule der gewählten Schulart. Die darüber hinausgehende Ausgestaltung der Schülerbeförderungen ist eigenverantwortliche Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises, in die das LASUB als Rechtsaufsichtsbehörde nur bei eindeutigem Rechtsfehler eingreifen darf. Die Schülerbeförderung liegt demnach in kommunaler Verantwortung. Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises. (siehe Kreisrecht > Schülerbeförderung (Schul- und Sportamt) 04/2021). Problemstellungen werden im Einzelnen durch den Landkreis geprüft und es wird nach angemessenen Lösungen unter Beteiligung des LASUB gesucht. Die Letztverantwortung aber bleibt beim Landkreis.
Aufgrund der Einführung von Taktfahrplänen, d.h. einer besseren Vertaktung des Zug- und Busverkehrs, ändern sich die Ankunfts- und Abfahrtszeiten aller Regionalbuslinien, den Takt gibt dabei der Zugverkehr vor. Bei auftretenden zeitlichen Problemen mit den bisherigen Unterrichtszeiten oder des Unterrichtsbeginns sollte demnach auch eine Anpassung dieser an die neuen Zeiten des ÖPNV geprüft werden. Nahezu alle Schulen im Landkreis Görlitz haben sich auf die neuen Rahmenbedingungen eingestellt und auch die Unterrichtszeiten sowie Schulbeginn und Schulende bei Bedarf angepasst. Wir haben ein großes Verständnis dafür, dass die Fahrplanänderungen ab dem 01. Januar 2023 zum Teil auch schulorganisatorische Herausforderungen mit sich bringen, da die Unterrichtszeiten und/oder die außerschulischen Angebote zeitlich an die neuen Fahrtzeiten angepasst werden mussten. Für die damit verbundene Mühe, die schulischen Abläufe bestmöglich an die neuen Fahrpläne anzupassen, sind wir den betroffenen Schulleitungen sehr dankbar.
Der Landkreis Görlitz stellt mit Bezug auf die „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz“ (Schülerbeförderungssatzung) die satzungskonforme Beförderung aller Schüler zur nächstgelegenen Schule laut der Satzung entweder im Rahmen des Linienverkehrs oder im freigestellten Schülerverkehr sicher. Aus der Anlage 1 zur Schülerbeförderungssatzung (Wegebeziehungen) ergeben sich die entsprechenden, festgeschriebenen, nächstgelegenen Schulen. Wenn Kinder nicht auf die nächstgelegene Schule gehen, sondern auf eine andere Schule ihrer Wahl, besteht leider auch kein Anspruch auf Beförderung im Sinne der Schülerbeförderungssatzung. Die Organisation der Beförderung dieser Kinder ist durch die Eltern selbst sicherzustellen und bei Inanspruchnahme des ÖPNV-Angebotes entstehen daher auch keine weiteren Ansprüche, da die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr bzw. die Erstattung von Kosten für die Nutzung des privaten Pkw nur dann möglich ist, wenn die Nutzung öffentlicher Verbindungen zur verkehrsmäßig am günstigsten gelegenen Schule (aus Sicht des ÖPNV) nicht zumutbar ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich an diese vom Kreistag beschlossenen Planungsgrundlagen gebunden sind.
Aktuell bereitet die Landkreisverwaltung gemeinsam mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien (ZVON) intensiv die Kommunikation der Angebotsänderungen vor, so dass auch in Abhängigkeit von der Erteilung der Liniengenehmigungen, im Dezember 2022 alle Bürgerinnen und Bürger über die konkreten Linienführungen und die geänderten Fahrpläne informiert werden können. Aktuelle Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit den Fahrplanänderungen sind auch auf der Internetseite www.gutvernetzt-landkreis-gr.de zu finden. Hier werden über die Online-Fahrplanauskunft auch die neuen Fahrpläne abrufbar sein. Außerdem stehen die neuen Fahrpläne inkl. Angebotsänderungen auch auf der Webseite des ZVON zum Download bereit (https://www.zvon.de/de/fahrplanseiten/) und sind in der offiziellen Fahrplanauskunft des ZVON enthalten (https://www.zvon.de/de/fahrplanauskunft/).
Die Einführung des neu getakteten Busnetzes, in welches auch der Schülerverkehr integriert ist, musste um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben werden. Hintergrund für diese unerwartet erforderliche Verschiebung war, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Genehmigung der neuen Linien gegenüber der Landkreisverwaltung nicht in einem für die betriebstechnische Umsetzung erforderlichen Zeitraum in Aussicht gestellt hatte. Erforderlich wäre spätestens der 1. Dezember 2021 gewesen. Wegen dieser Verzögerung im Genehmigungsverfahren musste der Landkreis Görlitz die „Notbremse“ ziehen und mit den Verkehrsunternehmen die Fortsetzung der bis dahin gültigen Pläne realisieren.
