UNB - Nationaler Artenschutz, Schutz heimischer Tier- & Pflanzenarten
Alle heimischen, wildlebenden Tier- & Pflanzenarten genießen einen pauschalen Schutz vor grundloser, mutwilliger Zerstörung oder Tötung.
Natürlich betrifft dies nicht das Pilze- oder Beerensammeln oder das Blumenpflücken für den Eigenbedarf.
Gewerblich benötigen aber auch diese Handlungen einer Genehmigung.
Auch die Beseitigung von Brut-, Nist- & Wohnstätten von Tieren bedarf der Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Dies betrifft beispielsweise auch die besonders geschützten Hornissennester oder Fledermausquartiere und Vogelnester, welche sich in oder an Abrissgebäuden befinden.
Um in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, nutzen Sie bitte das Antragsformular und wenden sich an unsere Mitarbeiter.