UNB - Naturschutzgebiete (NSG)

In Naturschutzgebieten, den naturschutzfachlich wertvollsten Flächen, werden Schutz und Entwicklung wichtiger ökologischer Funktionen in besonderem Maße gewährleistet. Sie bieten seltenen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsräume und haben eine große Bedeutung für den Biotopverbund sowie den Schutz komplexer Ökosysteme.
Im Landkreis Görlitz finden Sie einmalige Felsgebiete im Süden, mit Wald bestandene Flächen und artenreiche Wiesen in der östlichen Oberlausitz sowie im Lausitzer Gefilde, wasservogelreiche Teichgebiete und Heidelandschaften im Norden.
Die 22 Naturschutzgebiete des Landkreises nehmen insgesamt eine Fläche von 3690 ha ein. Dies sind ca. 1,75% der Gesamtfläche des Landkreises. Das mit Abstand flächenmäßig größte NSG ist das NSG „Niederspreer Teichgebiet & Kleine Heide Hähnichen“ mit ca. 2014 ha. Mehr als 100 ha Flächengröße weisen nur noch vier weitere NSG auf.

In Zusammenarbeit mit dem Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz wurde eine Videoanimation über die geologische Entstehung der Felslandschaft des Naturschutzgebietes (NSG) Jonsdorfer Felsenstadt erstellt. Ziel des Projektes war die fachlich fundierte und ansprechende Information über den naturschutzfachlichen Wert und die faunistischen und floristischen Besonderheiten des NSG. Insbesondere sollen Kenntnisse über spezielle Lebensraumtypen und streng geschützte Arten vermittelt werden. Damit soll das Bewusstsein für ein naturschutzgerechtes Verhalten geweckt und Verständnis für notwendige Schutzmaßnahmen erzeugt werden.

Die Umsetzung des Projektes wurde mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) und einem finanziellen Zuschuss der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt.  EPLR_2

Die Naturschutzgebiete im Landkreis Görlitz

Gebietsname*

Größe

Rechtsgrundlage

Niederspreer Teichgebiet & Kleine Heide Hähnichen

2014ha

Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes "Niederspreer Teichgebiete und Kleine Heide Hähnichen" vom 17.02.2011 

Schleife

52ha

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 11.01.2007
Keulaer Tiergarten

32,6ha

Anordnung des MfLEF vom 30.03.1961 und Beschluss 75/81 des Bezirkstages Cottbus vom 25.03.1981
Hermannsdorf

21,5ha

Anordnung des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates vom 11.09.1967,
zuletzt geändert mit Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 23.08.2000

Altes Schleifer Teichgelände

67,6ha

Beschluss 75/81 des Bezirkstages Cottbus vom 25.03.1981
Hammerlugk

74ha

Änderungsverordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 13. April 2007 

 Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Februar 1996 

Trebendorfer Tiergarten

201ha

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes "Trebendorfer Tiergarten" vom 08.05.1996 
zuletzt geändert am 06.11.2001
Südbereich Braunsteich

124ha

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes "Südbereich Braunsteich" vom 27.01.1999 ,
zuletzt geändert am 06.11.2001
Innenkippe Nochten

62,5ha

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 26.02.2002
Hohe Dubrau

363ha

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 12.02.2002
Monumentshügel

34,6ha

Anordnung des MfLEF vom 30.03.1961
Loose

16,6ha

Verordnung des Landratsamtes Görlitz vom 13.02.2019

Anlagen (Übersichtskarten) zur Verordnung

Hochstein

69,6ha

Verordnung des Regierungspräsidiums Liegnitz vom 10.02.1930 und Beschluss 261/76 des Bezirkstages Dresden vom 15.12.1976
Landeskrone

83ha

 Verordnung desRegierungspräsidiums Dresden vom 23. August 1999 , Karte
Rotstein

81,6ha

Anordnung des MfLEF vom 30.03.1961 und Beschluss 69-11/83 des Bezirkstages Dresden vom 23.06.1983
Talsperre Quitzdorf

112,8ha

Beschluss 92-14/74 des Bezirkstages Dresden vom 04.07.1974
Rutschung P

112ha

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 03.12.2007
Georgewitzer Skala

35,2ha

Anordnung des MfLEF vom 30.03.1961
Hengstberg

23,4ha

Verordnung des Landratsamtes Görlitz vom 16.11.2018

Anlagen (Übersichtskarten) zur Verordnung

Schönbrunner Berg

56,63ha

Verordnung des Landratsamtes Görlitz vom 11.10.2017

Lausche

15,4ha

Verordnung des Landratsamtes Görlitz vom 30.11.2015
Jonsdorfer Felsenstadt

65,4ha

Verordnung des Landratsamtes Görlitz vom 01.07.2014
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Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
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PF 30 01 52
02806 Görlitz

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