Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle 2025
Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen »Lieblingsplätze für alle« wird auch für das Förderjahr 2025 fortgeführt.
Anträge können mit den notwendigen Anlagen für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren bis 7. November 2024 beim Landratsamt Görlitz, Amt für Infrastruktur und Mobilität SG Förderung, eingereicht werden.
Förderung:
Antragsberechtigt: | Pächter, Mieter, Eigentümer von öffentlich, zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen |
Zuwendungsart: | Projektförderung |
Fördersatz: | bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Finanzierungsart: | Anteilsfinanzierung |
Maximale Zuwendung: | 25.000 EUR |
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Es soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.
Die Fördermittel sollen
- für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- Gesundheits- und Gastronomiebereich bereitgestellt werden.
- für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen genutzt werden. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.
Von der Idee bis zur Nutzung – was ist zu tun?
Antrag stellen
1. Registrieren
Den Zugang für das Förderportal anfordern mit folgendem Formular
Anforderung Zugangsdaten
2. Antrag stellen
Im Förderportal anmelden und alle Angaben zum Fördervorhaben angeben und einreichen. Das Abschlussschreiben, welches durch das Förderportal generiert wurde, muss mit Unterschrift der vertretungsberechtigten Person(en) in Papierform aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen im Landratsamt Görlitz eingereicht werden.
Amt für Infrastruktur und Mobilität
SG-Förderung
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Zugang zum Förderportal des Landkreises Görlitz
-> weitere Informationen zur rund um die Nutzung des Förderportals finden Sie hier
Entscheidung abwarten
Dem Landkreis obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Bei der Auswahl, die für alle Anträge anhand einheitlicher Kriterien getroffen wird, werden insbesondere Einrichtungen mit öffentlicher Wirksamkeit und Bedeutung für Menschen mit Behinderungen unter dem Aspekt der Teilhabe berücksichtigt. Auch die verschiedenen Behinderungsarten sollen Beachtung finden.
Loslegen
Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen. Spätestens bis Ende des Bewilligungszeitraumes am 31. Dezember des entsprechenden Förderjahres muss das Vorhaben realisiert und abgeschlossen sein.
Hinweise
Wichtig bei der Umsetzung eines Vorhabens ist die Beachtung der Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen. In den Normen DIN 18040-1 + DIN 18040-3 ist dargestellt, unter welchen technischen Voraussetzungen öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei sind. Bei Fragen zur Umsetzung des Vorhabens gemäß der DIN 18040-1 und DIN 18040-3 können Sie sich gern an unsere Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Elvira Mirle unter elvira.mirle@kreis-gr.de wenden.
Aufgrund der engen Zeitschiene sollen bei Antragstellung alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen und dem Antrag beigefügt werden. Spätestens vor der Bewertung der Anträge durch den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen müssen diese der Bewilligungsbehörde vorliegen. Im Falle fehlender, jedoch erforderlicher Genehmigungen, kann keine positive Auswahlentscheidung und damit Bewilligung erfolgen.
Im Vorfeld der Auswahlentscheidung wird das konkrete Vorhaben durch unsere Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder durch vergleichbares Fachpersonal hinsichtlich der Einhaltung o. g. Planungsgrundlagen bewertet und eine Stellungnahme erstellt. Im Falle einer Bewilligung ist diese Bestandteil des Bewilligungsbescheides und zwingend einzuhalten.
Eine Vorauszahlung der bewilligten Fördermittel kann erst ab einem Baufortschritt von mindestens 50% erfolgen. Der Nachweis des Baufortschritts/Umsetzungsstandes erfolgt durch aussagekräftige Fotos. Auch für den Verwendungsnachweis werden aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder benötigt.
Das Investitionsprogramm zum Barrierefreien Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wird aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen umgesetzt und erfolgt im Rahmen der Richtlinie Teilhabe vom 13. Dezember 2022 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2025/2026 stehen.
Antragsunterlagen und Informationen finden Sie hier:
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Landratsamt Görlitz
- Erklärung des Antragstellers - „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“
- De-minimis- Erklärung (SAB) und Informationsblatt De-minimis-Regel (SAB)
- Datenschutzhinweise Landratsamt Görlitz
- Datenschutzhinweise SAB
- Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen DIN 18040-1 + DIN 18040-3
Auszahlungsantrag
Verwendungsnachweis
Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wird auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes umgesetzt. Die Fördermittel werden durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bereitgestellt.
Rückblick:
In den Jahren 2014 bis 2022 wurden im Landkreis Görlitz insgesamt 163 Maßnahmen mit einer Gesamtförderung von ca. 2.7 Millionen Euro umgesetzt. Aktuell befinden sich 16 Maßnahmen mit einer Fördersumme von 313.500,00 € in der Umsetzung (2024).
Wir bedanken uns bei allen Trägern der Einrichtungen für diese Leistung!
Im Jahr 2023 hat die Physiotherapie Halbendorf einen barrierefreien Zugang erhalten. Dafür wurde eine Stufe beseitigt, eine neue leicht zu öffnende Eingangstür eingebaut und die Zuwegung gepflastert. Zur Vermeidung von Rutschgefahr durch Nässe und Glätte wurde ein Überdach angebaut.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.