SG Förderung
Förderprogramm Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle
Teilhabe – Maßnahmen für inklusive Projekte
Der Landkreis Görlitz:
Der Landkreis Görlitz ist ein überwiegend ländlich geprägter Raum. Im Gegensatz zu Großstädten haben es die betroffenen Regionen schwerer ihren Wirtschafts- und Lebensraum attraktiver und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dabei dürfen auch die demografische Entwicklung und die besonderen strukturellen Herausforderungen unseres Landkreises nicht außer Acht gelassen werden.
Zur Stärkung der betroffenen Gebiete stellt die Europäische Union (EU) Fördermöglichkeiten für die Ländliche Entwicklung bereit.
Allgemeine Informationen:
Um die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in ganz Europa nachhaltig zu entwickeln, stellt die EU den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) als zentrales Finanzierungsinstrument bereit.
Die Umsetzung des ELER erfolgt durch den GAP-Strategieplan (Gemeinsame Agrarpolitik).
Aus dem GAP-Strategieplan ergibt sich als verbindliche Rechtsgrundlage die Förderrichtline FRL LEADER 2023. LEADER ist eine Abkürzung aus dem Französischen für Liaison entre actions de développement de l'économie rurale dar. Es bedeutet so viel wie „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und steht für die regionale Zusammenarbeit der Akteure.
Nähere Informationen zu LEADER in Sachsen erhalten Sie hier.
weitere Fördermöglichkeiten:
Für den Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung stellt der Freistaat Sachsen verschiedene Fördertöpfe zur Verfügung. Ziel ist es für Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Alltag so selbstverständlich wie möglich zu gestalten und die Öffentlichkeit für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren.
„Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“
Der Freistaat Sachsen stellt für die Beseitigung vorhandener Barrieren in bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen des Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereiches ein Budget bereit. Die Fördermittel sollen auch für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen genutzt werden.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmsweise ist dann eine Förderung möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges öffentliches Angebot handelt, beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.
„Teilhabe – Maßnahme für inklusive Projekte“
Über diese Richtlinie können Projekte gefördert werden, die die Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Dabei ist die inklusive Ausgestaltung beziehungsweise die Öffnung bereits bestehender Angebote und auch die Schaffung neuer inklusiver Angebote Gegenstand der Förderung.
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls förderfähig. Bestenfalls werden diese Projekte nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert, sondern von und mit ihnen. Beispielsweise kann die Erstellung von Flyern in leichter Sprache, die Gestaltung inklusiver Workshops, die Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern und vieles mehr gefördert werden.
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Müßiggang, Volker
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03581 663-3333 | 03581 6636-3333 | |
Storch, Jana
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03581 663-3337 | 03581 6636-3337 |