SG Förderung und Planung

Förderprogramm Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle ( aktuell kein Aufruf)
Der Landkreis Görlitz:
Der Landkreis Görlitz ist ein überwiegend ländlich geprägter Raum. Im Gegensatz zu Großstädten haben es die betroffenen Regionen schwerer ihren Wirtschafts- und Lebensraum attraktiver und zukunftsfähig weiter zu entwickeln. Dabei dürfen auch die demografische Entwicklung und die besonderen strukturellen Herausforderungen unseres Landkreises nicht außer Acht gelassen werden.
Zur Stärkung der betroffenen Gebiete stellt die Europäische Union (EU) Fördermöglichkeiten für die Ländliche Entwicklung bereit.
Allgemeine Informationen:
Um die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in ganz Europa nachhaltig zu entwickeln, stellt die EU den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) als zentrales Finanzierungsinstrument bereit.
Die Umsetzung des ELER erfolgt im Freitstaat Sachsen durch das Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum ( EPLR).
Aus dem EPLR ergibt sich als verbindliche Rechtsgrundlage die Richtlinie LEADER/2014. LEADER ist eine Abkürzung aus dem Französischen für Liaison entre actions de développement de l'économie rurale dar. Es bedeutet so viel wie „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und steht für die regionale Zusammenarbeit der Akteure.
Nähere Informationen zu LEADER in Sachsen erhalten Sie hier.
LEADER-Gebiete im Landkreis Görlitz:
Im Landkreis Görlitz haben sich 5 LEADER-Regionen für die Förderperiode 2014-2020 zusammengeschlossen.
Jede Region hat ihre eigene LEADER-Entwicklungs-Strategie (LES) erarbeitet, in der sie die regionsspezifischen Förderschwerpunkte definiert und gleichzeitig Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festlegt.
Für Ihre Fragen zu regionsspezifischen Förderbedingungen und für individuelle Beratungsmöglichkeiten stehen Ihnen die verantwortlichen Regionalmanager gern zur Verfügung. Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie über die folgenden Links der einzelnen LEADER-Gebiete:
Den Start zur Förderung eines Vorhabens stellen die sogenannten Aufrufe durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den einzelnen Regionen dar. Durch die Aufrufe bestimmt die LAG, zu welchen spezifischen Schwerpunkten Projektevorschläge eingereicht werden sollen und wieviel Budget dafür zur Verfügung gestellt wird. Pro Jahr erfolgen mehrere Projektaufrufe zu unterschiedlichen Themen.
Die im Aufruf geforderten Projektunterlagen sind beim jeweils zuständigen Regionalmanagement der Region einzureichen. Die LAG wählt durch ein in der jeweiligen LES näher beschriebenes Auswahlverfahren Projekte aus, für die beim Landratsamt Görlitz (Bewilligungsbehörde) Fördermittel beantragt werden können.
Aktuelles:
Die Förderperiode 2014 - 2020 wird um zwei Übergangsjahre verlängert. Hierfür werden zusätzliche Mittel für die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) bereitgestellt (,,neues Geld zu alten Regeln").
Nach erfolgreicher Umsetzung der Förderperiode LEADER 2014-2020 mit mehr als 700 bewilligten Vorhaben im Landkreis Görlitz können somit Förderungen nach den alten Regelungen der Förderperiode 2014-2020 in den Jahren 2021 und 2022 mit neuem Geld erfolgen und weitere wertige Vorhaben umgesetzt werden.
Am 31. März 2021 wurden die LEADER-Gebiete über die Budgeterhöhung und das weitere Verfahren informiert. Seitdem können Aufrufe auf Grundlage der Übergangsmittel veröffentlicht werden.
Der Weg ist nun frei, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in den Regionen mit allen beteiligten Akteuren die Potentiale unseres Landkreises nachhaltig zu stärken und zu entwickeln. Das gesamte Team des Sachgebietes Förderung und Planung unterstützt gern die Verantwortlichen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, aktive Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Weiterführende Informationen und Dokumente erhalten Sie hier.
Schwerpunkt Planung:
Das Amt für Kreisentwicklung ist höhere Verwaltungsbehörde für die Genehmigung von Bauleitplanungen (FNP, Bebauungspläne) und gleichzeitig zuständig für die Koordinierung aller fachlichen Stellungnahmen des Landratsamtes bei der Bauleitplanung (kommunale Bebauungs- und Flächennutzungspläne / städtebauliche Satzungen), den Planungen aus den Bereichen Bergbau, Verkehr, Infrastruktur und allen sonstigen Planungen.
Bauleitplanung
Innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert das AKE die einzelnen Stellungnahmen und bündelt so die facettenreichen fachlichen Kompetenzen. Das Sachgebiet prüft aus städtebaulicher und rechtlicher Sicht und formuliert die Gesamtstellungnahme. Das AKE ist Genehmigungsbehörde für die FNP und BLP sowie die dazu gehörenden Änderungsverfahren. In diesem Rahmen begleiten wir die Kommunen und die Planungsbüros während des gesamten Planverfahrens. Das Sachgebiet trägt so maßgeblich dazu bei, dass Hindernisse, die einem BLP entgegen stehen könnten, rechtzeitig ausgeräumt werden und der einzelne Bauwunsch so rechtssicher und zeitnah wie möglich umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck können die Gemeinden / Planungsbüros bereits vor einer Planung Beratungs- und Koordinierungsgespräche in Anspruch nehmen. Und die Bürger des Landkreises erhalten auf Wunsch allgemeine Auskünfte zu Fragen, die das Verfahren zur Aufstellung von BLP betreffen bzw. bei Fragen zu konkreten Bauvorhaben innerhalb eines BLP. Direkte Auskünfte an Bürger zu Festsetzungen in einzelnen Bebauungsplänen an Grundstückseigentümer, Bauherren oder Investoren sollen die Gemeinden selbst erteilen. Dort sind die Pläne zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Die Gemeinden haben auf Verlangen über den Inhalt von Bauleitplänen, also von wirksamen Flächennutzungsplänen oder rechtskräftigen Bebauungsplänen, Auskunft zu erteilen und sie können über die gesetzlich normierte Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus zum Stand der in Aufstellung befindlichen Planungen informieren.
Sonstige Planung
Analog zu der Verfahrensweise bei der Bauleitplanung erfolgt die Prüfung und Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu allen sonstigen Planungen mit Schwerpunkt Bergbau, Verkehr und Infrastruktur. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt hier in der Mitwirkung bei Raumordnungsverfahren bzw. raumbedeutsamen Planungen, Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungverfahren. Betriebsplänen und bei der Erteilung von Erlaubnissen (Bündelungsbehörde Landratsamt). Gleichzeitig ist unsere Mitarbeit und die Vertretung des Landkreises in verschiedenen regionalen u. überregionalen Arbeitsgruppen und Gremien in den Bereichen Bergbau und Verkehr für die planungsseitige Entwicklung in unserem Landkreis besonders wichtig.
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Bewilligung, Teamleiter
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Müßiggang, Volker
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