Beauftragter für Integration und Teilhabe

Zuständigkeit/Hauptaufgabe:

  • Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer
  • zentraler Ansprechparter für ausländische Bewohnerinnen und Bewohner und alle Migrantengruppen (EU-Bürger, Drittstaatler, Spätaussiedler) im Landkreis Görlitz
  • vermittelnde und beratende Funktion für ausländische und deutsche Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Görlitz


Die Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Beratung von deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern / Reaktionen auf Vorsprachen, Beschwerden, Eingaben, Anfragen, Konflikte im Migrantenbereich:
    • Informationen über Sprache, Geschichte, Kultur und Religion sowie über politische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge
    • Vermittlung an zuständige Stellen, Behörden, Verbände, Institutionen bzw. u.U. durch eigene Beratung
    • Klärung der Anliegen durch Abstimmung mit den Fachämtern, Fachbehörden, Drängen auf Veränderungen bzw. Kontrolle, Bestätigung und Unterstützung der Behördenentscheidung
    • Vermittlung in Konflikten zwischen Migranten und Einheimischen
    • Gesprächskreise unter Beteiligung von Menschen verschiedener Nationen, Kulturkreise und Religionen
    • Aktionen, die geeignet sind, vorhandene Vorurteile abzubauen und der Entstehung neuer Vorurteile vorzubeugen
    • Förderung von Konfliktbewältigung, Verständnis, Toleranz und Solidarität
  • Vernetzung, Kooperation, Unterstützung im Migrationsbereich
  • Integrationsförderung/ -koordinierung

Asylbewerber- und Flüchtlingsbereich:
 
  • Kontrollaufgaben bei der Unterbringung und Versorgung der im Landkreis Görlitz untergebrachten Asylsuchenden
  • Unterstützung im Bedarfsfall bei der Organisation von Angeboten zur Vermittlung von Grundkenntnissen zur Verständigung in der deutschen Sprache
  • Anhörung und Vermittlung von Hilfen
     


Aktuelles:

Mitteilung bezüglich der automatischen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach §24 AufenthG für ukrainische Vertriebene 

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2027 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) trat am 28.10.2025 in Kraft. Mit der Verordnung wird die Fortgeltung der erteilten und am 01.02.2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse gern. § 24 Abs. 1 AufenthG bis zum 04.03.2027 angeordnet. Eine individuelle Verlängerung ist mithin nicht erforderlich.

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Dies gilt auch für die im Landkreis Görlitz lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer, auch wenn im Aufenthaltstitel die Gültigkeit bis 2024, 2025 oder 2026 vermerkt ist. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten von Ende September 2023 sowie das Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses am 11. August 2025. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus bringt sowohl eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden.

Sie benötigen KEINEN Termin in der Ausländerbehörde, um den Titel ändern oder verlängern zu lassen. Bitte legen Sie dieses Schreiben auf Nachfrage bei Behörden oder Arbeitgebenden vor. Es werden ebenfalls keine Aufenthaltserlaubnisse gegen Gebühr verlängert.

 

Повідомлення щодо автоматичного продовження дозволу на проживання відповідно до § 24 Закону про проживання для переміщених осіб з України

Шановні співгромадяни з України!

Дозволи на проживання біженців з України, яким надано захист у Німеччині, залишатимуться дійсними до 4 березня 2027 року. Це було визначено Федеральним міністерством внутрішніх справ (BMI) шляхом розпорядження. Друге положення про внесення змін до Постанови про продовження дії дозволу на проживання громадян України (2. UkraineAufenthÄndFGV) набуло чинності 28.10.2025. Це положення продовжує термін дії дозволів на проживання, виданих та дійсних станом на 1 лютого 2026 року, відповідно до пункту 1 § 24 Закону про проживання (§ 24 Abs. 1 AufenthG), до 4 березня 2027 року. Таким чином, індивідуальне продовження не потрібне.

Постраждалим не потрібно подавати заяву на продовження свого статусу перебування, а також не потрібні відповідні зустрічі з імміграційними органами. Це також стосується українців, які проживають у районі Герліц, навіть якщо в їхньому дозволі на проживання зазначено, що він дійсний до 2024, 2025 або 2026 року. Підставою для подальшого продовження тимчасового захисту є рішення держав-членів ЄС від кінця вересня 2023 року та набуття чинності виконавчим рішенням 11 серпня 2025 року. Продовження статусу перебування зменшує навантаження як на постраждалих, так і на імміграційні органи.
Вам НЕ ПОТРІБНО записуватися на прийом до міграційної служби, щоб змінити або продовжити свій дозвіл на проживання. Будь ласка, пред'являйте цей лист органам влади або роботодавцям на їх запит. Дозволи на проживання також не будуть продовжені за плату.

 




Beantwortung offener Fragen zur Einwohnerversammlung am 20. März 2025 in Niesky

Am 20. März 2025 fand im Bürgerhaus Niesky eine Einwohnerversammlung zur geplanten Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft für Schutzsuchende aus dem Ausland statt. Im Rahmen der gemeinsamen Vorbereitung durch die Stadtverwaltung Niesky und das Landratsamt Görlitz konnten im Vorfeld über eine gesonderte E-Mail-Adresse Fragen gestellt werden. Diese Möglichkeit wurde von einigen Bürgerinnen und Bürger genutzt. Diese E-Mails wurden alle beantwortet.

Darüber hinaus wurden während der Einwohnerversammlung am 20. März 2025 Fragen gestellt, die an diesem Abend nicht abschließend beantwortet werden konnten. Im Rahmen der Nachbereitung stellt das Landratsamt Görlitz die Beantwortung der gestellten Fragen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dies soll als Möglichkeit verstanden werden, das Thema für alle transparent nachzuvollziehen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass der Dialog zum Thema Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden damit nicht abgeschlossen ist. Wir möchten Sie daher ermutigen, weiterhin mit uns und den relevanten Akteuren im Gespräch zu bleiben, damit die gesamtgesellschaftliche Aufgabe eines guten Zusammenlebens und der Integration gelingen kann.
 


Ansprechpartner:

N. N (Beauftragter für Integration und Teilhabe)
Telefon 03581 663-9007
Fax 03581 663-69007
Berliner Straße 24, GR
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 0.41
im Geoportal anzeigen
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
Sprechzeiten : nach Vereinbarung
Postanschrift: Landratsamt Görlitz Postfach 300152 02806 Görlitz


Dokumente


Integrationskonzept "Ankommen und Leben im Landkreis Görlitz" als pdf

Integrationswegweiser Landkreis Görlitz, Schnittstellenpapier als .pdf

Tätigkeitsbericht 2023