Nachbarschaftshelfer - Versicherungsschutz
Nachbarschaftshelfer Herr P. kehrt mit Frau N., der von ihm betreuten Dame, von einem Cafe`-Besuch zurück. Beim Eintreten in Frau N.`s Wohnung stößt er versehentlich das Telefon vom Flurtisch, das daraufhin keinen Ton mehr von sich gibt. Wer bezahlt den Schaden?
Herr P. hat zusätzlich zu seiner privaten Haftpflichtversicherung eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die Reparatur von Frau N.`s Telefon übernimmt. Nicht jede private Haftpflichtversicherung schützt nämlich gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer entstehen können.
Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und erkundigen sich ggf. nach dem Umfang der Leistungen. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer. Sollte Ihre Police diese Tätigkeit umfassen, lassen Sie sich das am besten schriftlich geben. Ist das nicht der Fall, ist die Ergänzung Ihrer Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten in fremden Haushalten ratsam, ähnlich einer Berufshaftpflicht für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Empfehlenswert ist die Deckungssumme von 5 Millionen Euro.