Aktuelle Ergebnisse ASP- und Trichinen-Untersuchungen
Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung werden zum 23. September 2025 erneut verkleinert
Die aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte den neuen Allgemeinverfügungen und der beigefügten Karte.
ASP - 6. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere AnordnungenGeoportal-Sachsenatlas (Karten zu den neuen Sperrzonen)
Übersicht Aufwandentschädigungen für Sperrzone I, Sperrzone II, ASP – freie Gebiete
Allgemeinverfügung ASP im Landkreis Görlitz vom 22.09.2025
Regelungen für ASP freie Gebiete:
- Grundsätzlich gelten die Maßnahmen der Allgemeinverfügung : ASP – Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten vom 03. November 2022.
- Jedes gesund erlegte Wildschwein ist unverzüglich mit den für Sachsen festgelegten Wild IDs zu kennzeichnen, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen und die Erlegungsdaten einschließlich der GPS-Daten im Schwarzwildmonitoring oder in einem Probenbegleitschein zu erfassen. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets ist erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes möglich. Es wird eine Aufwandentschädigung von 20,00 € für ein gesund erlegtes Wildschwein gewährt.
- Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein ist unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes dem Veterinäramt unter schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder Tel.: 03581/6638822 zu melden. Für die Anzeige wird eine Aufwandentschädigung von 30,00 € und für die Mitwirkung bei der Bergung und Beseitigung des Schwarzwildes eine zusätzliche Aufwandentschädigung von 30,00 € gewährt.
- Verendet aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine werden vom Bergedienst des Veterinäramtes abgeholt.
- Bis auf Weiteres erfolgt die Entsorgung von Aufbruch und Schwarte gesund erlegter Tiere über die bekannten Kadaversammelpunkte.
- Drückjagden sind beim Veterinäramt (schwarzwildmeldung@kreis-gr.de) mit dem Formular Gesellschaftsjagden anzumelden.
Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Nummer 03581 663 8822 oder per Email unter schwarzwildmeldung@kreis-gr.de zur Verfügung.
Untersuchungsergebnisse
Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse erfolgt von Montag bis Freitag jeweils ab 16:00 Uhr.
Ergebnisse ASP- und Trichinen-Untersuchungsergebnisse als PDF zum Herunterladen
Wichtiger Hinweis: Die Reviernummer und die GPS-Daten müssen auf den Probenbegleitscheinen zwingend angegeben werden.
Weitere Informationen
Anschreiben an Jagdausübungsberechtigte zum Wildvogelmonitoring
Link zum Probenschein Wildvogelmonitoring