Uns ist bewusst, dass auch die Schulen und insbesondere die Schulleiterinnen und Schulleiter in dieser Jahreszeit mit einem erhöhten Krankenstand und der personellen Absicherung des schulischen Regelbetriebs zu kämpfen haben und der Notfahrplan demnach zusätzlichen Organisationsaufwand für sie bedeutete. Der Notfahrplan basierte jedoch auch bedauerlicher Weise auf dem Problem der Personalengpässe. Grundsätzlich ist keine Linie verzichtbar, wir mussten aber aufgrund der wiederholt aufgetretenen Ausfälle gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO) sehr kurzfristig auf die unvorhersehbar aufgetretenen Personalengpässe und die dadurch verursachten Fahrtausfälle reagieren und einige Fahrten streichen, um die Absicherung der restlichen Fahrten zu gewährleisten.
Wie bereits im Süden des Landkreises Görlitz zum Beginn des Jahres 2021 erfolgt, werden die Bus-Fahrpläne auf die Zug-Fahrpläne abgestimmt, flächendeckende Taktfahrpläne eingeführt und diese deutlich um neue Plus- und Taktbuslinien ergänzt. Die Busse fahren dann in einem festen Rhythmus, den Takt dafür geben die Regionalzüge vor, die in einem Abstand von 60 Minuten verkehren. Damit verbunden sind auch eine Reihe von gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben, die bei den Planungen berücksichtigt werden mussten. Die neuen Fahrpläne sollen auch das Busfahren am Wochenende und in den Ferien erleichtern und attraktiver machen, weil sich die Fahrzeiten in die Städte oder in die Ausflugs- und Wandergebiete verkürzen und mehr Fahrten als zuvor angeboten werden. Ziel im ÖPNV ist es dabei, dass die Busfahrpläne einfach und verständlich sind, das Angebot verbessert und verstetigt wird und die Busse vor der Bahn am Bahnhof ankommen und nach der Bahn den Bahnhof verlassen. Ziel war es ebenfalls, dass möglichst viele Nutzergruppen, insbesondere auch die Schüler, in den ÖPNV integriert werden. Insgesamt ergibt das ein Paket, welches eine grundsätzliche Veränderung und eine deutliche Ergänzung zum bisherigen Angebot beinhaltet.
Die Einführung des neu getakteten Busnetzes, in welches auch der Schülerverkehr integriert ist, musste um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben werden. Hintergrund für diese unerwartet erforderliche Verschiebung war, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Genehmigung der neuen Linien gegenüber der Landkreisverwaltung nicht in einem für die betriebstechnische Umsetzung erforderlichen Zeitraum in Aussicht gestellt hatte. Erforderlich wäre spätestens der 1. Dezember 2021 gewesen. Wegen dieser Verzögerung im Genehmigungsverfahren musste der Landkreis Görlitz die „Notbremse“ ziehen und mit den Verkehrsunternehmen die Fortsetzung der bis dahin gültigen Pläne realisieren.
Der Landkreis Görlitz hat die von der Fahrplanänderung betroffenen Kommunen und Schulen bereits 2021 über die geplanten Fahrplanänderungen informiert und ihnen aufgrund der genannten Verschiebung im 1. Halbjahr 2022 erneut Gespräche zur Umsetzung der Angebotsänderungen angeboten. In den vergangenen 1,5 Jahren wurden insbesondere durch die mit der Fahrplanänderung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes (u.a. Linienplanung) sowie des Schul- und Sportamtes (u.a. freigestellter Schülerverkehr) zahlreiche Gespräche und Vor-Ort-Termine durchgeführt. Dabei sind in Vorbereitung der Fahrplanänderung einige infrastrukturelle Änderungen notwendig geworden, wie z.B. die Verbesserungen an Haltepunkten oder die Entschärfung von Verkehrssituationen. Zum Teil wurden in den Schulen die Unterrichtszeiten und die außerschulischen Angebote zeitlich an die neuen Fahrpläne angepasst. Für diese getroffenen Vereinbarungen, die schließlich den Nutzern des ÖPNV zugutekommen, ist der Landkreis den betroffenen Kommunen und Schulen sehr dankbar.
Aktuell bereitet die Landkreisverwaltung gemeinsam mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien (ZVON) intensiv die Kommunikation der Angebotsänderungen vor, so dass auch in Abhängigkeit von der Erteilung der Liniengenehmigungen, im Dezember 2022 alle Bürgerinnen und Bürger über die konkreten Linienführungen und die geänderten Fahrpläne informiert werden können.
Aktuelle Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit den Fahrplanänderungen sind auch auf der Internetseite www.gutvernetzt-landkreis-gr.de zu finden. Hier werden über die Online-Fahrplanauskunft auch die neuen Fahrpläne abrufbar sein.
Ansprechpartner Landkreis Görlitz:
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