Allgemeine Informationen und Formulare zu Waffen

Ansprechpartner:

Frau Wagner (Sb. Waffen / Sprengstoffrecht)
Telefon 03581 663-5112
Fax 03581 663-65112
Hausanschrift:
Hochwaldstr. 29, ZI
Hochwaldstraße 29 02763 Zittau
3. Obergeschoss
Zimmer: 1402 / 1404
im Geoportal anzeigen
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
Frau Wiele (Sb. Waffen / Sprengstoffrecht)
Telefon 03581 663-5119
Fax 03581 663-65119
Hausanschrift:
Robert-Koch-Str. NY
Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky
Erdgeschoss
Zimmer: D-113
im Geoportal anzeigen
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
Herr Hänel (Sb. Waffen / Sprengstoffrecht)
Telefon 03581 663-5124
Fax 03581 663-65124
Hausanschrift:
Hochwaldstr. 29, ZI
Hochwaldstraße 29 02763 Zittau
3. Obergeschoss
Zimmer: 1402 / 1404
im Geoportal anzeigen
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!

Datenschutzrechtliche Informationen n. Art. 13 DSGVO

Informationen zu den NWR-ID-Nummern

Merkblatt Salutwaffen

Formulare: 

Hinweis: Um die Online-Anträge zu stellen, muss die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels aktiviert sein. Weiterhin benötigen Sie ein Konto auf Amt24. Die Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen.

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen (Erstantrag, Verlängerung, Änderung/Ergänzung) (online) 

Kleinen Waffenschein beantragen (Erstantrag) (online) 

Waffenbesitzkarte (Erstantrag) (online) 

Antrag sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Antrag waffenrechtliche Erlaubnis

Anzeige für den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen

Großvolumige Magazine für Zentralfeuermunition oder dazugehörige Magazingehäuse (über 20 Patronen bei Kurzwaffen, über 10 Patronen bei Langwaffen) fallen ab 01.09.2020 unter die verbotenen Waffen. Wer derartige Magazine oder Magazingehäuse vor dem 13.06.2017 erworben hat, muss diese bis spätestens 01.09.2021 bei der Waffenbehörde anzeigen. Wer derartige Magazine/ Magazingehäuse später erworben hat, muss entweder eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder die verbotenen Waffenteile bei der Polizei bzw. Behörde abgeben.

Anzeige für den Besitz Magazine o. Magazingehäuse

Anzeige für deaktivierte Schusswaffen

Die Überlassung, Erwerb und Vernichtung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen  muss innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde angezeigt werden.
Neben der Anzeige sind die EU-Deaktivierungsbescheinigung im Original und ein Ausweisdokument vorzulegen

Anzeige für deaktivierte Schusswaffen



Ansprechpartner:

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